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Gewusst

Seminar im Medienrecht: Der neue Medienstaatsvertrag

By 27. Juli 2021Oktober 11th, 2023No Comments
Schlüsselqualifikation

Die Gestaltung einer modernen Medienlandschaft in Deutschland

Die Zeit zwischen den mündlichen Prüfungen und dem Start des Referendariats habe ich genutzt, um an meiner Uni an einem Seminar im Medienrecht teilzunehmen. Einige solcher Seminare gelten als Schlüsselqualifikationen. Sie sind aufgrund des Erwerbs einer besonderen juristischen Expertise nicht nur besonders außergewöhnlich, sondern für entsprechende Arbeitgebern besonders interessant. Das Thema dieses Seminars lautete „Der neue Medienstaatsvertrag“ und Ziel des Seminars war es, aktuelle Herausforderungen der deutschen Medienlandschaft im Hinblick auf den Medienstaatsvertrag zu beleuchten.

Teilnahme an einem Seminar

Während in einigen Universitäten die Teilnahme an Seminaren Pflicht ist und zum normalen Ausbildungs- und Studienalltag dazu gehört, ist die Seminarteilnahme an meiner Uni fakultativ. Sie ist keine Pflichtleistung und kann auch nicht etwa andere Leistungen ersetzen. Lediglich in wenigen Schwerpunktfächern werden Seminararbeiten als Leistungsnachweis angeboten. Warum ist die Mitarbeit in einem Seminar aber möglicherweise trotzdem nicht ganz so sinnlos, wie es nun vielleicht zunächst erscheint? Zunächst einmal: Eine erfolgreiche Seminarteilnahme mit abschließender Seminararbeit ist in vielen Universitäten eine der Voraussetzungen für eine Promotion! Auch wenn für mich damals nicht feststand, ob ich eine Promotion anstreben möchte, sah ich den Leerlauf bis zum Start des Vorbereitungsdienstes (ganz 4,5 Monate in meinem Fall) als guten Zeitpunkt, zumindest einmal alle Voraussetzungen dafür zu schaffen. Es sollte später nicht daran scheitern, dass ich noch eine Seminarleistung vorweisen muss. Außerdem ist ein Seminar mit schriftlicher Seminararbeit eine exzellente Gelegenheit, sich mit einem juristischen Thema einmal besonders vertieft zu beschäftigen und Spezialwissen zu erwerben. Der Arbeitsaufwand ist zeitlich begrenzt, da für die Seminararbeit regelmäßig nur wenige Wochen oder Monate (bei mir waren es 12 Wochen) zur Verfügung stehen. Eine Seminarteilnahme kann ich deshalb – unabhängig von einer geplanten Promotion – uneingeschränkt jedem empfehlen, der Lust hat, sich mal etwas Abseits der klassischen Vorlesungsinhalte mit spannenden Fragestellungen auseinanderzusetzen und ein wenig seinen Wissensstand erweitern möchte.

JurCase informiert:

Welche Voraussetzungen eine Promotion an deiner Wunsch-Universität hat, ergibt sich in der Regel aus der jeweiligen Promotionsordnung! Schau dort einmal nach!

Medienrecht – ohne Vorkenntnisse?

Ich habe mich kurzerhand für eine Seminararbeit auf dem Gebiet des Medienrechts entschieden ohne jegliches Vorwissen zu haben. Denn auch das ist ein Vorteil einer Seminararbeit: In der Regel werden Nischenthemen behandelt, für deren Fragestellungen vertieftes Vorwissen selten von Nöten ist. Sie sind so speziell, dass auch eine medienrechtliche Vorlesung diese nur am Rande berühren würden. Medienrecht wird an meiner Universität als Schwerpunkt angeboten. Diesen habe ich zwar nicht besucht, er war jedoch auch keine Voraussetzung für das Seminar. Mich hatte Medienrecht immer schon interessiert und auch bei parallel laufendend Seminaren hätte ich nicht mit Vorwissen punkten können. Möglicherweise habe ich ein paar Stunden mehr Zeit dafür aufwenden müssen die Basics zu erarbeiten als meine Kollegen, die bereits den Schwerpunkt besucht hatten. Aber der Austausch mit ihnen zeigte mir, dass auch sie mit der konkreten Fragestellung noch nie konfrontiert worden waren. Trau dich also am besten einmal, eine ganz unbekannte Veranstaltung zu besuchen! Vielleicht findest du ja sogar eine neue Leidenschaft!

Die deutsche Medienlandschaft im Wandel

Der Medienstaatsvertrag trat im November 2020 in Kraft und löste den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag endgültig ab. Mein Seminar fand im Wintersemester 2019/20 statt, also in einer Zeit, in der bereits diverse Vertragsentwürfe vorgelegt waren und gesellschaftsübergreifend über die Änderungen diskutiert wurde. Der Medienstaatsvertrag sollte vor allem zu einer umfassenden Modernisierung der deutschen Medienordnung führen und auf die mittlerweile seit 1991 drastisch veränderte Realität reagieren. Das Besondere? Er regelt erstmals neben Radio und Fernsehen nun auch die vielen digitalen Medienanbieter, unter anderem die sogenannten Medienintermediäre wie Facebook, Google, Smart-TVs, Voice Assistenten, Videostreamer und Blogs. Die größte Herausforderung bei der Einbindung genannter Dienste ist es, dass diese als sogenannte „Gatekeeper“ in großem Stil Inhalte Dritter zugänglich machen und dadurch eine herausstechende, mächtige Position zwischen Konsumenten und Inhalteanbieter einnehmen. Denn wenn du ehrlich bist – auch du wirst vermutlich überwiegend eine einzige Suchmaschine verwenden und soziale Netzwerke eines einzelnen Unternehmens bedienen. Was ist nun aber, wenn dann diese Unternehmen alleine darüber entscheiden können, welche Inhalte dir angezeigt werden oder welche Suchergebnisse ganz oben in der Ergebnisliste platziert sind? Eines der Hauptkriterien der Neuerungen im Medienstaatsvertrags ist deshalb die Einführung von Transparenzvorschriften und Diskriminierungsverboten. Ziel ist es, einen Meinungspluralismus aufrecht zu erhalten, Meinungsvielfalt zu gewährleisten und Transparenz herzustellen. Auch wirtschaftliche Probleme ergeben sich, wenn etwa eine auf Seite eins gelistete Website ein Vielfaches der User-Aufrufe erhält, als eine vergleichbare Website auf Seite fünf. Somit stellt sich die Frage nach kommunikativer Chancengleichheit und nach der Offenheit der Informationszugänge für jedermann. Die gleichen Probleme sind im Zusammenhang mit Medienplattformen und Benutzeroberflächen zu erwägen. Darunter sind beispielsweise digitale Fernsehangebote und Fernsehkabelnetze zu verstehen. Welche Filme und sonstige Inhalte werden direkt auf der Startseite vorgeschlagen und dadurch zwangsläufig häufiger angeklickt als solche, nach denen man in den Untiefen der Plattform erst suchen muss? Und inwieweit darf oder muss es dem Nutzer gestattet sein, eine Oberfläche nach eigenen Kriterien selbst zu gestalten? Das Problem der Inhalte-Diskriminierung durch Medienintermediäre oder Medienplattformen war zentraler Punkt meiner Seminararbeit. Dabei setzte ich mich mit den Vorschlägen zu Diskriminierungsverboten auseinander, überprüfte, ob es solchen Verboten überhaupt bedarf, wie praxistauglich solche Vorschriften überhaupt sein können und welche Folgen Verstöße nach sich ziehen würden.

JurCase informiert:

Der Medienstaatsvertrag mit der Regulierung von Medienplattformen und Medienintermediären ist ein a Novum. Deutschland hat es sich als allererstes Land zur Aufgabe gemacht, eine derartige Internetregulierung vorzunehmen und Internetriesen wie Google und Facebook zur Diskriminierungsfreiheit zu zwingen.

Verabschiedung des Medienstaatsvertrages

Nach fünfjähriger Verhandlung wurde der Entwurf des Medienstaatsvertrags der EU-Kommission um Winter 2019 zur Prüfung vorgelegt und im Folgejahr verabschiedet. Er ist seit dem 07. November 2020 in Kraft.

Der endgültige Vertrag weicht leicht von den damaligen Entwürfen ab, blieb aber seinem Kern treu und beinhaltet umfassende Transparenzvorschriften sowie Diskriminierungsverbote für Medienintermediäre und Medienplattformen. Welche Auswirkungen die Existenz dieser Vorschriften auf die Nutzung des Internets und die Darbietung der Services der jeweiligen Anbieter hat, wird sich zeigen müssen. Ob die Regelungen die Neutralität und die Vielfalt im Netz tatsächlich beeinflussen können, ist dabei allerdings fraglich. Die Vorschriften sind überwiegend sehr offen gehalten und appellieren an eine Art Selbstkontrolle der Medienanbieter. Trotz allem ist es von überragender Wichtigkeit, dass ein Umdenken stattgefunden hat, Medienintermediäre und -plattformen in das Bewusstsein der Politik gerutscht sind und diese kritisch beäugt und beobachtet werden.

Fazit

Die Seminararbeit war für mich eine wunderbare Chance, mehr über medienrechtliche Belange zu erfahren. Im Rahmen der Informationssammlung konnte ich außerdem an einer spannenden Podiumsdiskussion mit Facebook teilnehmen. Das Rechtsgebiet wäre mir vermutlich ohne das Seminar immer noch völlig fremd. Nutze deshalb die Angebote deiner Uni! Ohne zusätzliche Kosten hat man später kaum noch die Möglichkeit, sich so einfach weiter- und fortzubilden.

Schlüsselqualifikationen kennenlernen

Soft Skills werden immer wichtiger – vor allem im Berufsleben. Es gibt bereits während des Studiums viele Möglichkeiten Praxiserfahrungen zu sammeln. Die angebotenen Schlüsselqualifikationen sind zahlreich.

Über welche Schlüsselqualifikation würdest du gerne mehr erfahren?

Beitragsautor:

Isabelle Mewes

Isabelle Mewes

Isabelle absolviert ihren juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Mainz. Für JurCase gibt sie Einblicke in ihr Referendariat. Daneben teilte sie Erfahrungen über ihr Ehrenamt zu Studienzeiten bei ELSA mit. Sie beschäftigt sich außerdem mit Schlüsselqualifikationen.

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