Ist der Verbesserungsversuch wirklich sinnvoll?
Pro und Contra
Als angehende:r Jurist:in, bzw. Jurastudent:in weiß man um die Option, beim Ersten und Zweiten Staatsexamen einen Verbesserungsversuch beanspruchen zu können. Wie der Name schon sagt, lautet das Ziel dabei, in einem zusätzlichen Versuch eine bessere Note zu erzielen als im ersten Anlauf.
Generell eine attraktiv klingende Möglichkeit, doch manche Studierende haben sich daran schon die Zähne ausgebissen. Ist es wirklich immer sinnvoll den Verbesserungsversuch im Jurastudium für das Erste oder Zweite Staatsexamen anzuwenden? Was spricht für den Versuch, und was dagegen?
Verlockendes Angebot: Verbesserungsversuch beim Ersten und Zweiten Staatsexamen
Viele Studierende sind sehr ehrgeizig und möchten das optimale Ergebnis herausholen. Dabei sind es meist sogar die besseren Studierenden, welche die Option wahrnehmen wollen, im Verbesserungsversuch noch eine „Schippe“ drauf zu legen. Gute Noten sind sicherlich sehr wichtig, sei es für das eigene Ego oder für die bzw. den zukünftige:n Arbeitgeber:in, doch nicht immer geht die Rechnung auch auf.
Diese Voraussetzungen gelten für den Verbesserungsversuch
Es gibt bestimmte Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um überhaupt am Verbesserungsversuch für das Erste und Zweite Staatsexamen teilnehmen zu können. Diese gestalten sich in allen Bundesländern recht ähnlich und zwischen den beiden Verfahren zum Ersten bzw. Zweiten Staatsexamen gibt es auch keinerlei Unterschiede.
Grundvoraussetzung ist, dass das Staatsexamen, welches die bzw. der Studierende schon absolviert hat, im ersten Versuch bereits bestanden wurde. Wer durchgefallen ist, kann keinen Verbesserungsversuch unternehmen. Sie bzw. er muss das Staatsexamen wiederholen, sofern dies möglich ist. Wiederholer:innen des Staatsexamens, also jene, die erst beim zweiten Anlauf erfolgreich bestanden haben, können diesen Versuch nicht für sich beanspruchen. Es gibt Bundesländer, in denen der Prüfling nur dann zum Verbesserungsversuch zugelassen wird, nachdem er einen sogenannten Freischuss in Anspruch genommen hat. Für die Wiederholung des entsprechenden Staatsexamens muss ein Antrag gestellt werden. Häufig werden hierfür auch Gebühren fällig. Diese können von Studienort zu Studienort variieren und sollten vorher erfragt werden.
Zeitlich ist der Versuch zur Verbesserung meist recht schnell im Anschluss nach der eigentlichen Prüfung möglich. Sobald die Ergebnisse bekannt gegeben wurden, kann schon wenige Monate bis zu einem Jahr später die erneute Prüfung erfolgen.
Die Modalitäten zum Verbesserungsversuch
Die Modalitäten für den Verbesserungsversuch sind ebenfalls recht einfach und überschaubar. Es muss schlicht und ergreifend die gesamte Prüfung wiederholt werden. Es wird also das gesamte Staatsexamen noch einmal durchlaufen. Wer beim zweiten Versuch durchfällt, oder seinen Notendurchschnitt dramatisch verschlechtert, steht aber natürlich nicht mit leeren Händen da, sondern hat sein Staatsexamen auf jeden Fall in der Tasche. Man kann das Ergebnis vom ersten Anlauf wählen. Dann hat man als Studierende:r lediglich Zeit verloren. Einen weiteren Verbesserungsversuch in Anspruch zu nehmen ist jedoch nicht möglich.