Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens bringt die Befähigung zum Richteramt mit sich. Diese Befähigung ermöglicht jedoch nicht nur eine Karriere als Richter, sondern sie öffnet die Türen zum Karrierestart als Volljurist. Dadurch steht auch einer Tätigkeit als Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder gar Syndikusanwalt nichts mehr im Wege. Gleiches gilt für die Arbeit als Notar, soweit auch die dafür entsprechende Ausbildung absolviert wurde.
Auch das Zweite Staatsexamen ist unter einem Begriff bekannt, und zwar als Assessorexamen. Die amtliche Bezeichnung eines Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt ist deshalb „Rechtsassessor”.
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