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examensrelevantReferendariat

Hängen die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Prüfung vom Examensort ab?

By 11. November 2017April 12th, 2022No Comments
JurCase Staatsexamen

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Examensort und Ergebnissen?

Die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Examensprüfung sind für alle angehenden Juristen von großer Bedeutung. Ihr Stellenwert ist deswegen so hoch, weil sie auch darüber entscheiden können, wie die weitere Karriere verlaufen wird. Jeder Jurastudent möchte also daher das beste Ergebnis für sich erzielen können. Es stellt sich daher auch die Frage, ob es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt, was die Noten- und Punktevergabe bei den Prüfungen angeht. Hierfür muss natürlich auch berücksichtigt werden, ob die Prüfungen überhaupt untereinander verglichen werden können. Eine konkrete Auswertung dieser Fragestellungen gibt es bisher nicht. Allerdings lässt sich dennoch statistisch vergleichen, wie die Ergebnisse ausfallen, wenn ein Student nach dem Ersten Staatsexamen in ein anderes Bundesland für das weitere Studium wechselt. Als Vergleich können hier die Studenten herangezogen werden, die im gleichen Bundesland beide Prüfungen absolvieren.

Hat das Bundesland eine Auswirkung auf die Note?

Laut § 5d Abs. 1 S. 2 DriG müssen alle juristischen Prüfungen einheitlich bewertet werden. Dieses Gesetz ist seit 1980 gültig. Vor allem vorher war aufgefallen, dass viele Abweichungen der Bewertungen aufgetreten waren. Gerade in Bezug auf das Zweite Staatsexamen waren die Unterschiede deutlich erkennbar. Eine aktuelle Noten- und Punkteskala der Bundesverordnung sollte das System der Notenvergabe klarer definieren. Doch auch hier gibt es noch anscheinend zu viel Spielraum. Die einheitliche Bewertungsskala sieht eine Punktevergabe von 0 bis 18 Punkten vor. Dabei sind 18 Punkte die Bestnote. Ab 4 Punkte, was einem ausreichend entspricht, hat der angehende Jurist bestanden. Laut der Notenverordnung ist eine ausreichende Leistung dann gegeben, wenn die durchschnittlichen Anforderungen erfüllt sind. Dabei ist der Spielraum vor allem in der Beschreibung gegeben. Und hier setzt nun die spannende Frage an, ob denn die Vorgabe der Einheitlichkeit tatsächlich dazu führt, dass auch einheitliche Bewertungen abgegeben werden. Werden die einzelnen Bundesländer in ihrer Notenvergabe einmal genauer unter die Lupe genommen, fallen einige Punkte auf. Eine Studie zeichnet hier ein konkretes Bild.

Einheitliches System bedeutet nicht einheitliche Noten

Deutlich werden die Schwankungen vor allem dann, wenn die einzelnen Noten und die jeweiligen Bundesländer untereinander verglichen werden. Beispielsweise bei der Note „gut“ gibt es bei der Vergabe große Unterschiede. In Hamburg schaffen 6,7% (in 2014) das Zweite Staatsexamen mit dieser Note, während in Rheinland-Pfalz es das „gut“ nur für 0,3% der Studenten gab. Ebenfalls starke Schwankungen gibt es bei der Durchfallquote. In Bremen fallen bis zu 26,6% durch. Im Vergleich dazu sind es in Mecklenburg-Vorpommern nur 5,7%. Auf den ersten Blick wirkt dies, wie einen Einladung zum Wechsel in ein anderes Bundesland. Doch sollten auch weitere Faktoren bedacht werden. Denn einen wirklichen Rückschluss auf die eigentliche Bewertung lassen diese Zahlen nur bedingt zu. So kommen dazu noch unterschiedliche Qualifikationen der Kandidaten hinzu. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Studenten. Ein sehr gutes Beispiel dafür sind die Länder Bremen und Hamburg. Beide lassen das Zweite Staatsexamen so wie Schleswig-Holstein auch, über ein zusammengefasstes Prüfungsamt laufen. Das heißt, dass dort alle Prüfer gleich sind und es so nicht zu unterschiedlichen Bewertungen kommen sollte. In Hamburg erhielten 33,6% der Prüflinge die Note vollbefriedigend. In Bremen waren es nur 11,4%. Dies kann durchaus an den angehenden Juristen liegen. Hier gibt es also einen Anhaltspunkt dazu, dass in Hamburg die Kandidaten besser qualifiziert sind.

Wird eventuell unterschiedlich bewertet?

Einen Hinweis zeigen Studien und Statistiken jedoch in Bezug auf die Bewertungen. Es könnte sein, dass in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich streng bewertet wird. Dies könnte erklären, warum in einigen Bundesländern die Noten deutlich schlechter ausfallen und das bei jedem Jahrgang, als im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen die Jahrgänge im Durchschnitt besser abschneiden. Die Frage nach der unterschiedlichen Bewertung ist ein bewegendes Thema, das sowohl Studienorte als auch Studenten schwer beschäftigt. Denn die Abschlussnote des Zweiten Staatsexamens hat eine eklatante Auswirkung auf den weiteren beruflichen Werdegang des Absolventen. Denn bei der Bewerbung zählen nur die Noten des Zweiten Staatsexamens. Was aber, wenn der Bewerber nur deswegen schlechtere Noten aufweist, weil er in einem anderen Bundesland die Prüfung abgelegt hat? Und das bei gleicher Qualifikation. Und nur deswegen, weil hier strenger bewertet wird. Wissenschaftler haben die Ergebnisse der Analysen ausgewertet. Hierbei kommen sie vor allem zu dem Schluss, dass die Punktzahl vom Ersten Examen häufig einen Rückschluss darauf zulässt, wie der Kandidat in der Zweiten Juristischen Prüfung abschneiden wird. Vorausgesetzt er studiert dort weiter. Bei Wechslern zeigt sich klar, dass vor allem die Vermutung, dass es unterschiedliche Bewertungen in den Bundesländern gibt, bestärkt wird.

Ein Wechsel kann sich durchaus bemerkbar machen

Wechsler können von Bundesländern profitieren, in denen die Notenvergabe generell besser ausfällt. Dies zeigt die Statistik deutlich. Wer also den Prüfungsort richtig wählt, kann hier einen positiven Effekt erzielen. Anders herum bedeutet das auch, dass die Wahl des „falschen“ Bundeslandes dazu führen kann, dass die Noten schlechter ausfallen. Sehr auffällig ist das Ergebnis bei Untersuchungen von Wechslern aus Baden-Württemberg. Wer von Baden-Württemberg beispielsweise nach Bayern wechselt, kann sein Ergebnis um bis zu 0,5 Punkte verbessern. In Brandenburg liegen die Kommilitonen meist um 0,8 Punkte weiter vorne. Wer jedoch von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg wechselt, kann hier Punkte verlieren. In einer Untersuchung wurden 10 Bundesländer im Vergleich ausgewertet. Hier verloren vor allem die Wechsler aus Hessen nach Baden-Württemberg. Und das um bis zu 1,1 Punkte. Es kann sich also lohnen, einen genaueren Blick auf die Bundesländer zu werfen

Quelle: Zeitschrift für Rechtssoziologie (The German Journal of Law and Society) Band 37, Heft 1: Hängen die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Prüfung vom Examensort ab? Ein Vergleich von zehn Bundesländern.

 

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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