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Rechtsreferendariat Hamburg

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Hamburg?

Das Rechtsreferendariat Hamburg gliedert sich in folgende Stationen:

1. Strafrechtsstation (3 Monate):

Pflichtarbeitsgemeinschaft zu Anfang – Besuch einer anschließenden Wahlarbeitsgemeinschaft ist möglich. Ausbildung bei einem Amtsgericht in Strafsachen, einer Strafkammer oder einer Staatsanwaltschaft.

2. Zivilrechtsstation (3 Monate):

Pflichtarbeitsgemeinschaft zu Anfang – Besuch einer anschließenden Wahlarbeitsgemeinschaft ist möglich. Ausbildung bei einem Amtsgericht oder Landgericht in Zivilsachen

3. Verwaltungsstation (3 Monate):

Pflichtarbeitsgemeinschaft zu Anfang – Besuch einer anschließenden Wahlarbeitsgemeinschaft ist möglich. Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde – ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist in Hamburg in dieser Station nicht möglich.

4. Anwaltsstation (9 Monate):

Pflichtarbeitsgemeinschaft zu Anfang – Besuch einer anschließenden Wahlarbeitsgemeinschaft ist möglich. Ausbildung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, bis zu 3 Monate auch bei einem Notar, einem Verband oder einer Rechtsabteilung eines Unternehmens sowie ein Studium in Speyer möglich.

5. Wahlstation I (3 Monate):

Ausbildung bei einem der drei erstgenannten Ausbildungsstationen (also nicht bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt) oder bei einem sonstigen nationalen Gericht, bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Verwaltungsbehörde sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.

6. Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):

Acht Klausuren: vier zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren.

7. Wahlstation II (3 Monate):

Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist (vgl. Wahlstation I).

8. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich (gemäß Wahlstation). Es folgt das Prüfungsgespräch in den drei Pflichtfächern (Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht) und dem Schwerpunktbereich.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Hamburg gewährt Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.243,07 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag [Stand 30.06.2024: Diese Unterhaltsbeihilfe wird noch bis zum 31.10.2024 gewährt. Ab dem 01.11.2024 beträgt sie sodann 1.443,07 € und ab dem 01.02.2025 sogar 1.583,07€.]. Rechtsreferendare in Hamburg erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem analog zu den Beamten einen Familienzuschlag (Stufe 1: 145,96 Euro, Stufe 2: 270,77 Euro, bei zweitem Kind: 124,81 Euro, ab dem dritten Kind: 385,69 Euro); hierfür muss ein Antrag bei der Familienkasse zu gestellt werden. Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer Nebentätigkeit von bis zu 8 Wochenstunden nachzugehen, sofern diese im Vorfeld genehmigt wurde und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Die Personalstelle hat indessen auch zugesagt, einen Nebentätigkeitsumfang von bis zu 19,5 Wochenstunden regelmäßig nicht zu beanstanden. Jenseits dieser Grenze sollen Nebentätigkeiten keinesfalls zulässig sein. Ein 500 Euro übersteigendes Entgelt wird im Rahmen von § 3 UnterhaltsbeihilfenVO zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet; dabei legt die Personalstelle das Bruttoentgelt der Nebentätigkeit zugrunde. Alles darüber hinaus verdiente, verbleibt dem Referendar. Nebentätigkeiten sind im Voraus bei der Personalstelle anzuzeigen und unter Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, des Arbeitgebers und der Vergütung. Bei der Anzeige einer Nebentätigkeit müssen alle mit der Nebentätigkeit erzielten Vergütungen und geldwerten Vorteile angeben werden. Das einzureichende Formular steht unter http://justiz.hamburg.de/formulare/ zur Verfügung.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, wird Referendaren die HVV-Proficard für € 80,60 pro Monat von der Personalstelle angeboten. Diese Karte ist für die ABC-Ringe des HVV-Gesamtbereichs (und für fünf Ringe, also auch in Teilen Schleswig-Holstein bzw. Niedersachsen, für € 122) gültig. Am Wochenende darf man eine Person und zwei Kinder kostenlos im Gesamtbereich mitnehmen. Referendare zählen in Hamburg nicht als Auszubildende, weshalb die entsprechenden Vergünstigungen beim HVV nicht in Anspruch genommen werden können.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Personalstelle unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen! Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart eine Menge Ärger!
PS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt!

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 28 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Der Erholungsurlaub aus dem Vorjahr muss spätestens bis zum 30. September des Folgejahres abgeleistet sein.
Tipp: Nicht zu viele Urlaubstage horten!
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann nicht während der Pflicht-Arbeitsgemeinschaften gewährt werden – natürlich wirkt sich der Erholungsurlaub nicht stationsverlängernd aus.
Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch. Der Urlaub selbst ist grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt zu beantragen. Im Regelfall wird pro Stationsmonat eine Woche Urlaub bewilligt. Der Urlaub kann grundsätzlich auch am Stück genommen werden, sofern dies mit der Ausbildungsstelle vereinbar ist.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet.
Daneben besteht innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von zehn Arbeitstagen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung wie z. B. im Rahmen einer AG-Fahrt.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Personalrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf maximal sechs Monate der Rechtsanwaltsstation oder die Wahlstation I und II (bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – letztere Stationen sind dabei nicht teilbar.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird für das Rechtreferendariat Hamburg leicht gemacht:

Die Präsidentin des Hanseatischen
Oberlandesgerichts in Hamburg

Präsidentin Erika Andreß
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Ausbildungspersonalrat am Hanseatischen OLG Hamburg
Personalratsbüro (im Gebäude des Hanseatischen Oberlandesgerichts)
Dammtorwall 13
3. Stock, Raum 3040
20354 Hamburg

Telefon: 040 – 428 43 – 3262 (mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
Telefax: 040 – 428 43 – 1541
E-Mail: mail@referendarrat-hamburg.de
(eMail-Nutzer mit einer Adresse „@hamburg.de“ schreiben bitte direkt an Personalrat.PerRef@olg.justiz.hamburg.de)
facebook: Infos des Personalrats der Hamburger Rechtsreferendare

Die Personalstelle für Rechtsreferendare:

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Personalstelle für Referendare
Dammtorwall 13, 1. Stock
20354 Hamburg

Frau Kohlmorgen (42843-2095) für A – Ei (gleichzeitig zuständig für die Arbeitsgemeinschaften)

Frau Westphalen (42843-2121) für Ej – Jd

Frau Smith (42843-1568) für Je – Rat

Frau Schönecker (42843-1779) für Rau – Z

Frau Brauer (42843-2080) ist zuständig für Fragen im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten und Auslandsaufenthalten.

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen üblicherweise Sonderurlaub für die Dauer der Studienreise beantragen. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 2 Programmpunkte pro Tag). Der Antrag muss schriftlich bei der Präsidentin des Oberlandesgerichts beantragt werden und muss dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter und Einzelausbilder zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm

Gibt es bei JurCase Sonderkonditionen für Kleingruppen?

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Die dreimonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen beginnt mit einem an 10 aufeinander folgenden Arbeitstagen stattfindenden Einführungskurs, der der Ausbildung in der Zivilstation vorgeschaltet und Bestandteil der Pflichtarbeitsgemeinschaft im Zivilrecht nach § 46 Abs. 1 HmbJAG ist. Der Kurs findet an zwei Tagen ganztätig statt (= 4 Doppelstunden), im Übrigen werden täglich 3 Doppelstunden unterrichtet. Der Einführungskurs soll die wesentlichen Kenntnisse über den Ablauf des Zivilprozesses, die Vernehmungstechniken und Probleme der Tatsachenfeststellung vermitteln und in die Abfassung von Entscheidungen des Richters einführen. Der Einführungskurs hat weiter die Aufgabe, die Kenntnisse im jeweiligen Prozessrecht zu vertiefen und ausgewählte materiell-rechtliche Fragen im Rahmen des Verfahrensrechts zu erörtern. Während des Einführungskurses muss ein Aktenvortrag angeboten werden, der von allen teilnehmenden Referendaren unter Examensbedingungen vorzubereiten ist (d. h. 90 Minuten Vorbereitungszeit, Verwendung nur der im Examen zugelassenen Hilfsmittel, 10 Minuten Vortragszeit und 5 Minuten für Nachfragen). Nach dem Zufallsprinzip sind einige Referendarinnen und Referendare auszusuchen, welche den Vortrag halten. Zum Ende der Zivilstation findet eine weitere Veranstaltung von zwei Doppelstunden statt, die dem Erfahrungsaustausch dienen soll.
Anders als in den meisten Bundesländern ist die anschließende stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft eine Wahlpflicht-AG – mindestens eine freiwillige Wahlpflicht-AG ist allerdings Pflicht! Diese dient „der Vertiefung der Kenntnisse in einem gewählten Schwerpunktbereich unter Einfluss der Vermittlung und Fähigkeiten der Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung” und wird zum Teil als Begleitkurs, zum Teil als Blockveranstaltung angeboten. Die Wahlpflicht-AG steht jedoch in keinem Zusammenhang zu dem Aktenvortrag im Zweiten Staatsexamen! Dieser hängt vom Schwerpunktbereich aus Wahlstation I oder II ab.
Auch wenn Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaften auf Freiwilligkeit beruhen (zumindest eine), befreit das Referendare nicht von Pflichtklausuren. Zur Vorbereitung dienen die Klausurenkurse. Jeden Monat beginnt ein neuer A-Klausurenkurs mit einer Gesamtdauer von 4-5 Monaten. Er soll Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Pflichtklausuren in den Rechtsgebieten Zivilrecht (A), Strafrecht (C) und Öffentliches Recht (D) anhand der Anfertigung und Besprechung von jeweils rund 5 Originalklausuren bieten. Es empfiehlt sich so früh wie möglich mit dem Schreiben der Klausuren zu beginnen. Es ist auch möglich, zunächst nur die Klausuren in einem Rechtsgebiet mitzuschreiben. Wer die A-Klausuren mitschreiben möchte, sollte vorher die entsprechenden Einführungsarbeitsgemeinschaften mitgemacht haben, da gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden. Voraussetzung für die Teilnahme an den B-Klausurenkursen ist eine vorherige Teilnahme an einem A-Klausurenkurs. Es handelt sich um einen durchlaufenden Kurs, der ebenfalls auf die Pflichtklausuren im Zivilrecht (A), Zivilrecht mit Schwerpunkt im Zwangsvollstreckungs- und Handelsrecht (B), Strafrecht (C) und im Öffentlichen Recht (D) vorbereitet. In den Kursen werden im Gegensatz zum A-Klausurenkurs keine Kopie-Exemplare ausgeteilt. Stattdessen kann man die Klausuren (nebst Ausbilderbewertungsbögen und Deckblättern) im Internet erhalten und sich ausdrucken (http://justiz.hamburg.de/b-klausurenkurs/1498464/start.html).
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Auch soll sich der oder die Referendarin mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, sein / ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in den richterlichen Alltag, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst. Beim Amtsgericht HH-Mitte kann man sich zu allgemeinen Abteilungen oder solchen mit besonderer Zuständigkeit (Handels- und Mietsachen) zuweisen lassen. Den allgemeinen Überblick erhält man dagegen eher in den kleineren Gerichten: Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.
Auch beim Landgericht wird in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Die Pflichtarbeitsgemeinschaft im Strafrecht (insgesamt 33 Doppelstunden à 1,5 Zeitstunden) beginnt mit einem 10-tägige Einführungslehrgang und soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft bzw. in einem Gericht in Strafsachen vorbereiten. Der Einführungskurs soll die wesentlichen Kenntnisse über den Ablauf des Strafprozesses, die Vernehmungstechniken und Probleme der Tatsachenfeststellung vermitteln und in die Abfassung von Entscheidungen des Staatsanwaltes bzw. des Richters einführen. Außerdem sind die Kenntnisse im jeweiligen Prozessrecht zu vertiefen und ausgewählte materiell-rechtliche Fragen im Rahmen des Verfahrensrechts zu erörtern. Es besteht während dieser Zeit auch die Möglichkeit, andere Einrichtungen, die zum Berufsfeld des Strafjuristen gehören (z. B. Haftanstalt, Gerichtsmedizin) aufzusuchen. Am Ende der Blockveranstaltung oder gegen Ende der Strafstation steht eine fünfstündige Klausur an, die unter examensähnlichen Bedingungen geschrieben werden soll. Diese Klausur wird korrigiert, benotet und besprochen.
Anders als in den meisten Bundesländern ist die anschließende stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft eine Wahlpflicht-AG – mindestens eine freiwillige Wahlpflicht-AG ist allerdings Pflicht! Diese dient „der Vertiefung der Kenntnisse in einem gewählten Schwerpunktbereich unter Einfluss der Vermittlung und Fähigkeiten der Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung” und wird zum Teil als Begleitkurs, zum Teil als Blockveranstaltung angeboten. Die Wahlpflicht-AG steht jedoch in keinem Zusammenhang zu dem Aktenvortrag im Zweiten Staatsexamen! Dieser hängt vom Schwerpunktbereich aus Wahlstation I oder II ab.
Auch wenn Wahlpflicht-Arbeitsgemeinschaften auf Freiwilligkeit beruhen (zumindest eine), befreit das Referendare nicht von Pflichtklausuren. Zur Vorbereitung dienen die Klausurenkurse. Jeden Monat beginnt ein neuer A-Klausurenkurs mit einer Gesamtdauer von 4-5 Monaten. Er soll Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Pflichtklausuren in den Rechtsgebieten Zivilrecht (A), Strafrecht (C) und Öffentliches Recht (D) anhand der Anfertigung und Besprechung von jeweils rund 5 Originalklausuren bieten. Es empfiehlt sich so früh wie möglich mit dem Schreiben der Klausuren zu beginnen. Es ist auch möglich, zunächst nur die Klausuren in einem Rechtsgebiet mitzuschreiben. Wer die A-Klausuren mitschreiben möchte, sollte vorher die entsprechenden Einführungsarbeitsgemeinschaften mitgemacht haben, da gewisse Grundkenntnisse vorausgesetzt werden. Voraussetzung für die Teilnahme an den B-Klausurenkursen ist eine vorherige Teilnahme an einem A-Klausurenkurs. Es handelt sich um einen durchlaufenden Kurs, der ebenfalls auf die Pflichtklausuren im Zivilrecht (A), Zivilrecht mit Schwerpunkt im Zwangsvollstreckungs- und Handelsrecht (B), Strafrecht (C) und im Öffentlichen Recht (D) vorbereitet. In den Kursen werden im Gegensatz zum A-Klausurenkurs keine Kopie-Exemplare ausgeteilt. Stattdessen kann man die Klausuren (nebst Ausbilderbewertungsbögen und Deckblättern) im Internet erhalten und sich ausdrucken (http://justiz.hamburg.de/b-klausurenkurs/1498464/start.html).
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation (am Amtsgericht, Landgericht oder bei der Staatsanwaltschaft) sind Referendare zumeist mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen oder bei einem Gericht in Strafsachen mit dem Fertigen von Urteilen und unter Umständen auch von Beschlüssen beauftragt.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Robe und darunter standesgemäße und saubere Kleidung! Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Anders als bei der Staatsanwaltschaft erfolgt bei der Ausbildung bei einem Strafrichter am Amts- oder Landgericht keine Sitzungsvertretung. Stattdessen begleiten Referendare den Strafrichter in dessen Sitzungen.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Verwaltungsstation findet eine zwei- bis dreitägigen Blockveranstaltung als Auftakt zur Pflichtarbeitsgemeinschaft statt. Die Pflichtarbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht nach § 46 Abs. 1 HmbJAG hat drei Funktionen: 1. Sie soll auf das Examen vorbereiten. 2. Sie soll einen Überblick über den Verwaltungsaufbau der Freien und Hansestadt Hamburg unter Hervorhebung der hamburgischen Besonderheiten geben. Sie soll ein Forum für die Vertiefung und den Austausch der Erfahrungen in den Verwaltungs-stationen bieten. Zur Examensvorbereitung gehören insbesondere die Vermittlung des Aufbaus von Ausgangsbescheiden, Widerspruchsbescheiden, Urteilen, Beschlüssen, Anwaltsklausuren sowie Aktenvorträgen. Dazu kommen die Besprechung von Examensklausuren sowie die Gelegenheiten für Referendarinnen/Referendare, selbst Aktenvorträge zu halten. Der Überblick über den Verwaltungsaufbau soll neben den bestehenden Regelungen und Zuständigkeiten auch neue Entwicklungstendenzen, z. B. im modernen Personalmanagement und in der Organisation, darstellen sowie einen Überblick über die Berufsfelder des Juristen in der Verwaltung bieten. Auch soll die AG ein Forum bieten, um den Erfahrungsaustausch und die Vertiefung der Stationsausbildung zu ermöglichen: fachliche Fragestellungen aus der Stationsausbildung sollen zur Diskussion gestellt werden können, über soziale und politische Folgen von Verwaltungsentscheidungen reflektiert werden und auch persönliche Erfahrungen in der Einzelausbildung und mit der Einbindung in das System „Verwaltung“ dargestellt und besprochen werden können.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Für die praktische Ausbildung kommen alle Behörden in Betracht, die eine vielseitige Verwaltungspraxis und die unmittelbare Arbeit der Verwaltung vermitteln können (z. B. Finanzämter, Arbeitsämter, Gewerbeaufsichtsämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Ministerien oder Polizei) – ergo praktisch jede Behörde oder öffentlich-rechtliche Anstalt bzw. Körperschaft. Auskunft erteilt die Zuweisungsstelle: Herr Küssner (42831-1423, mirko.kuessner@personalamt.hamburg.de), Frau Hagemann (42831-1524, bianca.hagemann@personalamt.hamburg.de).
Tipp: Achtung bei der Anwesenheitspflicht! Der Personalrat hat sich mit dem Personalamt darauf verständigt, dass Referendare eine wöchentliche Anwesenheitszeit von 27,5 Stunden haben (gilt nur für Hamburger Behörden). Dies kann künftig nach Wahl des Referendars auf vier oder fünf Tage gelegt werden. Dementsprechend hat man die Möglichkeit und Anspruch in der Verwaltungsstation einen Studientag in der Woche zu nehmen! Im Gegensatz zum Studientag sind die AG-Zeiten Dienstzeiten, sie werden also von den 27,5 Stunden abgezogen.
Die Ableistung der Verwaltungsstation im Ausland ist indessen nicht vorgesehen (vgl. § 41 HmbJAG). Auch beim Verwaltungsgericht oder an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer kann die Verwaltungsstation nicht absolviert werden, dort ist aber ein Besuch während der Wahlstation I oder II möglich. Das Personalamt hat auf seiner Homepage einen „Wegweiser für die Verwaltungsstation“ veröffentlicht; dort findet man auch eine ausführliche Liste von möglichen Ausbildungsstellen: www.hamburg.de/personalamt.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR VERWALTUNGSSTATION!

Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Die Pflichtarbeitsgemeinschaft zur Rechtsanwaltsstation nach § 46 Abs. 1 HmbJAG ist ein zehntägiger Einführungskurs, der nach Möglichkeit zu Beginn der Rechtsanwaltsstation liegen soll. Die Arbeitsgemeinschaft soll die wesentlichen Kenntnisse über die Arbeit eines Rechtsanwaltes sowohl bezüglich außergerichtlicher als auch forensischer Tätigkeit vermitteln und in die Abfassung von Schriftsätzen und außergerichtlichen Schriftstücken einführen sowie einen Überblick über die Büroorganisation einer Rechtsanwaltskanzlei sowie das Berufsrecht vermitteln. Zudem sollen Aspekte des Anwaltsberufs und der Kautelarpraxis vertiefend sowie Fragen um die Führung einer Rechtsanwaltskanzlei behandelt werden. Außerdem erhalten Referendare einen Überblick über die Anfertigung von Anwaltsklausuren.
Wichtig: Auf der Geschäftsstelle der Personalstelle für Referendare liegen Listen der geplanten Kurse aus, in die sich die Referendarinnen und Referendare frühzeitig eintragen müssen.
Auf die 9-monatige Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation wird in Hamburg ein deutlicher Schwerpunkt gelegt. Diese Station kann geteilt werden, wenngleich sie am Stück absolviert werden sollte, Ausnahmen sind jedoch möglich. Allgemeine Regel ist, dass ein Block mindestens 3 Monate betragen muss. Beispielsweise können drei Monate von den neun bei einer Notarin oder einem Notar, bei einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei denen eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist (§ 41 Abs. 2 HmbJAG), absolviert werden. Jedoch dürfen nicht mehr als drei Monate bei einer Stelle stattfinden, die nicht Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ist. Maximal sechs Monate der Station können im Ausland, also bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle oder ausländischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten abgeleistet werden. Es ist aber zu bedenken, dass die zweiwöchige Rechtsanwalts-AG zu Beginn der Station stattfindet.
Achtung: Erforderlich ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, die bei der Personalstelle eingereicht werden muss.
Grundsätzlich kann jede zugelassene Anwältin oder jeder Anwalt als Ausbilderin bzw. Ausbilder gewählt werden. Es gibt jedoch eine (nicht einsehbare) Verfügung, dass diese mindestens zwei Jahre zugelassen sein müssen, bevor sie ausbilden dürfen. Im Personalratsbüro befinden sich Ordner mit Selbstauskünften von Anwaltskanzleien zur Referendarausbildung sowie mit Stationsberichten von Referendaren. Außerdem liegen auf der Website des Personalratsbüros laufend aktuelle Angebote von möglichen Ausbildungsstellen aus. Die Anwaltskammer führt ebenfalls ein Verzeichnis über Kanzleien. Es empfiehlt sich, klare Abmachungen über die Ausbildungsbedingungen zu treffen. Insbesondere in Fragen der Vergütung: eine Zusatzvergütung von ausbildungsbezogenen Stationstätigkeiten – sog. Stationsentgelt – ist von der Justizbehörde untersagt. Soll der Einsatz in der Station dennoch bezuschusst werden, muss dies nun als Vergütung einer Nebentätigkeit abgerechnet und durch entsprechende Fixierung im Vertrag nachgewiesen werden.
Wichtig: Für die Rechtsanwaltsstation wie auch für die Wahlstationen I und II gibt es im Internet (www.justiz.hamburg.de/ausbildung-service/formulare) Formblätter, die bei der Personalstelle eingereicht werden müssen. Wird mit dem Ausbilder auch eine Nebentätigkeitsvergütung vereinbart, muss zusätzlich das entsprechende Formular und der Nebentätigkeitsvertrag eingereicht werden. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren (im 21. Monat der Ausbildung). Die Termine für die Klausuren werden regelmäßig in die erste Hälfte eines jeden „geraden“ Monats gelegt. Klausurmonate sind danach: Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: 1. Drei Klausuren aus dem Zivilrecht mit Schwerpunkt im Bürgerlichen Recht (Entwurf eines Urteils oder anwaltlicher Schriftsatz bzw. eines sonstigen anwaltlichen oder notariellen Schreibens regelmäßig in Verbindung mit einem Gutachten). 2. Eine Zivilrechtsklausur mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht oder im Zivilprozessrecht (wiederum Entwurf eines Urteils oder anwaltlicher Schriftsatz bzw. eines sonstigen anwaltlichen oder notariellen Schreibens regelmäßig in Verbindung mit einem Gutachten). 3. Zwei Strafrechtsklausuren (Anklageklausur aus Staatsanwaltsicht oder Revisionsklausur aus Staatsanwalts- oder Anwaltssicht). 4. Zwei Klausuren aus dem Öffentlichen Recht (Verwaltungsgerichtliches Urteil oder Beschluss, Ausgangs- oder Widerspruchsbescheid oder auch anwaltlicher Schriftsatz/sonstiges anwaltliches Schreiben regelmäßig in Verbindung mit einem Gutachten).
Die Klausur im Zivilrecht, in der ein Urteil oder Beschluss angefertigt werden muss, besteht zumeist aus dem Urteil oder dem Beschluss selbst (Rubrum, Tenor, Sachverhalt, Entscheidungsgründe bzw. Entsprechendes). Ein Gutachten wird nicht verlangt. Die zivilrechtliche Anwaltsklausur besteht in der Regel aus einem umfänglichen Gutachten (materiell und prozessual), einer Darstellung der prozesstaktischen Überlegungen und dem anwaltlichen Schriftsatz, der aus dem Vorhergeleisteten resultiert und dann keine rechtlichen Ausführungen mehr enthalten muss.
Im Strafrecht ist zwischen zwei Klausurtypen zu unterscheiden. Zum einen die staatsanwaltliche Anklageklausur, die aus einem strafrechtlichem Gutachten (mit einem materiellen und einem prozessualen Teil) und einem Entwurf der sich daraus ergebenden Entschließung der Staatsanwaltschaft (Anklageschrift und Verfügung) besteht. Zum anderen die Revisionsklausur – entweder aus Sicht der Staatsanwaltschaft oder des Verteidigers. Auch hier wird wieder ein ausführliches Gutachten verlangt. Ein Schriftsatz muss regelmäßig nicht angefertigt werden. Lediglich die Anträge der Revision müssen ausformuliert werden.
Im Öffentlichen Recht kann in der Klausur zum einen ein Entwurf der verwaltungsgerichtlichen oder behördlichen Entscheidung (Urteil, Beschluss, Gerichtsbescheid oder Ausgangs- oder Widerspruchsbescheid) zu fertigen sein. Zum anderen kann auch eine anwaltliche Klausur gestellt werden, wiederum bestehend aus einem Gutachten und dem dazugehörigem Schriftsatz.

Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur. Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Hamburg sind:

 

  • Grüneberg „BGB“,
  • Thomas/Putzo „ZPO“,
  • Fischer „StGB“,
  • Meyer-Goßner „StPO“,
  • Kopp/Schenke „VwGO,
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“
  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”

Examenskommentare sollten in der aktuellsten verfügbaren Auflage genutzt werden. Bei den Gesetzestexten finden sich keine einheitlichen Regelungen, vielmehr geben die Prüfungsämter im Vorfeld der Klausuren konkrete Auflagen vor, die zu benutzten sind.

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Die Zulassung zum mündlichen Teil im Anschluss an Wahlstation II erlangen Referendare, wenn sie gemäß § 15 Abs. 1 LÜ mit einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,75 Punkten in den acht Klausuren und zusätzlich vier Klausuren mit mindestens vier Punkten bestehen, wobei mindestens eine im Zivilrecht bestanden sein muss. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, ist die Prüfung gemäß § 15 Abs. 2 LÜ nicht bestanden. Die mündliche Prüfung findet mit maximal fünf Kandidaten aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Eine nach Ländern gesonderte Prüfung findet nicht statt.
Bei der mündlichen Prüfung wird ein freier Vortrag (max. 10 Minuten) aus Akten gemäß Schwerpunktsetzung (der Wahlstationen) gehalten. Den Prüflingen werden zur Vorbereitung des Vortrages die Akten 90 Minuten vor Beginn des Vortrages ausgehändigt. An die Vorträge abschließend gliedert sich die Prüfung in vier Abschnitte. Geprüft werden das Zivilrecht, das Strafrecht, das Öffentliche Recht und die Gegenstände des Schwerpunktbereiches einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechtes.
Die Gesamtnote wird durch eine Addition der in den acht Klausuren, im Vortrag und in den vier weiteren Abschnitten der mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen errechnet. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Punktzahl der Gesamtnote mindestens 4 Punkte beträgt. Die Klausuren zählen je 8,75 %, insgesamt also 70 % (!). Der Aktenvortrag fällt mit 8 % ins Gewicht, die mündlichen Prüfungen zählen jeweils 5,5 %, insgesamt somit 22 %.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein dreimonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes schreiben Referendare wiederrum Probeklausuren. In Ausnahmefällen (Todesfälle oder schwerwiegende Erkrankungen im unmittelbaren familiären Umfeld des Prüfungsteilnehmers, oder eine eigene, zunächst nicht erkennbare Erkrankung des Prüfungsteilnehmers selbst oder andere außergewöhnlich schwierige Lebensumstände) werden Referendare mit entsprechendem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu einem dritten Prüfungsversuch zugelassen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. D. h. auch: Die dann aktuelle Tätigkeit in der Wahlstation II wird an diesem Punkt nicht weitergeführt. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen oder bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Nicht möglich ist die Ableistung der Wahlstation I bei einer Verbandsjuristin/einem Verbandsjuristen (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände o. ä.). Dies ist jedoch im Rahmen der verlängerten Rechtsanwaltsstation oder der Wahlstation II möglich.

Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.
Achtung: Mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt. Schwerpunktbereiche sind insbesondere die Gebiete der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltung und die rechtsberatende Praxis.“ Einer dieser Schwerpunktbereiche muss mit dem Schwerpunktbereich übereinstimmen, aus denen der Aktenvortrag der mündlichen Prüfung gewählt wird (§ 16 IV LÜ). Diese sind in der Verfügung über Inhalt und Ablauf der Großen Juristischen Staatsprüfung vom 1. Februar 2006 geregelt (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familie, Wirtschaft, Arbeit und Soziales oder Staat und Verwaltung).

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.