Jura Intensiv – Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz
Nachdem sich bereits etliche Fachgerichte und zwei Landesverfassungsgerichte mit der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags befasst hatten, war jetzt das BVerfG an der Reihe. Dabei hatte es nicht darüber zu entscheiden, ob es überhaupt einen beitragsfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunk geben muss, sondern über die Art und Weise der Beitragserhebung.