Für alle Rechtsreferendare aus Hessen ist der öffentliche Nahverkehr ab Januar 2018 kostenfrei
Ab dem 1. Januar 2018 ist für Beschäftigte des Landes Hessen, somit auch für alle Referendarinnen und Referendare im Landesdienst, mit der Nutzung des „LandesTicket Hessen“ die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) kostenfrei. Dies gilt sowohl für alle Arbeitswege, als auch für jede private Fahrt.
Für die Nutzung des Landestickets muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Landesbeschäftigte erhält sein persönliches „LandesTicket“ rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018. Das Ticket ist das komplettes Kalenderjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 gültig.
Das „LandesTicket“ ist vollständig kostenfrei und kann nicht käuflich erworben werden. Es und es entstehen keinerlei Zusatzkosten Das Ticket steht ausschließlich den Bediensteten des Landes Hessen zur Verfügung. Der Geltungsbereich des „LandesTickets“ entspricht dem des Hessentickets. Somit besteht die Möglichkeit in ganz Hessen und in einigen angrenzenden Gebieten, wie z.B. Mainz das Ticket kostenfrei zu nutzen.
Quelle: www.landesticket.hessen.de
Weitere Informationen für Rechtsreferendare in Hessen findest du hier.