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JurCase Staatsexamen

Ist der Verbesserungsversuch wirklich sinnvoll?

Pro und Contra

Als angehende:r Jurist:in, bzw. Jurastudent:in weiß man um die Option, beim Ersten und Zweiten Staatsexamen einen Verbesserungsversuch beanspruchen zu können. Wie der Name schon sagt, lautet das Ziel dabei, in einem zusätzlichen Versuch eine bessere Note zu erzielen als  im ersten Anlauf.

Generell eine attraktiv klingende Möglichkeit, doch manche Studierende haben sich daran schon die Zähne ausgebissen. Ist es wirklich immer sinnvoll den Verbesserungsversuch im Jurastudium für das Erste oder Zweite Staatsexamen anzuwenden? Was spricht für den Versuch, und was dagegen?

Verlockendes Angebot: Verbesserungsversuch beim Ersten und Zweiten Staatsexamen

Viele Studierende sind sehr ehrgeizig und möchten das optimale Ergebnis herausholen. Dabei sind es meist sogar die besseren Studierenden, welche die Option wahrnehmen wollen, im Verbesserungsversuch noch eine „Schippe“ drauf zu legen. Gute Noten sind sicherlich sehr wichtig, sei es für das eigene Ego oder für die bzw. den zukünftige:n Arbeitgeber:in, doch nicht immer geht die Rechnung auch auf.

Diese Voraussetzungen gelten für den Verbesserungsversuch

Es gibt bestimmte Vorgaben, die erfüllt werden müssen, um überhaupt am Verbesserungsversuch für das Erste und Zweite Staatsexamen teilnehmen zu können. Diese gestalten sich in allen Bundesländern recht ähnlich und zwischen den beiden Verfahren zum Ersten bzw. Zweiten Staatsexamen gibt es auch keinerlei Unterschiede.

Grundvoraussetzung ist, dass das Staatsexamen, welches die bzw. der Studierende schon absolviert hat, im ersten Versuch bereits bestanden wurde. Wer durchgefallen ist, kann keinen Verbesserungsversuch unternehmen. Sie bzw. er muss das Staatsexamen wiederholen, sofern dies möglich ist. Wiederholer:innen des Staatsexamens, also jene, die erst beim zweiten Anlauf erfolgreich bestanden haben, können diesen Versuch nicht für sich beanspruchen. Es gibt Bundesländer, in denen der Prüfling nur dann zum Verbesserungsversuch zugelassen wird, nachdem er einen sogenannten Freischuss in Anspruch genommen hat. Für die Wiederholung des entsprechenden Staatsexamens muss ein Antrag gestellt werden. Häufig werden hierfür auch Gebühren fällig. Diese können von Studienort zu Studienort variieren und sollten vorher erfragt werden.

Zeitlich ist der Versuch zur Verbesserung meist recht schnell im Anschluss nach der eigentlichen Prüfung möglich. Sobald die Ergebnisse bekannt gegeben wurden, kann schon wenige Monate bis zu einem Jahr später die erneute Prüfung erfolgen.

Die Modalitäten zum Verbesserungsversuch

Die Modalitäten für den Verbesserungsversuch sind ebenfalls recht einfach und überschaubar. Es muss schlicht und ergreifend die gesamte Prüfung wiederholt werden. Es wird also das gesamte Staatsexamen noch einmal durchlaufen. Wer beim zweiten Versuch durchfällt, oder seinen Notendurchschnitt dramatisch verschlechtert, steht aber natürlich nicht mit leeren Händen da, sondern hat sein Staatsexamen auf jeden Fall in der Tasche. Man kann das Ergebnis vom ersten Anlauf wählen. Dann hat man als Studierende:r lediglich Zeit verloren. Einen weiteren Verbesserungsversuch in Anspruch zu nehmen ist jedoch nicht möglich.

Die Vorteile des Verbesserungsversuches für angehende Jurist:innen

Bei der aktuellen Juristenschwemme kann es durchaus interessant sein, die erzielte Note zu verbessern. Schließlich lassen sich so Türen zu potentiellen Arbeitgeber:innen leichter öffnen. Gerade Arbeitgeber:innen scheinen sehr fixiert auf die Examensnoten. Viele überlegen da nicht lange, und nehmen den zweiten Versuch in Anspruch. Die Vorteile des Verbesserungsversuches sind im Grunde auch recht zügig abgehandelt. Die oder der Studierende absolviert das komplette Staatsexamen erneut. Durch die Erfahrungen vom ersten Anlauf tun sich dabei viele Studierende wirklich leichter. Tatsächlich ist unter Berücksichtigung der nun vorhandenen Erfahrung ein besseres Abschneiden nicht unbedingt unrealistisch. Wer nicht gerade unter Prüfungsangst leidet, geht in den zweiten Versuch meist viel entspannter. Daher kann ein Verbesserungsversuch tatsächlich ein Vorteil sein, wenn die ersten Zensuren unter dem eigenen Anspruch oder dem eigentlichen Niveau und Können liegen.

Die Nachteile des Verbesserungsversuches im Jura-Studium

Neben den verlockenden Chancen, die sich beim Verbesserungsversuch für die bzw. den Studierende:n auftun, gibt es jedoch auch einige Nachteile. Bemerkenswert ist vor allem, dass viel Zeit verloren geht, denn es muss die komplette Prüfung wiederholt werden. Es können keine Zensuren aus dem ersten Versuch übernommen werden. Auch können keine absolvierten Stunden oder ähnliches angerechnet werden. Das bedeutet auch, dass die Anstrengungen aus dem ersten Versuch noch einmal auf die bzw. den Studierende:n zukommen. Der Stress des ersten Examensversuches kann noch in den Knochen sitzen, dann beginnt bereits der Verbesserungsversuch. Hier ist voller Einsatz und komplettes Engagement gefordert. Viele Studierende möchten noch mehr Energie und Aufwand in den zweiten Versuch stecken und gehen vollends an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.

Wer sich darüber im Klaren ist, sollte stets mit seinem Energiehaushalt bewusst umgehen. Verbissenheit ist beim Verbesserungsversuch häufig ebenfalls ein Begleiter. Denn ständig schwebt der bzw. dem Jurastudierenden im Kopf herum, dass er am Ende eine bessere Note erhalten möchte. Nicht zu Letzt gibt es einen sehr starken Konkurrenzkampf unter Studierenden. Vor allem im Bereich Jura ist es schon nahezu brutal, wie schwächere Studierende ausgesiebt werden. Sie werden schlicht und ergreifend durch einen Auslesewettbewerb aus dem Studium geschoben. Vielen macht dies Angst. Der Druck, die eigene Leistung könne nicht genügen, kann zu Blockaden führen. Entscheidende Examina können dann wie ein unüberwindbares Hindernis erscheinen. Die bzw. er angehende Jurist:in hat Furcht vor den Prüfungen, was dann wiederum negative Auswirkungen auf das eigentliche Ziel haben kann: Die Verbesserung der vorher erhaltenen Zensuren.

Schwere Entscheidung: Den Verbesserungsversuch wirklich wagen?

Natürlich ist auch diese Entscheidung wie immer vor allem eine individuelle. Jede:r sollte für sich abwägen, ob die Pro- oder die Contra-Seite in der persönlichen Situation überhängt. Wer am Ende der ersten Prüfungsphase auch ebenfalls bereits am Ende seiner Kräfte ist, wird sich ob des enormen Neuaufwandes wohl eher gegen den Verbesserungsversuch entscheiden. Wer jedoch zuversichtlich ist, das Workload ein weiteres Mal unbescholten auf sich nehmen zu können und gegebenenfalls sogar von den bereits erlangten Erfahrungen zu profitieren, entschließt sich wohl eher dazu. Der externe Druck durch Erwartungen und Vorgaben der zukünftigen Arbeitgeber:innen ist für jede:n Berufseinsteiger:in gleich, daher wird der entscheidende Faktor vermutlich eher die eigene Konstitution, Zähigkeit und Disziplin sein.

Um den Stress im Vorfeld so gering wie möglich zu halten, sollte man sich natürlich auch für den Verbesserungsversuch so früh wie möglich um die entsprechende Literatur kümmern. Wie schon zum Staatsexamen bieten wir dir bei JurCase auch für deinen Verbesserungsversuch alle benötigten und zugelassenen Hilfsmittel kostengünstig zur Miete an!

Auflistung der Gebühren für einen Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen

Wie bereits oben angesprochen, werden für den Verbesserungsversuch entsprechende Gebühren veranschlagt. Ausschließlich in Bayern fallen derzeit keine Gebühren an.

  • Baden-Württemberg
    Prüfungsgebühr 500 €
  • Bayern
    Kostenlos
  • Berlin & Brandenburg
    Prüfungsgebühr 600 €
  • Bremen, Hamburg & Schleswig-Holstein
    Prüfungsgebühr 600 €
  • Hessen
    Prüfungsgebühr 500 €
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Prüfungsgebühr 450 €
  • Niedersachsen
    Prüfungsgebühr 400 €
  • NRW
    Prüfungsgebühr 600 €
  • Rheinland-Pfalz
    Prüfungsgebühr 400 €
  • Saarland
    Prüfungsgebühr 400 €
  • Sachsen
    Prüfungsgebühr 450 €
  • Sachsen-Anhalt
    Prüfungsgebühr 400 €
  • Thüringen
    Prüfungsgebühr 500 €

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