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Kanzleigründung

Der Gründungszuschuss für selbstständige Rechtsanwälte

By 30. Juli 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Der Gründungszuschuss für selbstständige Rechtsanwälte

Eine willkommene Finanzspritze

Wer bereits meine letzten Beiträge zum Thema Karrierestart hier bei JurCase verfolgt hat, der wird bereits wissen, dass ich seit längerem mit dem Gedanken spielte, in die Selbstständigkeit zu gehen. Nun ist es also soweit. Der Bürogemeinschaftsvertrag mit Aussicht auf eine schnelle Partnerschaft ist fix und ich kann es kaum erwarten kopfüber ins kalte Wasser zu springen! Wäre bei den aktuellen Rekordtemperaturen von mehr als 34 Grad gerade wirklich eine willkommene Abkühlung.

In diesem Beitrag möchte ich euch etwas vorstellen, mit dem sich bislang vermutlich nur die wenigsten auseinandergesetzt haben: Den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. Ich möchte euch diesen zunächst einführend erläutern und euch dann knapp die Voraussetzungen darstellen, die erfüllt sein müssen, um diese Förderung zu erhalten.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Sozialleistung nach dem SGB III und ist dort unter § 93 SGB III geregelt (bitte lesen!).

Diese staatliche Förderung soll Arbeitslose, die noch einen verbleibenden Restanspruch auf ALG I haben, bei ihrer Selbstständigkeit (egal welcher Art) finanziell unterstützen, um so den ALG I-Empfänger schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Besonders interessant dürfte diese Leistung daher für (Voll-)Juristen sein, die entweder schon immer selbstständig sein wollten oder aber (aus welchen Gründen auch immer) kein Angestelltenverhältnis begründen konnten.

Nun kommen wir zur Art und Höhe der Leistung. Die Leistung ist finanzieller Art und setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Zunächst bekommt ihr für volle 6 Monate weiterhin euer ALG I in der Höhe, in der ein Anspruch auch schon vorher bestand. Für Referendare in NRW dürften das umgerechnet 564 € sein. Zusätzlich dazu fördert euch der Staat mit weiteren 300 € monatlich, die ihr ja in der Regel für eure Versicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc.) aufbringen müsst.

Nach diesen 6 Monaten kann auf Antrag die Leistung um weitere 9 Monate verlängert werden. In dieser zweiten Förderungsphase bekommt ihr dann nur noch die 300 € zusätzlich, sofern sich eure Selbstständigkeit rentiert. Ein weiterer Vorteil: Der Gründungszuschuss wird steuerrechtlich nicht im Einkommen berücksichtigt. Ihr werdet also steuerrechtlich so gestellt, als ob es diese Förderung „nie gab“.

Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gründungszuschussantrag

Kommen wir nun in aller Übersichtlichkeit zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gründungszuschuss. Vorab: Es besteht leider kein Anspruch auf diese Leistung. Ob sie genehmigt wird, hängt vom (fehlerfreien) Ermessen eurer Arbeitsagentur ab. Hartnäckigkeit zahlt sich aber auch hier aus.

1. Ihr habt noch einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen

Ganz wichtige Voraussetzung ist, dass ihr ab dem Tag der Selbständigkeit noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen für euer ALG I habt. Es bietet sich daher an, sich nicht auf den letzten Drücker selbstständig zu machen, sondern einen gewissen zeitlichen Puffer zu lassen (i.d.R besteht so ein ALG I-Anspruch bei Referendaren für 12 Monate).

Dazu müsst ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch arbeitslos sein.

2. Ihr braucht einen Businessplan

Es wird auch erwartet, dass ihr einen aussagekräftigen Businessplan mit dem Antrag zusammen einreicht. Entweder ihr verwendet dafür eine Vorlage und modifiziert es so gut es geht auf eure berufliche Vorstellungen oder ihr lasst euch bei diesem helfen. Hier sind Unternehmensberatungen meist die erste Anlaufstelle. Manchmal helfen aber auch erfahrene Kollegen weiter, die selbst einen Gründungszuschuss erhalten haben. Wichtig ist, dass das Konzept in allen Punkten euer Vorhaben vorstellt und die Arbeitsagentur vollumfänglich überzeugt. Von der Gründungsidee bis zu den möglichen Umsatzzahlen und Bilanzen. Gerade für selbstständige Rechtsanwälte bietet es sich daher an, auf mögliche Spezialisierungsvorhaben einzugehen und darauf, wie man etwa Mandanten akquirieren will. Meines Erachtens ist der Punkt „Businessplan“ der entscheidendste, um einen Gründungszuschuss zu bekommen.

3. Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle

Natürlich möchte sich auch die Arbeitsagentur noch absichern und fordert daher zusätzlich noch eine sogenannte „Tragfähigkeitsbescheinigung“. Diese bekommt ihr entweder bei Banken oder bei Unternehmensberatungen. In manchen Bundesländern kann man diese auch bei der Rechtsanwaltskammer bekommen. Die Kosten dafür müsst ihr leider selbst tragen. Diese Bescheinigung bekommt ihr, wenn euer Businessplan von der zuständigen Stelle geprüft und für schlüssig sowie erfolgsversprechend gehalten wird. Unter Umständen können dann hier noch Änderungen am Businessplan vorgenommen werden. Diese Tragfähigkeitsbescheinigung legt ihr dann dem Antrag bei.

4. Nachweis über einen Existenzgründerkurs

Ebenfalls muss man nachweisen, dass man sich bereits mit der Selbstständigkeit auseinandergesetzt hat (Buchhaltung, Finanzen, Rechtliches etc.). Dafür bietet die Arbeitsagentur auch kostenlose Kurse an. Es reicht aber auch aus, wenn ihr bereits während des Studiums oder Referendariats selbstständig gearbeitet habt und entsprechende Grundkenntnisse nachweisen könnt.

5. Anmeldebescheinigung des Finanzamtes

Wenn ihr euch als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin selbstständig machen wollt, unabhängig davon ob ihr dies in einer GbR oder allein macht, müsst ihr euch beim Finanzamt melden. Als Rechtsanwalt zählt man zu den freien Berufen und muss daher kein Gewerbe anmelden. Diese Anmeldebescheinigung vom Finanzamt müsst ihr der Arbeitsagentur daher ebenso vorlegen.

Fazit

Der Gründungszuschuss kann gerade für den Anfang der Selbstständigkeit eine erhebliche Hilfe sein, wenn diese von vornherein ordentlich durchdacht und organisiert ist. Auch der steuerrechtliche Aspekt macht ihn attraktiv. Der Gründungszuschuss sollte nicht als Almosen des Staates verstanden werden! Wenn ihr euch als Rechtsanwalt selbstständig machen wollt, dann stellt den Antrag und bleibt hartnäckig.

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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