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Der Aktenvortrag in der Mündlichen Prüfung

 

Die mündliche Prüfung bildet das Finale des Zweiten Examens.

 

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Im Prüfungsgespräch bietet sich noch einmal die Möglichkeit, die Examensnote zu verbessern. Zu Beginn erhält der Kandidat die Kurzakte für die Vorbereitung des Aktenvortrags überreicht und hat anschließend je nach Bundesland eine bestimmte Zeit zur eigenen Vorbereitung. Ist die Einarbeitungszeit vorüber, wird der Kandidat vor die Prüfungskommission gebeten. Ziel eines guten Aktenvortrags sollte eine Präsentation der Akte in freier Rede (also ohne Blick aufs Papier) sein.

Struktur des Aktenvortrags

Auch wenn die genaue Struktur des Aktenvortrags je nach Bundesland leicht abweichende Vorgaben hat, so lässt sich die Anforderung doch auf folgende Struktur herunterbrechen:

  1. Einleitung: Darstellung des Streitgegenstandes und der beteiligten Parteien
  2. Schilderung des Sachverhalts
  3. Entscheidungsvorschlag
  4. Rechtliche Würdigung des Falls

Der Aktenvortrag als Prüfungsbestandteil soll den Kandidaten auf die Fähigkeit hin überprüfen, einen juristischen Sachverhalt nach kurzer Vorbereitungszeit zu erfassen und darzulegen. Um diese Hürde entsprechend zu meistern ist es absolut sinnvoll, die (im Gegensatz zu einer schriftlichen Prüfung) ungewohnte Prüfungssituation im Vorfeld mehrmals vor Publikum zu üben. Der Pflichtaktenvortrag in der AG reicht hier als Vorbereitung eher nicht aus. Den Aktenvortrag mehrmals vor sachkundigen Kollegen einzuüben, die auch in der Lage sind, konstruktive Kritik zu geben, hilft für einen sicheren und überzeugenden Auftritt vor der Prüfungskommission ungemein.

Auch die Aufzeichung eines eigenen Aktenvortrags mit dem Handy kann für die richtige Vorbereitung sehr hilfreich sein. Die Körpersprache ist im Idealfall während des ganzen Vortrags offen und freundlich. Überkreuzte Arme und nervöse Bewegungen wie das Zupfen am Outfit sollten vermieden werden. Blickkontakt mit dem oder den Ansprechpartnern bringt eine gute Präsentation sehr viel weiter als die Fixierung auf einen bestimmten Punkt oder die Unterlagen.

Auch die richtige Geschwindigkeit beim Vortragen spielt eine wichtige Rolle. Ein Vortrag wirkt mit ruhiger und klar verständlicher Stimme wesentlich Kompetenter als ein schneller und undeutlicher Vortrag (auch wenn wir alle unter Stress gerne schneller Sprechen und nuscheln). Ein guter Aktenvortrag hat auch eine richtige Länge: Nach 9-10 Minuten sollte er beendet sein.

Viele OLG bieten an, einer Mündlichen Prüfung als Zuschauer beizuwohnen und dort wichtige Erfahrungen mitzunehmen und so die Angst vor der Situation zu verringern. Diese Chance sollte man in jedem Fall nutzen!

Für den Aktenvortrag benötigst du, wie auch schon in den schriftlichen Klausuren, Gesetzestexte und Kommentare. Für diese sehr spezielle Prüfungssituation haben wir das JurCase OX Paket entwickelt. Damit kannst du dich optimal auf deinen Aktenvortrag vorbereiten.

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