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GewusstReferendariat

Jurist und publizierter Autor – ein etwas anderer Erfahrungsbericht

By 26. März 2021Juni 10th, 2021No Comments
Tipps vom Praktiker

So bewältigst du dein Referendariat und wirst Autor

Ein Tag im Februar 2020. Endlich war ich fertig. Meine mündliche Prüfung im Zweiten Examen lief gut und ich konnte mich Volljurist nennen. Auch hatte ich nun Zeit für meine Idee, ein Buch zu schreiben. Aber der Reihe nach.

Mein juristischer Vorbereitungsdienst

Mein Referendariat habe ich in Potsdam absolviert. Durch mein vorheriges Studium an der Uni Potsdam wusste ich schon, dass ich gern länger in der Stadt der vielen Parks und Seen bleiben wollte. Erstes Highlight im Referendariat war unsere „Klassenfahrt“ nach Breslau, bei der sich unsere Gruppe, die nun anderthalb Jahre miteinander auskommen musste, besser kennenlernen konnte.

Danach absolvierte ich meine Zivilrechtsstation beim LG. Vor Gericht durfte ich die Beweisaufnahme führen. Es stellte sich heraus, dass mir das Bedienen eines Diktiergeräts größere Schwierigkeiten bereitete als die Verhandlungsführung selbst. So oder so ist es wohl schwierig, den perfekten ersten Auftritt vor Gericht hinzulegen. Daher: locker sehen und als lehrreiche Erfahrung mitnehmen.

Die anschließende Strafrechtsstation absolvierte ich bei der Staatsanwaltschaft – Abteilung Wirtschaftskriminalität. Dadurch lernte ich Delikte kennen, die man im Studium nicht behandelt hatte. Der Sitzungsdienst hat mir besonders gefallen, da man hier eine selbstständige und aktive Rolle vor Gericht eingenommen hat und sein theoretisches Wissen in der Praxis umsetzen konnte. Hier sollte man sich meines Erachtens auch nicht „unterbuttern“ lassen, sondern auch dann selbstbewusst seine Meinung vertreten, wenn man anderer Meinung als das Gericht ist. So plädierte ich in einem Prozess, in dem es um Fahrraddiebstahl ging, „in dubio pro reo“ für einen Freispruch der Angeklagten. Die Richterin wollte das Verfahren lieber einstellen.

Als Nächstes folgten die Verwaltungsstation, die ich am Hasso-Plattner-Institut der Uni Potsdam (Informatik-Fakultät) absolvierte, sowie die Anwaltsstation, die ich bei einem Strafverteidiger verbrachte.

Spätestens mit Beginn der Anwaltsstation rücken die Klausuren des Zweiten Staatsexamens immer mehr in den Fokus. Daher sollte gut überlegt sein, wie viel man noch in der Station arbeitet. Man tut wahrscheinlich gut daran vier oder vielleicht fünf Monate vor dem Prüfungstermin „abzutauchen“. Aus eigener Erfahrung und aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass die meisten Anwälte dafür Verständnis haben – von daher einfach rechtzeitig ansprechen, und sich später lieber auf die Klausuren konzentrieren.

Ich finde, dass die Klausuren im Zweiten Examen schwieriger sind als die in der Ersten Juristischen Prüfung. Alles Mögliche kann einen erwarten: vom Urteil über den behördlichen Widerspruch oder den Schriftsatz eines Rechtsanwalts bis hin zur Anklageschrift. Alles folgt seinem eigenen Aufbau, den man parat haben muss. Im Ersten Examen musste man dagegen „einfach“ immer nur ein Gutachten schreiben. Daher mein Tipp fürs Zweite Examen: am besten kurze Übersichtsblätter für die verschiedenen Klausurtypen erstellen. Auf diesen hält man den jeweiligen Aufbau der Klausur stichpunktartig fest und schreibt typische Formulierungen für einzelne Elemente auf (z. B.: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung … abwenden.)

Nach den Klausuren kam die Wahlstation. Diese absolvierte ich am LG Potsdam bei einer Strafkammer. Eine solche richterliche Tätigkeit kann ich mir sehr gut vorstellen. Und genau dafür sollte in der Regel ja auch die Wahlstation sein: das zu testen, was man später nach seiner Ausbildung beruflich machen möchte.

Auf die Mündliche Prüfung habe ich mich dann durch das Halten vieler Aktenvorträge in einer privaten Lerngruppe vorbereitet. Üben, üben, üben heißt hier die Devise – vor allem, innerhalb der vorgegebenen Zeit (bei uns: 10 Minuten) fertig zu werden. Als es dann zur mündlichen Prüfung kam, und alles gut lief, war es ein Euphorierausch – ich habe eine Stunde lang in meiner Wohnung zu meinem Lieblingslied getanzt.

Ist die erste Euphorie aber wieder verflogen, kommt unweigerlich die Frage: Und jetzt? Was mache ich nun? Zum Glück hatte ich mir darüber schon Gedanken gemacht. Ich wollte ein Buch schreiben.

Mein Buch

Vor wenigen Wochen habe ich mein Buch mit dem Titel „Von Fall zu Fall – Die Grundlagen des Strafrechts“ veröffentlicht.

Kurz vor und während des Referendariats habe ich Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht an der Uni gehalten und Klausuren korrigiert. Beide Tätigkeiten haben mich dazu inspiriert, ein Strafrechtsbuch für Studienanfänger zu schreiben. Durch die AGs habe ich gemerkt, dass es mir Spaß macht, mein Wissen weiterzugeben. Durch die Korrektur von Klausuren habe ich gemerkt, wie oft selbst grundlegende Dinge wie z. B. die Arbeit mit dem Gesetz oder der Gutachtenstil fehlerhaft sind.

Meines Erachtens nach liegt das zum Teil daran, dass viele juristische Lehrbücher zu umfangreich sind. Sie überfordern insbesondere den Studienanfänger. Anstatt erst einmal einen Überblick über den „Paragraphen-Dschungel“ zu geben, werden beispielsweise einzelne Streitstände minutiös dargestellt. Daher war meine Motivation klar: Ich wollte ein prägnantes, klausurorientiertes Lehrbuch mit Fällen schreiben und mich auf die Grundlagen konzentrieren. Weiterhin wollte ich ein Buch schreiben, das sich durch leichte Verständlichkeit auszeichnet. Darin bestand meiner Meinung nach eine große Herausforderung, die mir allerdings Spaß gemacht hat. Ich feile gerne an Sätzen, bis ich schließlich mit ihnen zufrieden bin.

Herausforderung und Highlight zugleich war es, spannende Fälle aus der Praxis zu finden. Ich wollte nämlich für mein Buch Fälle verwenden, die von Gerichten entschieden wurden, um so einen direkten praktischen Bezug zum eher theoretischen Studium herzustellen. Gefunden und aufgenommen habe ich auch kuriose Fälle, in denen z. B. ein unbekanntes Flugobjekt vom Himmel stürzt und ein Laubbläser bei Tempo 200 vor ein Polizeiauto geworfen wird.

Für das Buch habe ich insgesamt etwa ein dreiviertel Jahr gebraucht. Eine Schwierigkeit war, dass ich mich um fast alles selbst kümmern musste. Insbesondere die Formatierung eines Sachbuchs, das auch zahlreiche Übersichten und Grafiken enthält, war manchmal wirklich zum Haareraufen. Der Vorteil wiederum: Ich konnte das Buch ganz nach meinen Wünschen gestalten, und so eine möglichst gute Übersichtlichkeit für meine Leserinnen und Leser erzielen. Die Veröffentlichung erfolgte über Amazon. Das Unternehmen gewährt selbstständigen Autoren eine relativ gute Gewinnbeteiligung – in meinem Fall ca. 40 Prozent des Buchpreises. Ein Wert, der bei anderen Verlagen wohl kaum erreichbar ist.

Wer Freude am Schreiben und ein klares Konzept hat, dem kann ich das Schreiben eines Buchs nur empfehlen, z. B. nach dem Referendariat – später wird man vermutlich nicht mehr so leicht Zeit für so ein Projekt finden.

Meine Zukunft

In Zukunft dürfte meine Zeit auch wieder knapper werden. Gerne würde ich nämlich Richter werden. Die Bewerbung ist schon vorbereitet und wartet nur noch darauf abgeschickt zu werden.

Am Richterberuf begeistert mich die Unabhängigkeit und die Möglichkeit, mit seinen Entscheidungen einen direkten Beitrag zu mehr Gerechtigkeit zu leisten. Die Vorstellung, später einmal meinen Wunschberuf auszuüben, hat mich in der Examensvorbereitung immer wieder motiviert. Wenn man einmal der Verzweiflung nahe ist – vielleicht beim Lernen der Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung oder der Systematik der Beweisverwertungsverbote – verleiht einem ein klares Berufsziel neuen Schwung.

Fazit

Es hilft also, sich immer mal wieder vor Augen zu führen, wozu und wofür man überhaupt im Studium und Referendariat (so viel) lernt. In diesem Sinne: Viel Schwung fürs Examen!

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Beitragsautor:

Tilmann Meinshausen

Tilmann Meinshausen

Tilmann Meinshausen hat sein Jura-Studium und Referendariat in Potsdam absolviert. Er war drei Jahre lang als Klausurenkorrektor und Leiter von Arbeitsgemeinschaften an der Uni tätig.

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