Sitzungsdienste der besonderen Art
Kuriose Anekdoten aus der Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft
Wie der ein oder andere ja bereits aus meinen vorherigen Beiträgen weiß, habe ich mich in der Wahlstation für die Staatsanwaltschaft entschieden. Neben zahlreichen spannenden und auch umfangreichen Akten, die ich zur Bearbeitung übertragen bekomme, gehört natürlich auch der staatsanwaltliche Sitzungsdienst vor dem/der Strafrichter/in zu meinem Aufgabenbereich. Als Wahlstationsreferendar hat man hier sogar zwei bis dreimal die Woche das Vergnügen. In diesem Beitrag möchte ich mal den ersten Monat Revue passieren lassen und von meinen kuriosesten Sitzungen erzählen.
Handakte und Robe abgeholt und los geht‘s
So stürzte ich mich mit meinen Handakten in die ersten Sitzungen vor dem Strafrichter.
Gleich zu Beginn dann die erhellende Erkenntnis, dass eine ganze Unitruppe aus dem Lehrgang „Architektur“ im Zuschauerraum saß, die das Fach „Recht“ in der Uni belegen musste. Der Prof soll angeregt haben, mal so eine spannende Hauptverhandlung vor dem Strafrichter zu verfolgen. Yeah!
Nachdem dann die ersten actiongeladenen Verfahren wegen Erschleichen von Leistungen und Diebstahl von zwei Packungen Premiumtabak vorüber waren, wartete das Bonbonstück des deutschen Strafrechts auf die in den Zuschauerplätzen sitzenden Studenten.
„Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes“. Ja, das ist tatsächlich strafbar. Auch ganz zum Erstaunen des Angeklagten, der während einer Anzeigenerstattung das Gespräch mit den Polizeibeamten heimlich aufzeichnete. Nach dem eine Studentin ihr Handy zückte, war der Vorsitzende verständlicherweise empfindlich und wies daraufhin, dass hier nichts aufgezeichnet werden darf. Schnell aber gab es Entwarnung: Es sollte nur nochmal das eigene Make-Up kontrolliert werden.
Ausgestattet wie James Bond
Der Angeklagte, der immer noch nicht einsehen wollte, dass das strafbar sein konnte, versuchte tatsächlich auch noch das gesprochene Wort in der Hauptverhandlung heimlich aufzuzeichnen. Die anwesenden Justizbeamten (die waren nötig, da der Angeklagte sehr aggressiv auftrat) fanden ganze 4! Aufnahmegeräte und auch der Kugelschreiber wirkte verdächtig.
Der gute Mann hielt noch ein verwirrendes Plädoyer, warum alle Verfahrensbeteiligten befangen waren und sich strafbar gemacht hätten und stellte dann einen Befangenheitsantrag, für den er 15 Minuten Zeit bekam.
An dieser Stelle Respekt an den noch jungen Richter, der die Hauptverhandlung trotz dieser Kuriositäten souverän mit allen Mitteln der StPO meisterte. Nicht überraschend war dann, dass der insgesamt verwirrend wirkende Befangenheitsantrag des guten Mannes als unzulässig abgelehnt wurde. Der Tag fand dann seinen krönenden Abschluss mit einer saftigen Geldstrafe und der Ankündigung des Angeklagten, er werde in Berufung gehen, weil er keinen gesetzlichen Richter gehabt habe.
Kannste dir nicht ausdenken…
Wenn Anwälte verzweifeln
Auch die nächste Geschichte ist einen Bericht wert. Da man ja bereits die Anwaltsstation erleben durfte, die ich ebenfalls überwiegend strafrechtlich gestaltet habe, kennt man auch die ein oder andere Verteidigungsstrategie. Aber den folgenden Angeklagten hätte wohl kaum ein Strafverteidiger mehr retten können.
In aller Kürze: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sich mit fast 3 Promille hinter das Steuer gesetzt, einen erheblichen Unfall verursacht und sich dann vom Unfallort entfernt. Der Angeklagte war anwaltlich vertreten und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Insgesamt gab es nur einen einzigen Zeugen, der dann aber auch nicht mehr hundertprozentig wusste, ob es der Angeklagte war, den er am Tattag am Steuer des PKW gesehen hat.
Nach Schließung der Beweisaufnahme und meinem Plädoyer mit dem Hinweis darauf, dass auf der besagten Straße auch üblicherweise Schulkinder die Wege benutzen und etwas deutlich Schlimmeres hätte passieren können, zuckte beim Angeklagten das Auge und es schien als habe sich nunmehr das schlechte Gewissen doch noch gemeldet. Zum ersten Mal zeigte der Angeklagte eine Reaktion. Nach dem Plädoyer der Verteidigung, die zutreffend auf die einzige Zeugenaussage hinwies, die Recht dünn zu sein schien, erhielt der Angeklagte das letzte Wort, in dem er seinen Emotionen nun freien Lauf ließ und die ganze Tat gestand. Nach einem etwas entsetzten Blick seiner Rechtsanwältin schien der Angeklagte trotz allem erleichtert, durfte seinen Führerschein aber selbstverständlich dennoch abgeben. Manchmal lohnt es sich dann doch, an das Gewissen zu appellieren.
Hooligans und Bengalos
In einer anderen Sitzung zeigte sich auch etwas ganz Typisches bei den Amtsgerichten. Manchmal zeigt sich in der Hauptverhandlung dann doch ein ganz anderes Bild, als noch in der Anklage. Vier junge Männer wurden angeklagt, einer Gruppe von Hooligans beim Zünden von Bengalos Beihilfe geleistet zu haben, indem sie eine riesige Fahne hochzogen, die es den Hooligans ermöglichte, sich darunter unentdeckt zu maskieren.
Erwartet hatte ich ein paar harte Jungs und eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Sprengstoffgesetz. Ich war gut vorbereitet! Als die vier Angeklagten dann hereintraten, kam die erste Ernüchterung. Gegen den einen Angeklagten wurde das Verfahren abgetrennt, da sein Verteidiger verhindert war. Ein weiterer sollte vor den Jugendrichter.
Die letzten beiden Verbliebenen, sahen nach allem anderen aus als nach „Ultras“ oder „Hooligans“. Beide hatten sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und wirkten erstaunlich freundlich und etwas tollpatschig. Einer der Angeklagten zückte einen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft aus der Stadt X mit dem Hinweis, er habe gedacht „es sei alles erledigt“, er sei aber sicherheitshalber trotzdem mal zur Verhandlung gekommen. Es müsse sich etwas überschnitten haben. Der Kumpane brachte dann vor, er habe gedacht es handele sich bei der riesigen Fahne um eine Choreographie. Warum er das bei einer Fahne annahm, die umgedreht war, konnte er jedoch nicht erklären.
Daher hielt ich es für vertretbar, auch das Verfahren gegen ihn vorläufig einzustellen, mit der Auflage, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Fazit
Sitzungsdienste werden nie langweilig. Was ich besonders spannend finde ist, dass man nie wirklich weiß, was einen erwartet und dass jede Hauptverhandlung anders verlaufen kann, als ursprünglich gedacht. Ob kuriose Angeklagte oder spannende rechtliche Fragen, man muss auf alles spontan reagieren können und sich von allen Vorurteilen lösen. Dass aber Kuriositäten nicht nur in den Sitzungen selbst auftreten können, seht ihr in meinem nächsten Beitrag.
– Sinan
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