Das Rechtsreferendariat soll die Kenntnisse aus dem Studium in Praxiserfahrungen umwandeln und erweitern. Dies dient auch der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen, dem sog. Assessorexamen. Dieser Abschluss besteht aus mehreren sog. Assessorklausuren und erlaubt eine Berufsausübung als Richter, Notar, Staatsanwalt und befähigt generell zur Berufswahl innerhalb des Höheren Dienstes.
Eine Assessorklausur zeichnet sich regelmäßig dadurch aus, dass die Bearbeitung eines Falles in der Praxis imitiert wird. Deshalb wird dem Prüfling ein mehrseitiger Aktenauszug vorgelegt, aufgrund dessen der Sachverhalt selbst zu ermitteln ist. Dabei muss bspw. hin und wieder auch eine Beweiswürdigung vorgenommen werden, die dazu führt, ob ein Anspruch gegeben/nicht gegeben ist, oder ob eine Straftat begangen/nicht begangen wurde. Daraufhin ist sodann regelmäßig eine entsprechende Entscheidung in Form eines Urteils, einer Anklage oder einer Einstellungsverfügung zu entwerfen. Bei Urteilsklausuren erfolgt die „gutachterliche Prüfung“ und die Beweiswürdigung auch gar nicht in einem separaten Gutachten, sondern entsprechend im Urteil.
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