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Rechtsreferendariat Hessen

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Hessen?

Das Rechtsreferendariat Hessen gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):

Im ersten Monat findet zunächst ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt, danach jeweils einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und die Ausbildung bei einem Richter am Amts- oder Landgericht.

2 – Strafrechtsstation (4 Monate):

Zu Beginn erfolgt ein einwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht

3 – Verwaltungsstation (4 Monate):

Beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang, danach Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde. Bis zu 2 Monate können beim Verwaltungsgericht abgeleistet werden.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem von der Rechtsanwaltskammer organisierten Einführungslehrgang (zweiwöchig), die Arbeitsgemeinschaft beginnt im zweiten Monat und dauert 4 Monate. Möglich sind ein Splitting auf zwei verschiedene Rechtsanwälte sowie die Kombinationen von Rechtsanwalt und Unternehmen oder Notar (bis zu 3 Monate). Maximal die Hälfte der Station kann zudem im Ausland abgeleistet werden.

5 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: drei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus dem Bereich Arbeit oder Wirtschaft.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Arbeits- bzw. Wirtschaftsrecht. Der Aktenvortrag über das Rechtsgebiet der Wahlstation eröffnet die mündliche Prüfung.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Als eines von derzeit zwei Bundesländern stellt das Land Hessen Referendare als Beamte auf Widerruf ein. Hessen zahlt dabei den Anwärtergrundbetrag für Referendarinnen und Referendare, die sich auf Widerruf verbeamten lassen. Rechtsreferendar*innen im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Besoldung (Anwärterbezüge) nach dem Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) ab dem 01.01.2024 in Höhe 1.682,65 Euro (bis dahin i.H.v. 1.633,64 Euro), zuzüglich ggf. Familienzuschlag (Stufe 1: 151,13 Euro, Stufe 2: 382,27 Euro; der kinderbezogene Anteil liegt für die ersten beiden Kinder bei 231,14 Euro und ab dem 3. Kind bei 708,39 Euro), vermögenswirksame Leistungen (nur auf Antrag) und einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Anwärterbezüge sowie ein kostenloses LandesTicket für OPNV.

Rechtsreferendar*innen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten in Hessen eine Unterhaltsbeihilfe, die der Höhe nach der Besoldung der Rechtsreferendar*innen auf Widerruf entspricht.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal acht Wochenstunden und einer juristischen Nebentätigkeit von bis zu 50 Stunden im Monat nachzugehen, sofern diese vom Präsidenten des OLG Frankfurt im Vorfeld genehmigt wurde und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt nicht nur von der Art der Beschäftigung ab, sondern grundsätzlich auch von der Note im ersten Examen. Für die Dauer der ersten Ausbildungsstelle wird eine Genehmigung aber nur in Ausnahmefällen erteilt. Dienstliche Verpflichtungen dürfen nicht durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden. Eine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt bei Referendaren nicht.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Ab dem 1. Januar 2018 ist für Beschäftigte des Landes Hessen, somit auch für alle Referendarinnen und Referendare im Landesdienst, mit der Nutzung des „LandesTicket Hessen“ die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) kostenfrei. Dies gilt sowohl für alle Arbeitswege, als auch für jede private Fahrt.

Für die Nutzung des Landestickets muss kein Antrag gestellt werden. Jeder Landesbeschäftigte erhält sein persönliches LandesTicket rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall sind während der Zivil-, Strafrechts- und Rechtsanwaltsstation der Sachbearbeiter der Stammdienststelle bzw. in der Verwaltungsstation der RP, sowie der jeweilige Einzelausbilder und der AG-Leiter zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist zudem umgehend ein Attest vorzulegen. Nach der Gesundung muss man dies dem jeweiligen Sachbearbeiter wiederum mitteilen!

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 27 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. 24.12. und 31.12. sind arbeitsfrei. Das Urlaubsjahr beginnt mit dem Tag der Einstellung.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann nicht erteilt werden während der ersten drei Ausbildungsmonate, während der Einführungslehrgänge und während des Arbeitsrechtlehrgangs.
Grundsätzlich gilt, Urlaubsgesuche von der Ausbilderin oder dem Ausbilder vorher abzeichnen zu lassen.
Zudem besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub – ohne Weiterzahlung der Bezüge – nach Ende jeder der ersten vier Stationen für maximal 1 Jahr zu nehmen (vgl. § 12 V JAO). Gründe können z. B. eine Promotion sein, ein Auslandsaufenthalt oder die Betreuung eines Kleinkindes. Der Antrag ist an den Präsidenten des OLG Frankfurt a. M. zu stellen und beim LG einzureichen. Für die Bewilligung von Dienstbefreiung von mehr als einer Woche und von Sonderurlaub ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Unterhaltsbeihilfe dürfen keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen; eine solche Dienstbefreiung wird erteilt zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, aus besonderen Anlässen, insbesondere zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen wie auch zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Bundesrepublik oder das Land Hessen repräsentativ vertreten ist oder aus persönlichen Gründen gem. dem in § 29 TV-H aufgeführten Katalog der Arbeitsbefreiungstatbestände.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalten, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstigen Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, damit es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre erlernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Ein Widerspruch kann über die Referendarstelle des Landgerichts oder direkt beim Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa innerhalb eines Jahres erfolgen. Im Widerspruchsverfahren wird die Akte dem nach § 43 JAG gebildeten Einigungsausschuss vorgelegt, der das Recht hat der Widerspruchsbehörde einen Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten. Vor der Entscheidung werden eine Stellungnahme des jeweiligen Ausbilders und evtl. eine Erwiderung des betroffenen Referendars eingeholt. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, denn auch eine geglückte Anfechtung hat einen Haken: Einigungsausschuss und Widerspruchsbehörde können das Zeugnis nicht durch ein besseres ersetzen. Lediglich der jeweilige Ausbilder kann von sich aus (innerhalb der gesetzlichen Frist) eine neue Beurteilung anfertigen. Andernfalls hinterlässt die Anfechtung eine Lücke in der Personalakte, da das für den jeweiligen Stationsabschnitt vorgesehene Zeugnis aufgehoben wurde.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf die Hälfte der Straf- Verwaltungs-, oder Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation (nicht teilbar) im Ausland absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Dann steht der Ausbildung in wärmeren Gefilden – z. B. während der Anwalts- und Wahlstation bei einer Deutschen Botschaft, Konsulat oder einer EU-Institution – nichts im Wege.

JurCase informiert:

Einen Auslandsaufenthalt kann man entweder nur in der Verwaltungsstation oder in der Strafstation oder in der Anwaltsstation absolvieren. Diese Optionen schließen sich gegenseitig aus. In der Wahlstation kann man aber immer ins Ausland. İn Hessen könnte man somit für max. 7,5 Monate ins Ausland (3 Monate Wahlstation, 4,5 Monate z.B. Anwaltsstation).

(Vgl. § 29 Hessisches JAG)

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Während der Zivilrechts-, Strafrechts- und Anwaltsstation des Rechtsreferendariat Hessen führt der Präsident des LG die Dienstaufsicht, während der Verwaltungsstation das Regierungspräsidium in Darmstadt und während der Wahlstation der Präsident des OLG Frankfurt a. M. Fragen zu den Modalitäten (insb. Vordrucke) beantworten die jeweiligen Sachbearbeiter beim LG und OLG.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle – Das Assessorexamen im Zivilrecht
  • Birkenfeld, Kommunalrecht Hessen
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis
  • Charchulla/Welzel – Referendarausbildung in Strafsachen
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat
  • Dürr/ Hinkel, Baurecht Hessen
  • Eiding/ Ruf/ Herrlein, Öffentliches Baurecht in Hessen
  • Haller/ Conzen – Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“
  • Hermes/ Reimer, Landesrecht Hessen. Studienbuch
  • Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen
  • Knöringer – Die Assessorklausur im Zivilprozess
  • Lackmann – Zwangsvollstreckungsrecht
  • Mühl/ Leggereit/ Hausmann, Polizei- und Ordnungsrecht für Hessen
  • Oberheim – Zivilprozessrecht für Referendare
  • Pausch, Fälle und Lösungen zum Polizei- und Ordnungsrecht in Hessen
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht
  • Russack – Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg
  • Zimmermann – Klage, Gutachten und Urteil im ZR
  • die gängigen Skripte von Jura-Intensiv, Kaiser, Alpmann und Hemmer

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

In allen administrativen Angelegenheiten wie Krankmeldungen, Urlaubsanträge etc. sind zuständig:

Frau Kränkel
Landgericht Darmstadt
Gebäude D
Mathildenplatz 14
64283 Darmstadt
Zi. 4.217
Tel: 06151/992-2417
Fax: 06151/992-2491
silvia.kraenkel@lg-darmstadt.justiz.hessen.de

In der Verwaltungsstation:

Herr David
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Zi. 1.28
Tel: 06151/12-5332
Fax: 06151/12-6870
manfred.david@rpda.hessen.de

Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner sind i.d.R. online verfügbar.

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referendaren brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen eine Dienstbefreiung von fünf Werktagen für die Dauer der Studienreise beantragen (§ 16 UrlaubsVO). Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 2 Programmpunkte pro Tag), das zusammen mit der Teilnehmerliste der Dienststelle in schriftlicher Form zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Eine Genehmigung in der Zivilstation ist ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur Durchführung der AG-Fahrt besteht in der Strafrechtsstation oder später. Während der Strafstation ist der Präsident des jeweiligen Landgerichts Adressat des Genehmigungsantrages, in der Verwaltungsstation das zuständige Regierungspräsidium und im Weiteren der Präsident des OLG Frankfurt a. M. Wenn dann noch der Antrag auf Dienstbefreiung genehmigt wird, steht der gemeinsamen Fahrt nichts mehr im Wege.

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Der zu Beginn stattfindende zweiwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige praktische Mitarbeit bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen vorbereiten. Inhalte sind dementsprechend Grundlagen, Ablauf und Zielsetzung des Vorbereitungsdienstes, Kenntnis der Organisation der Zivilrechtspflege und des Gangs eines Zivilprozesses sowie die Fähigkeit zur Herstellung einfacher zivilrichterlicher Entscheidungen.
In der anschließenden Arbeitsgemeinschaft wird regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen eine Klausur geschrieben und ein Kurzvortrag gehalten. Schwerpunkte und Lernziele der AG sind: Die Fähigkeit zur Herstellung zivilrichterlicher Entscheidungen (Feststellung, Beurteilung von Lebenssachverhalten, Anwendung verfahrens- und sachlich-rechtlicher Normen, Darstellung zivilrichterlicher Entscheidungen) sowie Kenntnis zivilgerichtlicher Verfahren (Verfahrensarten und Prozessbeendigungsformen).
Die Ausbildung bei einem Zivilrichter kann bei einem der Amtsgerichte des LG-Bezirks oder beim LG selbst erfolgen. In der Ausbildung wird u. a. eine Relation gefertigt, d. h. eine umfangreichere Akte bearbeitet (Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen). Die Relation wird nach Bewertung der Personalakte hinzugefügt. Darüber hinaus werden Fälle bearbeitet: Sachberichte, Urteile, Gutachten und Aktenvorträge müssen angefertigt werden, es wird an den Sitzungen des Gerichts teilegenommen und unter Umständen eine Beweisaufnahme sowie Dezernatsarbeit geleistet.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht wird in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.
Bereits vor Beginn des Referendariats sollten Referendare ihre Wünsche äußern, welchem Einzelausbilder und vor allem welchem Gericht sie zugewiesen werden möchten.

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der einwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen vorbereiten. Inhalte sind demzufolge die Organisation der Strafrechtspflege, der Gang des Strafverfahrens (Ablaufs des Strafverfahrens, Lenkung durch die Staatsanwaltschaft, Stellung der Verfahrensbeteiligten, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Arbeitsergebnisse und Aufbaus eines Plädoyers) sowie die Aufgaben der Strafrechtspflege in ihrer Beziehung zu sozialem Verhalten.
In der daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Klausur und ein Aktenvortrag) sind Schwerpunkte und Lernziele die Anwendung verfahrens- und sachlich-rechtlicher Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren (verfassungsrechtliche Grenzen von Zwangsbefugnissen und Darstellung von Ermittlungsverfügungen), Darstellung von staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügungen (Stufen des Tatverdachts, Beurteilung des Einflusses von Kriminalitätstheorien auf die Gestaltung von Strafverfahren), Nachvollzug der Hauptverhandlung (Beurteilung der Stellung und Funktion der Verfahrensbeteiligten, Beweisaufnahme, Möglichkeiten der Verhandlungssteuerung), Abfassung eines Strafurteils (Urteilsbestandteile, Anwendung der Strafzumessungsgrundsätze) sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren.
Die Ausbildung in der Strafrechtsstation kann bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft absolviert werden. Während Referendare bei der Staatsanwaltschaft die Verfügungstechnik lernen, d. h. Abschlussverfügungen verfassen, Einstellungen verfügen, Strafbefehle entwerfen oder Anklageschriften fertigen und an den Sitzungen auf der Anklagebank teilnehmen, beschränkt sich die Tätigkeit bei Gericht auf das Schreiben von Urteilen. Als „Gerichtsreferendar“ sind die Teilnahmemöglichkeiten von Referendaren im Strafprozess sehr beschränkt (§ 10 GVG). Dementsprechend ist – neben Sitzungsdienst (oft 2x die Woche) und dem Verfassen von Urteilen – die Beschäftigung mit Gutachtenfragen ein wesentlicher Teil des Arbeitsalltags.
Wer bei der Staatsanwaltschaft ist, wird an mindestens zwei Tagen zum Sitzungsdienst für die Amtsanwaltschaft eingeteilt. Wer die Strafstation beim Amtsgericht absolviert, hat unter Umständen ebenfalls die Möglichkeit das Plädieren durch Sitzungsvertretung der Amtsanwaltschaft zu üben. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Eine Robe kann man sich beim Einzelausbilder oder im Gericht – in den Geschäftsstellen – ausleihen. Darunter sollte man selbstverständlich eine standesgemäße und saubere Kleidung tragen. Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet!
Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Eine größere Arbeit wird in dieser Station nicht geschrieben. Inwiefern es die Möglichkeit gibt, aktiv am Wach- und Streifendienst eines Polizeireviers oder gar an einer Obduktion teilzunehmen, kann beim AG-Leiter/Ausbilder erfragt werden. Ein besonderes Erlebnis für trinkfeste Referendare oder solche, die es noch werden wollen, ist der optionale Trinkversuch: Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen kann man unter ärztlicher Aufsicht die Reaktion des eigenen Körpers auf Alkohol erleben!

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Der einwöchige Einführungslehrgang behandelt die Aufgaben der Verwaltung im demokratischen und sozialen Rechtsstaat und das Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern, den Aufbau der Verwaltung (Verteilung der Verwaltungskompetenzen im Bundesstaat; Verwaltungsaufbau im Bund, dem Land Hessen sowie der Kommunalverwaltung; Prinzipien behördlicher Aufgabenverteilung, Rechtsbeziehungen innerhalb der Verwaltungsorganisation und die innere Organisation einer Landesbehörde und/oder einer Kommunalbehörde) sowie Rechtsformen des Verwaltungshandelns und Besonderheiten von Zweckmäßigkeits- und Planungsentscheidungen.
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (zumeist 2 Pflichtklausuren sowie Aktenvorträge) behandelt Verfahren in der Verwaltung einschließlich der Herstellung und Darstellung von Verwaltungsentscheidungen (Durchführung von auf den Erlass von Erstbescheiden gerichteten Verwaltungsverfahren, sowie Widerspruchsverfahrens und Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen), verwaltungsgerichtliches Verfahren und Vertiefung der Beherrschung der zur Erbringung der Prüfungsleistungen für die Zweite juristische Staatsprüfung erforderlichen Arbeitsformen.
Für die Ausbildung in der Verwaltungsstation im Rechtsreferendariat Hessen stehen verschiedene Ausbildungsstellen in der Verwaltung zur Wahl. Die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums richtet sich nach dem Landgericht, zu dem die Zuweisung in der ersten Ausbildungsstation erfolgt ist. Um aus der vollen Palette wählen zu können, ist es unbedingt erforderlich, sich rechtzeitig um eine Stelle selbst zu bemühen. D. h.: in den ersten drei Monaten der Zivilstation! Wer zu spät kommt, den „bestraft“ das Referendarsleben mit dem, was übrig ist. Dabei kommt zunächst eine förmliche (schriftliche) Bewerbung in Betracht. Besser ist aber ein Telefonanruf bei der Behörde. Viele Ausbilder geben telefonische Zusagen – mal mit, mal ohne Vorstellungsgespräch. Optional kommt auch eine Ausbildung in einer Verwaltungsstelle außerhalb Hessens in Betracht. Dies bedarf allerdings einer gesonderten Genehmigung des Regierungspräsidiums sowie der zuständigen Stelle für die Referendarausbildung des jeweiligen Bundeslandes. Während der Verwaltungsstation ist auch ein Vertiefungsstudium an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät möglich. Eine Ausbildung am Verwaltungsgericht wird nur für 2 Monate genehmigt, die restlichen 2 Monate sind in der Verwaltung zu leisten. In Betracht kann eine weitere Station am Verwaltungsgericht in der Wahlstation kommen.
Tipp: Bei den Gemeinden wird viel examensrelevanter Stoff behandelt, da die Gemeinden für Widersprüche zuständig sind.
Ausbildungsstellen sind neben den Städten, Gemeinden und Kreisen:

  • Ämter für Versorgung und Soziales, Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Wiesbaden
  • AOK Hessen, Bad Homburg
  • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Frankfurt
  • Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Langen
  • Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt
  • Deutsche Flugsicherung, Langen
  • Direktion Bundesbereitschaftspolizei, Fuldatal
  • Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken
  • Frankfurt University of Applied Sciences, Frankfurt
  • Handwerkskammer Rhein-Main, Darmstadt
  • Handwerkskammer, Wiesbaden
  • Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Wiesbaden
  • Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Kassel
  • Hessische Lehrkräfteakademie, Frankfurt
  • Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Wiesbaden
  • Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Wiesbaden
  • Hessisches Landeskriminalamt, Wiesbaden
  • Hessisches Landeslabor, Gießen
  • Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, Frankfurt
  • Hessischer Datenschutzbeauftragter, Wiesbaden
  • Hessischer Städtetag, Wiesbaden
  • Hessischer Städte- und Gemeindebund, Mühlheim
  • Hochschule Fulda, Fulda
  • Hochschule für Bildende Künste Städelschule, Frankfurt
  • Hochschule Rhein-Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Geisenheim
  • Industrie- und Handelskammern, Darmstadt, Dillenburg, Frankfurt, Fulda, Gießen, Friedberg, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern, Kassel, Limburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
  • Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Frankfurt
  • Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Frankfurt
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden
  • Landesapothekerkammer Hessen, Frankfurt
  • Landesärztekammer Hessen, Frankfurt
  • Landeskirchenamt, Kassel
  • Landeswohlfahrtsverband Hessen
  • Landeszahnärztekammer Hessen, Frankfurt
  • Notarkammer Frankfurt, Frankfurt
  • Paul-Ehrlich-Institut-Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Langen
  • Polizeiakademie Hessen, Wiesbaden
  • Polizeipräsidien
  • Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Wiesbaden
  • Regierungspräsidien
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel
  • Staatliche Schulämter
  • Universitäten des Landes Hessen

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Die Anwaltsstation beginnt in der Regel mit einem zweiwöchigen Anwaltslehrgang, der meist von mehreren Anwälten geleitet wird. Themen sind unter anderem: Gebühren und Kostenrecht, Aufbau und Führung einer Anwaltskanzlei, Mandantenakquise, Vertragsgestaltung etc.
Danach findet die Arbeitsgemeinschaft statt, die 4 Monate dauert (i. d. R. eine Klausur und ein Kurzvortrag). Inhalte und Lernziele der AG sind Vertiefung der Kenntnisse der Relationstechnik aus anwaltlicher Sicht, Kenntnisse der Zwangsvollstreckungs- und FamFG-Verfahren, Kenntnisse der Grundzüge des Insolvenzverfahrens, Kenntnisse des vorläufigen Rechtsschutzes (Arrestverfahren und einstweiliges Verfügungsverfahren), Kenntnisse des Urkundenprozesses, Kenntnisse der Grundzüge des selbständigen Beweisverfahrens, Kenntnisse der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe aus anwaltlicher Sicht und anwaltlicher Vergleich.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann auf zwei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar sind möglich. Hierbei darf die Station bei dem Unternehmen oder Notar allerdings nur 3 Monate betragen. Maximal die Hälfte der Station kann auch im Ausland abgeleistet werden. Folgende Aufgabenfelder erwarten Referendare in diesem Ausbildungsabschnitt: Typische anwaltliche Aufgaben sowie der Büro- und Arbeitsorganisation, anwaltliche Aufgaben im forensischen Bereich und im Bereich der vorsorgenden und gestaltenden Rechtspflege, Möglichkeiten der außergerichtlichen Erledigung (insbesondere von Mediation und Streitschlichtung), Fragetechnik, Verhandlungsgeschick und Rhetorik sowie Beurteilung verschiedener prozesstaktischer Vorgehensweisen. Etwa im 6. Ausbildungsmonat findet zusätzlich zur Regelarbeitsgemeinschaft ein zweiwöchiger Pflichtlehrgang im Arbeitsrecht (Grundlagen arbeitsrechtlicher Berufsausübung, arbeitsrechtliche Interessenkonflikte sowie Urlaubsrechts, Entgeltfortzahlung, Auflösungsantrags und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats) statt.
Am Beginn des 9. Monats findet die schriftliche Prüfung statt – also nicht den Examensstoff von acht Klausuren unterschätzen und rechtzeitig vorbereiten! Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ANWALTSSTATION!

Was müssen Referendare beim zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren (am Ende der Rechtsanwaltsstation oder unmittelbar danach, §§ 46 I, 48 IV JAG). 6 Monate vor der Prüfung wird der Wunschort der schriftlichen Prüfung erfragt. Ein Anspruch besteht nicht. Dieser Ort kann sein: Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Marburg oder Kassel. Die Klausuren setzen sich wie folgt zusammen:

• 3 Aufgaben aus dem Zivilrecht (einschließlich ZPO und Zwangsvollstreckungsrecht):

  1. a) Erstes, zweites und drittes Buch des BGB, das vierte und fünfte Buch des BGB im Umfang des § 7 Abs. 1 Nr. 2 d) bzw. e) JAG.
    b) in Grundzügen: Anfechtungsgesetz, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Grundbuchordnung, Insolvenzordnung, Pflichtversicherungsgesetz, Produkthaftungsgesetz, Rechtspflegergesetz, Straßenverkehrsrecht, Unterlassungsklagengesetz, Zwangsversteigerungsgesetz.

• 2 Aufgaben aus dem Strafrecht:

  1. a) Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura und Handlungsvollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte und Handelskauf, Recht der OHG und KG, aus dem Recht der Kapitalgesellschaften die Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH und der Unternehmergesellschaft).
    b) Grundzüge des Wettbewerbsrechts (wettbewerbswidrige Handlung, Unterlassungsansprüche, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Beziehungen, Urheberrecht)

• 2 Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht:

  1. a) Grundzüge des Arbeitsrechts. Inhalt, Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, Zeugniserteilung sowie die notwendigen spezifischen zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsgesetz.

• 1 Aufgabe aus den Bereichen von Arbeit oder Wirtschaft:

  1. a) Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich Verwaltungsvoll-streckungsrecht, Verfassungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Kommunalrecht, Straßen- und Straßenverkehrsrecht.
    b) in Grundzügen: Europarecht, Beamtenrecht, Gewerberecht einschließlich Gaststättengesetz und Handwerksordnung, Umweltrecht einschließlich Wasser- und Naturschutzrecht, Ausbildungsförderungsrecht.
    c) Zivilprozessrecht der ersten Instanz, vorläufiger Rechtsschutz, Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich der Rechtsbehelfe; ab Januar 2010 zusätzlich das familien- und erbrechtliche Verfahrensrecht, soweit Gegenstände des § 7 Abs. 1 Nr. 2 d) bzw. e) JAG betroffen sind.
    d) aus dem Arbeitsgerichtsgesetz: Allgemeine Vorschriften und Urteilsverfahren im ersten Rechtszug;
    e) Strafverfahrensrecht einschließlich des Rechtsmittelrechts und der Verfahrensregeln des Jugendgerichtsgesetzes ohne Sicherungsverfahren und Strafvollstreckung.
    f) Verwaltungsprozessrecht erster Instanz, vorläufiger Rechtsschutz und Grundzüge des Verfassungsprozessrechts.
    g) Gerichtsverfassungsgesetz und Gerichtskostengesetz.

In Hessen ist das Papier selbst mitzubringen. Dabei ist es den Prüflingen überlassen, welches Papier (blanko, kariert, liniert…) zum Einsatz gebracht wird. Mobiltelefone, andere Kommunikationsgeräte und auch Taschenrechner gehören nicht in den Prüfungssaal (bzw. sind vorne abzugeben) – es gilt auch den gültigen Personalausweis nicht zu vergessen! Die Klausurtermine, der Stoffkatalog und die Hilfsmittelverordnung sind unter: http://www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de abrufbar.

Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich das Ausleihen eines JurCase mit Gesetzestexten und Kommentaren: Das Rundum-Sorglos-Paket enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Hessen sind:

 

  • Habersack „Deutsche Gesetze“ (einschließlich Ergänzungsband)
  • Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband)
  • von Zezschwitz „Landesrecht Hessen“
  • Arbeitsgesetze: ArbG
  • Grüneberg „BGB“
  • Thomas/Putzo „ZPO“
  • Fischer „StGB und Nebengesetze“
  • Meyer-Goßner „StPO“
  • Kopp/Schenke „VwGO“
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“

Bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten sollen die Examenskommentare in der aktuellsten im Buchhandel verfügbaren Auflage benutzt werden. Bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geben die Prüfungsämter im Vorfeld der Klausuren konkrete Auflagen der Gesetzestexte vor, die zu benutzten sind. JurCase versendet sowohl Kommentare als auch Gesetzestexte diesen Vorgaben entsprechend.

Dazu gilt: Anmerkungen und Unterstreichungen sind strengstens tabu, ein Poststrip am Anfang des jeweiligen Gesetzes (nicht mittendrin!) ist erlaubt!

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.

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Nach Abschluss der Klausurphase kann ein Prüfling (nach §§ 35, 9 JAO) auf Antrag Einsicht in die Prüfungsarbeiten einschließlich der Beurteilung nehmen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse schriftlich bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung I des Justizprüfungsamtes gestellt werden. Wer die Frist versäumt verliert sein Einsichtsrecht! Einsicht wird in der Regel nur einmal in der Geschäftsstelle des Justizprüfungsamtes gewährt und soll den Zeitraum von fünf Stunden nicht überschreiten. Abschriften sind nicht zulässig.
Die Zulassung zum mündlichen Teil erlangen Referendare, wenn sie mindestens drei Klausuren mit vier oder mehr Punkten bestehen (§ 49 JAG). Ca. 2 bis 8 Wochen nach den schriftlichen Klausuren wird in einem Brief vom JPA der voraussichtliche mündliche Prüfungstermin mitgeteilt. Der mündliche Prüfungsteil besteht gemäß § 50 JAG aus dem sich auf die jeweilige Wahlstation beziehenden Aktenvortrag (Kurzaktenvortrag mit einer Stunde Vorbereitungszeit) und drei Abschnitten, die sich auf die gesamte Ausbildung beziehen (einschließlich der Wahlstation).
Die Prüfungsleistungen werden nach § 51 Abs. 1 JAG wie folgt gewichtet: acht Klausuren mit je 7,5 %, insgesamt also 60 %, Aktenvortrag mit 10 %, jeder mündliche Prüfungsabschnitt mit je 10 %, insgesamt also 30 %. Die Examensergebnisse sind jährlich in der entsprechenden Ausbildungsliteratur (z.B. JuS, NJW) oder im Internet unter http://www.bmj.bund.de nachzulesen.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ein Ergänzungsvorbereitungsdienst an (§ 52 JAG) – Nicht-Besteher erhalten einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid. Art und Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes (bis zu sechs Monate) bestimmt der Prüfungsausschuss. Dieser kann auch für die Zulassung zur Wiederholungsprüfung Bedingungen für die Ausgestaltung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes auferlegen. Nach zweimaligem Misserfolg kann der Präsident des OLG oder der Präsident des Justizprüfungsamts ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn besondere Gründe vorliegen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde (§ 53 JAG). Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) oder auch an der DHV Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.

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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.