Das Erste Juristische Staatsexamen
Der Abschluss des Studiums
Das Staatsexamen steht am Ende des Jurastudiums. Mit diesem Abschluss hat man die Zugangsberechtigung zum Referendariat. Die Note des Staatsexamens setzt sich zusammen aus dem staatlichen Teil, der deutschlandweit gleich ist und dem universitären Teil, der sich je nach Bundesland unterscheidet.
Bestandteile des Examens
Das Erste Staatsexamen besteht in allen Bundesländern im staatlichen Teil aus sechs Klausuren. Drei davon im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine im Strafrecht. Alle Klausuren sind in fünf Stunden anzufertigen. Welcher Stoff in den Klausuren abgefragt wird, legen die jeweiligen Landesprüfungsordnungen fest. Diese sollte man allerspätestens in seiner Examensvorbereitung ausdrucken und genau studieren, denn oftmals sind bestimmte Delikte oder Bereiche ausgeschlossen oder auf „Grundlagen“ begrenzt. Natürlich ist dies eine recht schwammige Auskunft, aber eure Professor*innen können gut einschätzen, was noch zum Prüfungsstoff gehört und geben in den Vorlesungen die entsprechenden Hinweise.
Der staatliche Teil macht 70% der Gesamtnote des Staatsexamens aus und besteht aus diesen sechs Klausuren und der mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung unterscheidet sich je nach Bundesland etwas, in manchen Bundesländern gibt es zum Beispiel bereits im Ersten Examen den Aktenvortrag. Die mündliche Prüfung macht von diesen 70% etwa 1/3 aus (je nach Bundesland gibt es einige Prozent Abweichung). In der mündlichen Prüfung werden wiederum alle drei Rechtsgebiete geprüft, die Länge der Prüfung richtet sich nach der Anzahl der Prüflinge. Nur, wer in den Klausuren die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht, wird überhaupt zur mündlichen Prüfung zugelassen. Wer die Klausuren bestanden hat, fällt in der Regel auch in der mündlichen Prüfung nicht mehr durch. Allgemein wird gesagt, die mündliche Prüfung verbessert die Note aus den Klausuren noch etwas.
30% der Note des Staatsexamens macht aktuell noch das universitäre Schwerpunktsexamen aus. Es gibt seitens der Justizministerkonferenz immer wieder Vorstöße, diese Prozentzahl zu senken oder die Schwerpunktnote von der des staatlichen Teils zu trennen. Dies wird vor allem damit begründet, dass sich die Anforderungen an das Schwerpunktsexamen je nach Bundesland sehr stark unterscheiden. Es hält sich das Gerücht, dass sogar einige Kanzleien die Schwerpunktsnote aus der Gesamtnote des Staatsexamens herausrechnen.
Allerdings stellt der Schwerpunkt auch eine gute Möglichkeit für Studierende dar, ihren eignen juristischen Interessen nachzugehen und sich bereits zu spezialisieren. Der Schwerpunkt kann aus Klausuren, Hausarbeiten oder einer Kombination aus beiden bestehen.
Die Note des Ersten Staatsexamens setzt sich also ausschließlich zusammen aus dem staatlichen Teil (6 Klausuren und mündliche Prüfung) und dem universitären Teil (Schwerpunkt). Alle vorherigen Studienleistungen werden nicht in die Note einbezogen. Es heißt also – alles, oder nichts.
Ablauf des Examens – staatlicher Teil
Der Ablauf des staatlichen Teils des Examens läuft überall gleich ab. Je nach Bundesland meldet man sich zwei bis sechs Monate vor dem anvisierten Examensdurchgang zum Examen. Auf den Webseiten der Landesprüfungsämter sind die entsprechenden Formulare und erforderlichen Unterlagen einsehbar. Am besten schickt man die Meldung per Einschreiben oder bringt sie persönlich, immerhin handelt es sich um immens wichtige Dokumente. Einige Wochen vor den Klausuren bekommt man die offizielle Ladung. Dann gibt es kein Zurück mehr. Der Versuch muss unternommen werden. Mit der Ladung bekommt man auch die Information, welche Gesetzestexte in welcher Auflage zu den Klausuren mitzubringen sind (besorgt euch am besten schon mal einen kleinen Koffer oder mietet euch die Gesetze samt Koffer direkt bei JurCase!). Bitte bringt alle Gesetze zu allen Klausuren mit, auch, wenn ihr denkt, ihr werdet sie nicht brauchen. Habt ihr ein Gesetz nicht dabei, dann ist das euer persönliches Pech, außer im Raum gibt es eventuell ein paar zusätzliche Gesetze. Darauf solltet ihr aber nicht hoffen!
Am Tag der Klausuren muss man in der Regel eine halbe Stunde vorher dort sein, um die Einlasskontrolle zu durchlaufen. Dies wird alles auf eurer Ladung stehen. Man schreibt die Klausuren in der Regel innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen. Danach heißt es warten. Mindestens vier Monate werden vergehen, bis die Ergebnisse bekannt gegeben werden. Dies unterscheidet sich wieder je nach Bundesland. In manchen werden die Ergebnisse alle an einem bestimmten Tag per Post versendet, in andere kommt eine „Durchfallerliste“ online oder – wie in Niedersachsen – werden die Ergebnisse per Post im fünften Monat nach den Klausuren versendet. Wenn ihr die Klausuren bestanden habt, werdet ihr spätestens zwei Wochen vorher zur mündlichen Prüfung geladen. Habt ihr diese hinter euch, dann habt ihr den staatlichen Teil absolviert!
Endgegner Staatsexamen?
Grundsätzlich hat man zwei Versuche, um das Staatsexamen zu bestehen. Nimmt man den Freischuss wahr, hat man sogar drei Versuche. Es gibt mittlerweile auch einige Universitäten, an denen ein Bachelor miterworben werden kann. Das Erste Staatsexamen alleine berechtigt noch nicht zur Ausübung der klassischen juristischen Berufe. Dazu benötigt man noch das Referendariat sowie das Zweite Staatsexamen.
Mit dem Bestehen des staatlichen Teils besteht immer noch die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu unternehmen, wenn man mit der Note nicht zufrieden ist. Allerdings kostet dieser im Einzelfall eine Gebühr. Es ist also alles möglich, auf dem Weg zur Traumnote und dem Traumabschluss – Erstes Juristisches Staatsexamen. Für dein Examen wünsche ich dir viel Erfolg und gutes Durchhalten!
Lisa-Marie
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