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GewusstReferendariat

Die Kautelarklausur im Zweiten Staatsexamen

By 13. März 2018Oktober 12th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht

Die Kautelarklausur im Zweiten Staatsexamen

Zu Beginn des Referendariats haben die meisten schonmal von „der Kautelarklausur“ gehört. Der Begriff geistert durch alle Arbeitsgemeinschaften und die Reaktionen signalisieren mit einem Augenrollen schon, dass dies keine bequeme Klausur zu sein scheint.

Viele kriegen schon das Grauen, wenn sie nur den Begriff hören. Denn: Wir fürchten uns vor allem, was uns nicht bekannt ist. Damit genau das euch nicht passiert, möchte ich mit diesem Blog etwas Licht ins Dunkel bringen.

Aber schonmal vorweg: Die Kautelarklausur ist nur ein kleiner Unterfall der Anwaltsklausur und absolut nichts, wovor man sich fürchten muss.

Die gute Nachricht ist nämlich: Das Prüfungsamt hat diese etwas neuere Art der Klausur im Vorfeld mit Prüflingen simuliert und ist zu dem Schluss gekommen, dass selbst Praktiker Probleme haben in 5 Stunden eine brauchbare Vertragsgestaltung aufzusetzen. Daher entschied man sich, daraus weitgehend „normale“ Anwaltsklausuren zu gestalten, die einen kleinen gestalterischen Aufgabenteil beinhalten.

Was ist eine Kautelarklausur?

Damit knüpft schon die Frage an, was Kautelarklausuren überhaupt sind. Knapp kann man sagen, dass dies rechtsgestaltende Klausuren sind. Kautelarklausuren kommen daher fast ausschließlich im Zivilrecht vor (Kautel, lateinisch cautela „Schutzmittel“, „Vorsicht“, cavere „sich vorsehen, sich hüten, sich in Acht nehmen, sichern“)

Wie man sich schon aus dem Lateinischen herleiten kann, soll im Rahmen einer Anwaltsklausur dem Mandanten eine bestimmte Vorgehensweise außerhalb eines Prozesses vorgeschlagen werden.

Beispiele:

  • Vermieter möchte Mieter „loswerden“ (=Kündigungsschreiben aufsetzen)
  • Arbeitgeber möchte Stelle ausschreiben (=Stellenausschreibung entwerfen, AGG beachten)
  • Mandant möchte „Gesellschaft“ gründen (=Haftungsfragen, Vertretungsbefugnisse)

Diese sogenannten Anwaltsklausuren mit Kautelarteil, sind nichts anderes als gängige Anwaltsklausuren mit einem abgewandelten Bearbeitervermerk. Das heißt, es wird ein gängiges Gutachten erwartet, an das eine rechtsgestaltende Aufgabe anknüpft.

Statt einer Klageschrift ist dann beispielsweise eine Kündigung zu entwerfen. Wie ihr seht – absolut kein Hexenwerk!

„Reine“ Kautelarklausuren

Noch seltener, als Kautelarklausuren ohnehin sind, sind die „richtigen“ Kautelarklausuren, bei denen komplexere Verträge aufzusetzen sind.

Beispiel:

Verfassen von AGB oder von Testamenten. Wie aber Eingangs schon erwähnt: Diese Konstellationen sind wirklich sehr selten. Grund ist, dass innerhalb von 5 Stunden solch eine komplexe Arbeit von Referendaren kaum erwartet werden kann. Uns wurde seitens eines AG-Leiters mitgeteilt, dass das Prüfungsamt (in NRW) dies auch im Vorfeld so eingesehen hat und nunmehr wohl dazu übergegangen ist, Kautelarklausuren nur im Rahmen von normalen Anwaltsklausuren einzusetzen.

Die richtige Vorbereitung für die Kautelarklausur

Die beste Methode, um im Examen mit Blick auf diese Konstellationen vorbereitet zu sein, ist wohl das materielle Recht zu beherrschen. Es mag sich einfach anhören, allerdings wird genau das erwartet. Man verfasst i. d. R. ein umfassendes Gutachten und erstellt dann im praktischen Teil ein darauf abgestimmten Schriftsatz.

Wirklich vorbereiten kann man sich auf eine „reine“ Kautelarklausur ohnehin nicht. Denn es sind etliche rechtliche Konstellationen denkbar. Man sollte sich jedoch nicht davon beirren lassen. Wenn nämlich tatsächlich etwas abgeprüft wird, was auf den ersten Blick völlig unbekannt erscheint, hat man immer noch den Grüneberg zum Nachschlagen. Die Examensklausuren sind nämlich immer so ausgelegt, dass sich die „passende Stelle“ der Lösung immer im Kommentar finden lässt – man muss sie nur finden!

Das Prüfungsamt wird euch keine unlösbaren Aufgaben stellen. Nach jetzigem Stand kann daher davon ausgegangen werden, dass ganz normale Anwaltsklausuren mit der oben genannten Aufgabenabweichung gestellt werden.

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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