Das Erste und Zweite Staatsexamen sind die großen Meilensteine auf dem Weg der juristischen Ausbildung. Sie bilden den jeweiligen Abschluss einer meist herausfordernden und lernintensiven Phase. Du fragst dich nun deshalb, wie die Ergebnisse der jeweiligen Staatsexamina in den letzten Jahren ausgefallen sind? Dann wirst du hier fündig! Schaue dir die Trends deines Bundeslandes an und vergleiche es mit anderen.
Ergebnisse des Erstes Staatsexamen
Das Erste Staatsexamen, aufgrund der universitären Schwerpunktsprüfung auch als Erste Juristische Prüfung bekannt, bildet den Abschluss der akademischen Ausbildung. Es besteht zunächst aus einem sog. „staatlichen Teil”, der vom Prüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes gestellt wird. Daneben fließt das Ergebnis aus einer universitären Prüfung zu einem vom Studenten selbst gewähltem Schwerpunkt in die Gesamtnote mit ein.
Das bestandene Erste Staatsexamen ebnet den Weg in den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, dem Rechtsreferendariat, welches angehende Juristinnen und Juristen nach dem theoretischen Jurastudium an praktische juristische Tätigkeit heranführen soll.
JurCase informiert:
Jura-Notenskala für die Gesamtbewertung in den Examen – Sämtliche Einzelbewertungen werden für die Gesamtnote des Examens zusammengefasst und bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt. Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:
Punkte | Note |
0–1,49 | ungenügend |
1,50–3,99 | mangelhaft |
4,00–6,49 | ausreichend |
6,50–8,99 | befriedigend |
9,00–11,49 | vollbefriedigend |
11,50–13,99 | gut |
14,00–18,00 | sehr gut |
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Alle Ergebnisse zum Ersten Staatsexamen
Ergebnisse Zweites Staatsexamen
Das Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens bringt die Befähigung zum Richteramt mit sich. Diese Befähigung ermöglicht jedoch nicht nur eine Karriere als Richter:in, sondern sie öffnet die Türen zum Karrierestart als Volljurist:in. Dadurch steht auch einer Tätigkeit als Staatsanwältin bzw -anwalt, Rechtsanwältin bzw. -anwalt oder gar Syndikusanwältin bzw. -anwalt nichts mehr im Wege. Gleiches gilt für die Arbeit als Notar:in, soweit auch die dafür entsprechende Ausbildung absolviert wurde.
Da Durchschnittsnoten und Durchfallquote beider Staatsexamina regelmäßig deutlich schlechter ausfallen als in anderen Studiengängen, sind die Examensergebnisse, welche jährlich vom Bundesamt für Justiz veröffentlicht werden, natürlich von besonderem Interesse. An ihnen kann man ablesen, aus welchen Abschlussnoten sich das spätere Feld der Mitbewerber:innen zusammensetzt und hat vor allem eine gute Basis, um die eigenen Leistungen landes- als auch bundesweit einzuordnen und zu vergleichen.
JurCase informiert:
Auch das Zweite Staatsexamen ist unter einem Alternativbegriff bekannt, und zwar als Assessorexamen. Die amtliche Bezeichnung einer Volljuristin bzw. eines Volljuristen mit Befähigung zum Richteramt ist deshalb „Rechtsassessor:in”.
Alle Ergebnisse des Zweiten Staatsexamen
Alle Examensergebnisse des Ersten und Zweiten Staatsexamens im Detail
In unseren Beiträgen haben wir die jährlichen Examensergebnisse für beide Staatsexamina übersichtlich für dich aufbereitet. So erhältst du den Überblick über die Notenspiegel der einzelnen Bundesländer sowie deutschlandweit und kannst vergleichen, wo du mit deinen Leistungen stehst.