
Ein Studientag zum „Schnelleinstieg Rechtswissenschaft“
Am 28. August 2021 lud die BSP Business & Law School in Berlin erstmalig für den neuen Fachbereich der Rechtswissenschaft zum Campustag in der sog. Siemensvilla ein, um Einblicke in das dort künftig stattfindende Jurastudium mitsamt Aufbau und Inhalte am hiesigen Campus zu gewähren. Unter den Rednern befanden sich neben Professoren auch juristische Praktiker, um Einblicke in deren Tätigkeiten zu gewähren.
Dieser Campustag fand nicht nur digital, sondern auch vor Ort statt. Die JurCase GmbH nutzte als geladener Gast den Umstand, dass ich nicht in Leverkusen, sondern in Berlin wohnhaft bin. So konnte ich mir, in meiner Funktion als Redaktionsleiter, einen persönlichen Eindruck zu verschaffen:
Die BSP Business & Law School im kurzen Überblick
Zunächst möchte ich die BSP Business & Law School jedoch mit einem kurzen Überblick vorstellen:
Die BSP ist eine private Universität, die es in Berlin seit Anfang 2010 gibt. Sie befindet sich im Herrenhaus Correns, welches heute eher unter dem Namen Siemensvilla bekannt ist.
Die BSP startete zunächst mit der Fakultät Business and Management. Diese Fakultät wurde sodann zunächst um die Fakultät Creative Business ergänzt. Die neuste Ergänzung ists nun Fakultät Rechtswissenschaften.
Doch wofür steht BSP? Laut der Homepage steht BSP in allen drei Fakultäten für:
- Business
- Science
- Personality
Der Studiengang der Rechtswissenschaft ist auf eine Regelstudienzeit von 9 Semestern ausgelegt. Der Studienbeginn ist zwei Mal im Jahr möglich, jeweils zum 1. Oktober und 1. April. Die Anmeldung zum Studium ist indes ganzjährig möglich.
Die Studiengebühren liegen in den Semestern 1 bis 8 pro Monat bei 1.050 Euro; Studiengebühren im neunten Semester fallen indes nicht an. Dafür wird eine Bewerbungsgebühr i.H.v. einmalig 200 Euro und eine Einschreibegebühr i.H.v. einmalig 100 Euro erhoben.
Die BSP ermöglicht den Studenten regelmäßig zwei Abschlüsse:
- Nach dem 6. Semester den Bachelor of Laws (LL.B.)
- Nach dem 9. Semester das Erste Staatsexamen
Weitere Informationen zum Studium an der BSP gibt es hier. Die Anmeldung zum Studium ist hier möglich.
Ich habe es mir vor dem offiziellen Beginn des Campustages nicht nehmen lassen, einer freundlichen Mitarbeiterin der Fakultät Rechtswissenschaften einige Fragen zum Studium an der BSP Business & Law School zu stellen. Die wichtigsten Informationen gibt es hier in einem kurzen Überblick zusammengefasst:
- Die BSP pflege einen sehr familiären Umgang, weshalb es durchaus auch 1:1 Beratungen gebe, damit die Studenten den größtmöglichen Nutzen aus diesem Studium ziehen können.
- Innerhalb eines Jahrgangs werden Kurssprecher gewählt, die sich u.a. um organisatorische Angelegenheiten innerhalb des Jahrgangs kümmern.
- Man könne zwar nicht auf dem Campus, also in der Siemensvilla, wohnen, aber man unterstütze die Studenten bei deren Wohnungssuche.
Programmpunkt 1: Zur Bedeutung des Jurastudiums in aufgewühlten Zeiten
Um 10 Uhr eröffnete Herr Prof. Dr. Alexander Thiele, Apl. Professor und Akademischer Rat a.Z., mit seinem Beitrag „Zur Bedeutung des Jurastudiums in aufgewühlten Zeiten“ offiziell den Campustag. Zu Beginn seines Beitrages räumte er mit zwei typischen Missverständnissen rund um das Jurastudium auf:
- Jurastudium heißt „Auswendiglernen von Gesetzen“!
- Das Lösen von Fällen mit Gesetz ist überhaupt kein Problem!
Herr Prof. Dr. Thiele stellte sodann berechtigt die Frage: „Worum geht es dann beim Jurastudium?“. Seine Antwort darauf lautete: „Um die fundamentale Frage nach Gerechtigkeit!“
Darauf aufbauend gab Prof. Dr. Thiele einige Einblicke anhand konkreter Fragestellungen, auch unter Nennung verschiedener juristischer Klassiker (etwa dem „Salatblattfall“) sowie aktueller Themen (vor allem zur Corona-Pandemie) zu den folgenden drei Verhältnissen:
- BürgerInnen zum Staat
- BürgerInnen untereinander
- Strafverhältnis
Zum Schluss dieses Beitrages gab es ein kleines „Quiz“, im Rahmen dessen Herr Prof. Dr. Thiele kleine Fälle in den Bereichen Strafrecht, Kaufrecht und Polizeirecht präsentierte, um aufzuzeigen, weshalb es wichtig ist, sich tiefer mit juristischen Fragen zu beschäftigen.
Programmpunkt 2: Aufbau und Inhalte des Jurastudiums
Nach einer kurzen Pause ging es um 11 Uhr mit dem nächsten Programmpunkt weiter, bei dem Aufbau und Inhalt des Jurastudiums an der BSP, sowohl von Herrn Prof. Dr. Alexander Thiele als auch von Herrn PD Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe, vorgestellt wurden:
- bis 4. Semester: Grundstudium (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht und Sonstiges)
- 5. und 6. Semester: Schwerpunkt (sog. universitärer Teil) und Sonstiges
- Nach dem 6. Semester: Bachelor-Abschluss
- Ebenso nach dem 6. Semester: Die Möglichkeit ein Auslandssemester wahrzunehmen
- 7. und 8. Semester: Examensvorbereitung in Form eines „Unirep“ und eines Klausurenkurses
- 9. Semester: Staatsexamen (sog. staatlicher Teil)
Die jeweiligen Inhalte pro Fach pro Semester wurden sodann stichpunktartig näher vorgestellt. So entspricht das Grundstudium im Wesentlichen einem Grundstudium an einer staatlichen Universität, mit Ausnahme von „Sonstiges“. Bei diesen Pflichtveranstaltungen handelt es sich nämlich nicht nur um Grundlagenfächer, sondern auch um BWL und VWL-Veranstaltungen, um eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung, um eine Veranstaltung zur Informationstechnologie sowie um Schlüsselqualifikationen, wie Rhetorikkurse.
Während des Jurastudiums an der BSP sind im Übrigen auch zwei Praktika à sechs Wochen zu absolvieren.
Im Rahmen des Schwerpunktstudiums können die Studenten einen der folgenden drei Schwerpunkte wählen:
- Interdisziplinäres Wirtschaftsrecht
- Interdisziplinäre Streitbeilegung
- Digitales Gesundheitsrecht
Das Schwerpunktsexamen besteht bei der BSP aus einer Klausur und einer Hausarbeit. Das Staatsexamen besteht in Berlin aus sieben schriftlichen Klausuren (3x Zivilrecht, 2x Öffentliches Recht und 2x Strafrecht) und aus einer mündlichen Prüfung.
JurCase informiert:
Die Ausgestaltung des Jurastudiums dergestalt, dass ein Bachelor of Laws (LL.B.) erworben werden kann, hat einen großen Vorteil: Ein Student, der nach sechs Semestern merkt, dass ein Jurastudium doch nicht das richtige für ihn ist, kann problemlos einen Masterstudiengang in einem anderen Fach belegen.
Programmpunkt 3: Schmerzensgeld und Freiheitsstrafe – Probevorlesung Jura 1. Semester
Um 12 Uhr übernahm Herr PD Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe das Zepter. Er präsentierte anhand eines kleinen Falls zum § 823 Abs. 1 BGB die zentrale Norm zum Schmerzensgeld (§ 253 BGB). Den Anwesenden stellte er im Anschluss folgende Frage: „Wie bestimmt man die Höhe des Schmerzensgeldes?“ Die Schmerzensgeldtabelle, als korrekte Antwort auf diese Frage, nahm Herr PD Dr. Effer-Uhe als Einstieg, um ausführlich den sog. Ankereffekt zu erklären: Dieser Begriff stammt maßgeblich aus der Kognitionspsychologie. Damit wird der Effekt beschrieben, dass ein Mensch bei Entscheidungen unbewusst stark von Umgebungsinformationen beeinflusst wird.
Im Anschluss der allgemeinen Ausführungen zum Ankereffekt wandte sich Herr PD Dr. Effer-Uhe vom Zivilrecht ab und wandte sich dem Strafrecht zu. Denn dieser Ankereffekt spielt auch bei der Bestimmung der Höhe der Freiheitsstrafe durchaus eine Rolle. Denn der erste Anker wird seitens der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Plädoyers gesetzt. Dadurch wird der Richter in der Regel eher dazu geneigt sein, dem ersten Anker und damit der Forderung der Staatsanwaltschaft zu folgen.
Daher stellte Herr PD Dr. Effer-Uhe die interessante Frage: „Und wie lässt sich dieser Ankereffekt entschärfen?“ Über seine Antwort lässt sich dann doch staunen: „Nur schwer!“ Dennoch gab Herr PD Dr. Effer-Uhe zwei Strategien an, die ein guter Jurist beherzigen sollte:
- „Durch aktives Erwägen ankerinkonsistenter Informationen.“
- „Durch Setzen des ersten Ankers.“
JurCase informiert:
Ein Strafverteidiger kann einen solchen ersten Anker etwa setzen, indem er bereits vor den Plädoyers erwähnt, welchen Antrag zum Schuld- und Strafausspruch er in diesem Fall für angemessen hält.
Programmpunkt 4: Die praktische Arbeit als Jurist – Beispiele unserer Kooperationspartner
Nach einer etwas längeren Pause mit Erfrischungsgetränken und Snacks ging es um 13 Uhr weiter mit der Vorstellung der praktischen Arbeit als Jurist in verschiedenen Rollen. Dafür lud die BSP Business & Law School jeweils einen Vertreter von zwei Kooperationspartnern ein:
- Herr Dr. Peter Christ, Partner bei Pinsent Masons
- Herr Ignaz Füsgen, Geschäftsführer der smartvokat GmbH
Den Anfang machte Herr Dr. Christ. Er stellte zunächst die international Kanzlei Pinsent Masons und sodann seinen Schwerpunkt, das kollektive Arbeitsrecht, vor. Im Anschluss ging er anhand eines konkreten und detaillierten Projektbeispiels auf Fragen rund um Datenschutz und den Einsatz und die Anwendung von Software im Alltag, wie z.B. Microsoft Office365, ein. Dabei entwickelte sich bereits ein interessanter Diskurs zwischen den Gästen, Herrn Dr. Christ und Herrn Füsgen, der in diesem Bericht bedauerlicherweise den Rahmen sprengen würde.
Im Anschluss des Diskurses erhielt Herr Füsgen das Wort. Auch er stellte zunächst sein Unternehmen, die smartvokat GmbH, vor. smartvokat digitalisiert die Rechtsberatungsprozesse in und für Unternehmensrechts- und Compliance-Abteilungen. Mit Hilfe eines gemischten Teams aus Juristen, Prozessberatern und Softwareentwicklern werden Projekte, wie die Etablierung einer Legal Management Plattform für die international agierende Rechts- und Compliance-Abteilung eines Pharmakonzerns, umgesetzt.
Herr Christ und Herr Füsgen heben abschließend die Bedeutung exzellenter, juristischer Expertise in Verbindung mit Digitalisierungs- und Managementthemen hervor. Kein Jurist muss beispielsweise Programmierern nacheifern, aber sollte zumindest ein Grundverständnis für IT heutzutage mitbringen (sog. „T-shaped Lawyer“).
Programmpunkt 5: Analoger und virtueller Rundgang: Einblicke in den Lernort und die Lernkultur
Den Campustag abschließend gab es ab 14 Uhr einen Rundgang durch die Siemensvilla, geleitet vom Dekan der BSP, Prof. Dr. Markus Langenfurth.