Meine erste Zeugenvernehmung in der Zivilstation
Nach ca. zwei Monaten in der Zivilstation hat mir mein Richter vorgeschlagen, meine erste Zeugenvernehmung durchzuführen.
Hierzu drückte er mir kurzerhand eine Akte zum Lesen in die Hand, welche die mangelhafte Lackierung eines Fahrzeugs zum Gegenstand hatte. Der Kläger hatte dazu vier Zeugen genannt. Zwei davon sollte ich vernehmen. Zur Vorbereitung durfte ich die Akte für drei Tage mit nach Hause nehmen. Das Schwierige an der Geschichte war, dass der Kläger behauptete, Vorauszahlungen von mehreren Tausend Euro vorgenommen zu haben. Der Beklagte jedoch bestritt den Erhalt dieser Vorauszahlungen.
Das Beweisthema zur Verhandlung hatte die Mängel und die Zahlungen zum Gegenstand.
Die Vorbereitung
Zur Vorbereitung auf die Zeugenvernehmung habe ich mir eine DIN A4 Seite mit den Standardsätzen und dem groben Verlauf einer typischen Vernehmung vorbereitet.
Auf einem weiteren DIN-A4 Blatt habe ich mir ein paar Fragen aufgeschrieben, die ich den Zeugen unbedingt stellen wollte. Mit meinem Einzelausbilder wurden diese Fragen dann kurz besprochen.
Am Verhandlungstag selbst hatte ich ca. eine Stunde Zeit, um mit dem Diktiergerät zu üben. Ich habe dieses zuvor noch nie benutzt. Es ist an sich nicht wirklich schwierig ein solches zu bedienen, jedoch können auch hier gravierende Fehler gemacht werden, wie sich noch zeigen sollte…
Die Verhandlung
Die Verhandlung selbst dauerte ca. 3 ½ Stunden. Der Richter befragte zunächst die Parteien und vernahm danach die ersten zwei Zeugen.
Danach war ich an der Reihe. Ich war sehr aufgeregt. Die Zeugenbelehrung konnte ich ohne Stocken vornehmen und ließ den ersten Zeugen erstmal allgemein zur Sache erzählen. Beim Diktieren merkte ich, wie schwer es war, alles aufzunehmen, was der Zeuge sagte. Ich habe mir bei seinen Erzählungen kurze Stichpunkte aufgeschrieben, um anhand dieser seine Aussagen zu diktieren. Ich war mir dabei etwas unsicher, ob ich den Zeugen eher angucken oder mich auf das Aufschreiben der Stichpunkte konzentrieren sollte. Hier lief aber alles noch ganz ok. Ich habe vor allem in der wörtlichen Rede diktiert. Nach ausführlicheren Diktattexten guckte ich den Zeugen an, ob so alles gestimmt habe. Ich stellte ihm auch die Fragen, die ich mir zur Vorbereitung überlegt habe. Dabei kam ich etwas ins Stocken und überlegte im Kopf, ob er schon die genaue Situation erwähnte, zu dem ich ihn befragen wollte.
Der Fauxpas
Der Zeuge hat ein bisschen genuschelt und schnell gesprochen, sodass ich mehrmals fragen musste, ob er seine Aussage wiederholen könnte. Zu dem Zeitpunkt war die Verhandlung schon ca. 2 ½ Stunden im Gange, sodass die Parteien und die Zuschauer etwas ungeduldig reagierten. Das hat mich sehr nervös gemacht. Dann habe ich das Diktiergerät in die andere Richtung gezogen, sodass keine Aufnahme gestartet wurde, sondern zurückgespult wurde. Da es keine Vorspulfunktion am Diktiergerät gab, war der Saal gezwungen ca. 2 Minuten meine Aufnahmen anzuhören, bis ich dann beim letzten Punkt mit meiner neuen Aufnahme ansetzen konnte. Als ich keine Fragen mehr hatte, befragte die beweisführende Partei den Zeugen weiter. Hier habe ich bei der Aufnahme ins Diktiergerät die Frage der Partei völlig falsch verstanden und habe das zunächst falsch aufgenommen. Der Fehler konnte durch das Zurückspulen wieder behoben werden, jedoch habe ich hier auch zu weit zurückgespult, sodass sich der Saal nochmal meine Ausführungen anhören musste.
Beim zweiten Zeugen lief es etwas besser, sodass die Vernehmung hier nicht mehr so lange dauerte.
Nach der letzten Zeugenvernehmung wurde die Verhandlung wieder von meinem Richter übernommen und endlich auch geschlossen.
Das Fazit
Für mich war das ein Sprung ins eiskalte Wasser. Ich war letztendlich aufgeregter, als zu meinem ersten mündlichen Examen. Mein Richter und die Prozessbevollmächtigten reagierten auf meine Patzer locker und gelassen. Ich hatte aber das Gefühl, dass der Kläger und die Zeugen nicht besonders begeistert waren, dass man eine Referendarin an die Beweisaufnahme lässt.
Mein Richter fand die Zeugenvernehmungen in Ordnung. Er bewertete es positiv, dass ich ruhig geblieben bin und den Zeugen die wesentlichen Fragen gestellt habe. Er habe auch schon andere Referendare gesehen, die in der Verhandlung losgeheult hätten.
Die Aussagen abzuspeichern und in der richtigen Form ins Diktiergerät einzugeben, ist wirklich nicht einfach. Das kann man beim ersten Mal auch nicht perfekt beherrschen. Man muss das üben. Auch kann sich eine Zeugenvernehmung in eine komplett andere Richtung bewegen, sodass man flexibel mit seiner Befragung darauf reagieren muss. In der Regel wird man vom Richter ins kalte Wasser geworfen, sodass man erst in der Verhandlung mit so einer Situation konfrontiert wird. Man muss da einfach durch. Es ist zwar eine sehr unangenehme Situation gewesen, aber letztlich bin ich ganz froh, dass ich diese Erfahrung machen durfte. Mir hat es sogar in wenigen Momenten auch richtig Spaß gemacht.
Weitere Erfahrungsberichte von Referendaren findest du hier!
JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
ZWEITES STAATSEXAMEN
Jetzt mieten statt kaufen!
Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.
Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.