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Karriere im öffentlichen Dienst: Das Beamtenrecht im Überblick

By 20. August 2019Oktober 12th, 2023No Comments

Karriere im öffentlichen Dienst: Das Beamtenrecht im Überblick

Nicht nur für das Examen, sondern auch vor einem möglichen Karrierestart im Staatsdienst, sollte man sich zumindest im Überblick mit den Grundprinzipien des Beamtenrechts auseinandersetzen. Wann ist man Beamter und welche Pflichten und Rechte begründen ein Beamtenverhältnis? Wie sieht das Gehalt aus? Auf diese und mehr Fragen werde ich in meinem folgenden Beitrag eingehen. Solltet ihr selbst erwägen, in ein Beamtenverhältnis zu gehen, so soll euch dieser Blogbeitrag vorab einen groben Überblick verschaffen.

Die Definition des Beamten

Es ranken sich ja viele Gerüchte um das Beamtendasein. Von „die arbeiten ja gar nicht“ bis „Beamte sind unkündbar“ hört man im Volksmund allerlei Vorurteile. Vielleicht hilft der Beitrag auch im Ansatz nachvollziehbar zu machen, wo diese Mythen ihren Ursprung finden.

Nach Definition ist ein Beamter jemand, der in einem besonderen öffentlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Dienstherrn steht. Das Beamtenverhältnis entsteht durch die Ernennung, welche einen Verwaltungsakt darstellt und durch Aushändigung der Ernennungsurkunde erfolgt. Der erste Unterschied zu einem Arbeitnehmer besteht also bereits in der Begründung. Denn der Beamte arbeitet nicht auf Grundlage eines Arbeitsvertrages. Dementsprechend gelten natürlich auch nicht die Normen über das Kündigungsrecht.

Einschlägige Vorschriften für das Beamtenrecht

Das Beamtenrecht findet bereits verfassungsrechtliche Verankerung in Artikel 33 Grundgesetz. Häufig verwirrend ist für Studenten und Referendare die einfachgesetzliche Ausgestaltung der beamtenrechlichen Vorschriften. Regelungen finden sich im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Bundesbeamtengesetz (für Bundesbeamte) und im Landesbeamtengesetz (für Landesbeamte). Dabei regelt das Beamtenstatusgesetz die beamtenrechtliche Stellung der der Beamten der Länder und Kommunen. Das Bundesbeamtengesetz regelt hingegen die Einzelheiten zum Beamtenverhältnis auf Bundesebene (entsprechend das Landesbeamtengesetz auf Landesebene). Daneben existieren noch zahlreiche Rechtsverordnungen (Bundesbeihilfeverordnung, Arbeitszeitverordnung, Bundeslaufbahnverordnung etc.), da das Bundesbeamtengesetz die Bundesregierung ausdrücklich zur Regelung solcher Verordnungen ermächtigt. Wichtig ist daher immer zu wissen, wo man nach einer Lösung suchen muss. Denn das Beamtenrecht beinhaltet häufig Konfliktpotenzial zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn.

Der Dienstherr ist für den Beamten das, was für den Arbeitnehmer der Arbeitgeber ist.

Nicht nur im Examen, sondern auch häufig in der Praxis kommt es zu verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten, wenn es etwa um die Anerkennung eines Dienstunfalls oder die Versetzung in eine andere Dienststelle geht.

Pflichten und Rechte des Beamten

Beamte haben, aufgrund ihrer gesonderten Stellung („Sonderrechtsverhältnis zum Staat), bestimmt Pflichten aber auch Rechte gegenüber dem Dienstherrn und Staat.

Besonders sticht dabei die Treuepflicht heraus. Aus dieser Pflicht ergeben sich regelmäßig die übrigen Pflichten des Beamten. Dabei sind auch all jene Pflichten umfasst, die keine Normkonkretisierung erfahren haben. Beispielhaft seien etwa genannt die Pflicht zur „stetigen Dienstbereitschaft“ oder das mäßige Verhalten bei politischer Betätigung. Denn die Treuepflicht geht über das Dienstverhältnis hinaus. Auch außerhalb der Arbeit muss ein Beamter seinem Status in der Gesellschaft gerecht werden. Der Beamte muss sich sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so verhalten, dass er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, das sein Beruf erfordert. Demnach muss er alles unterlassen, was dem Ansehen des Staates oder der Dienstbehörde schaden könnte. Das mag auf den ersten Blick recht schwammig wirken, lässt sich jedoch aus der eben genannten Treuepflicht ableiten. Man muss verstehen, dass der Beamtenjob ein „Vollzeitjob“ ist und nicht nach Dienstschluss endet.

Daneben existiert die Gehorsamspflicht. Beamte sind verpflichtet, die Anordnungen ihrer Vorgesetzten auszuführen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Anordnung offensichtlich rechtswidrig ist. Sollte ein Beamter bezüglich der Rechtmäßigkeit Bedenken haben, so muss er dies seinem unmittelbaren Vorgesetzten unverzüglich mitteilen.

Die Dienstleistungspflicht fordert von dem Beamten, dass er sich seiner Aufgabe voll hingibt und sie gewissenhaft ausübt. Daneben trägt er die volle Verantwortung für seine Tätigkeit und soll sich ständig fortbilden.

Nachdem wir nunmehr alle wichtigen Pflichten herausgearbeitet haben, komme ich nun zu den Rechten eines Beamten. Diese teilen sich in vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Pflichten auf. Vermögensrechtlich haben Beamte das Recht auf Besoldung (diese ergeben sich je nach Bundesland nach den einschlägigen Besoldungstabellen). Daneben besteht das Recht auf Reisekostenerstattung, Beihilfen und Unterstützungsleistungen. Daneben besteht das sogenannte Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Daneben ist wohl das wichtigste nichtvermögensrechtliche Recht, das Recht auf Einstellung auf Lebenszeit. Dieser Punkt führt wohl häufig zur Annahme, Beamte seien „unkündbar“. Wie immer steckt auch hier ein Fünkchen Wahrheit dahinter. Denn sobald man als Beamter auf Lebenszeit ernannt wird, kann man tatsächlich nicht so einfach aus dem Dienst entlassen werden. Unmöglich ist es jedoch natürlich nicht. Wenn sich ein Beamter einer schweren Verfehlung schuldig macht, kann er sehr wohl disziplinarrechtlich belangt oder sogar entlassen werden. Die Hürden dafür sind aber selbstverständlich höher, als für einen Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, vgl. etwa § 31 Bundesbeamtengesetz bzw.  § 22 Beamtenstatusgesetz und § 32 Bundesbeamtengesetz bzw. § 23 Beamtenstatusgesetz.

Fazit

Das Beamtenverhältnis begründet ein Sonderrechtsverhältnis zwischen Beamten und Staat. Das ergibt sich neben der historischen Bedeutung auch aus zahlreichen gesetzlichen Vorschriften. Gerade die wirtschaftliche Sicherheit machen das Beamtentum daher für viele attraktiv. Daneben sollte man sich jedoch auch klar sein, dass man auch außerhalb der Dienstzeiten immer dem Bild eines Beamten gerecht werden muss und auch viele Pflichten mit dem Beamtentum einhergehen.

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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