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Rechtsreferendariat Berlin

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Berlin?

Das Rechtsreferendariat Berlin gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):

Beginnt mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Danach finden wöchentlich die Arbeitsgemeinschaften statt (3 Klausuren aus richterlicher Sicht) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Anfangs erfolgt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus staatsanwaltlicher Sicht) und Ausbildung bei einem Staatsanwalt.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Fängt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang an, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht) sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Startet mit einem Einführungslehrgang, der auf die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft vorbereitet (jeweils zu ZivilR II, StrR II und ÖffR II); es schließt sich ein achtwöchiger Klausurenkurs an. Möglich sind ein Splitting der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwälte, die Kombinationen von Rechtsanwalt und Unternehmen oder Notar sowie die Ausbildung im Ausland (jeweils mindestens 3 Monate).

5 – Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Sieben Klausuren: zwei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus einem Wahlbereich.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Zumeist wird ein Aktenvortrag gefordert, denkbar sind aber auch andere Fallgestaltungen, z. B. ein Vertragsentwurf oder die Überprüfung von AGB (rechtsgestaltende Vorträge).

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Berlin gewährt Rechtreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.537,52 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Berlin erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 150,10 Euro, Stufe 2 und 1. Kind: 128,39 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal acht Wochenstunden und einer juristischen Nebentätigkeit von bis zu 15 Wochenstunden nachzugehen, sofern diese dem Ziel der Ausbildung dienlich ist. Mit Beginn des Pflichtklausurenkurses in den letzten vier Monaten der Rechtsanwaltsstation ist der Umfang der genehmigungsfähigen Nebentätigkeit mit Rücksicht auf die Examensvorbereitung auf höchstens 10 Stunden begrenzt. Ferner kann eine Nebentätigkeit mit juristischem Bezug im Umfang von bis zu 19,5 Wochenstunden bis zum Ende des juristischen Vorbereitungsdienstes genehmigt werden, wenn Referendare im ersten juristischen Staatsexamen ein Ergebnis von mindestens „gut“ erzielt haben und die Nebentätigkeit der wissenschaftlichen Mitarbeit an einer Hochschule dient. Im Ergänzungsvorbereitungsdienst wird indessen keine Nebentätigkeitserlaubnis erteilt. Der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit muss Angaben enthalten zur Stundenzahl, Art der Tätigkeit, Höhe der Vergütung sowie den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers. Nebentätigkeiten müssen schriftlich in der Personalakte angezeigt werden und Achtung: Einkünfte, die die Höhe der Unterhaltsbeihilfe übersteigen, werden auf diese angerechnet (es verbleibt jedoch ein Mindestbetrag von zurzeit 1.060,84 Euro brutto)!

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, werden Referendaren für öffentliche Verkehrsmittel in Berlin leider keine Vergünstigungen ermöglicht. Manchmal lohnt sich im Zweifelsfall hierfür aber ein Zweitstudium (Semesterticket)!

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall sind unverzüglich (auch wenn nur die Arbeitsgemeinschaft versäumt wurde) das Referat für Referendarangelegenheiten (Registratur E) und die jeweilige Ausbildungsstelle (z. B. Gericht, Staatsanwaltschaft, Behörde, Rechtsanwalt) zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen! Wer mehr als ein Drittel der Station durch Krankheit versäumt, muss mit einer Verlängerung dieser Station rechnen. Über eine Verlängerung entscheidet das Referat für Referendarangelegenheiten. Das „Nachsitzen“ geht allerdings nur so lange, bis (kumulativ) mindestens 2 Drittel der Station erreicht sind und ohne Unterbrechung in die nächste Station übergegangen werden kann. (§ 25 Abs. 3 JAO 2003).

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 30 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann nicht erteilt werden während der Einführungslehrgänge und soll möglichst zusammenhängend genommen werden. Grundsätzlich gilt, Erholungsurlaub mit dem Ausbilder zeitlich abzustimmen. Der Antrag (mit Einverständnis des Ausbilders) ist auf dem Dienstweg einzureichen. Am ersten regulären Arbeitstag nach dem Urlaubsende muss man sich zudem auf der Station zurückmelden.
Es besteht auch die Möglichkeit, Sonderurlaub – ohne Weiterzahlung der Bezüge – bis zum Beginn der Ausbildung bei einem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen für die Dauer von bis zu 3 Monaten zu nehmen (§ 25 Abs. 4 BbgJAO). Gründe können z. B. ein Auslandsaufenthalt oder die Betreuung eines Kleinkindes (Promotion nur in Einzelfällen!).
Für die Bewilligung von Dienstbefreiung von bis zu zwölf Arbeitstagen unter Weitergewährung der Unterhaltsbeihilfe dürfen keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Eine solche Dienstbefreiung wird erteilt zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, aus besonderen Anlässen, insbesondere zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen wie auch zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht! Krankheit eines Kindes gilt als Sonderfall und kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes bis zu 10 Tage Sonderurlaub im Jahr ermöglichen. Sonderurlaub zur Durchführung von AG-Studienfahrten kann bewilligt werden, wenn mehr als die Hälfte der Referendare einer AG an der Studienfahrt teilnimmt.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegendarstellung an die Leiterin der Referendarabteilung am KG verschicken. Anschließend wir geprüft, ob hinreichende Gründe für eine Änderung des Zeugnisse bestehen.

Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation im Ausland absolvieren. Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Ferner ist bei einer Zuweisung an eine Ausbildungsstelle im Ausland der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung (mit Rückholtransportversicherung) nachzuweisen. Aus dem Nachweis muss sich der Versicherungsumfang und -Zeitraum ergeben (Kopie mit Tariferläuterung reicht aus).

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer und Jura Intensiv
  • die Ausbildungsskripte von Leiterinnen und Leitern der Arbeitsgemeinschaften (https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/vorbereitungsdienst/downloads/)

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Berlin leicht gemacht:

Der Präsident des Kammergerichts
Dezernat VI – Referat für Referendarangelegenheiten
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Tel.: 030 90 13-0
Fax: 030 90 13-20 40

Personalrat der ReferendarInnen im Bezirk des Kammergerichts (BeRef)
Salzburger Str. 21 – 25
Raum 317a/b
10825 Berlin – Schöneberg
Tel.: 030 90 13-21 01
Fax: 030 90 13-20 91
Email: info@beref.de

Weitere Ansprechpartner/-innen für das Rechtsreferendariat Berlin unter: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/kontakt/

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, dem empfiehlt sich eine AG-Fahrt. Vom Kammergericht wird zwar keinen Zuschlag für die AG-Reise wird gezahlt, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wird aber bezahlter Sonderurlaub gewährt. Voraussetzungen für eine AG-Fahrt sind die Teilnahme von mindestens 50% der Teilnehmer einer Arbeitsgemeinschaft an der Reise und ein juristisch geprägtes Programm (mindestens zwei Termine zu je ca. 2,5 Stunden pro Tag andernfalls muss ein normaler Urlaubstag beim KG beantragt werden). Nach der Fahrt muss die Teilnahme an den Terminen durch Abgabe eines Protokolls pro Termin nachgewiesen werden, andernfalls kann der Sonderurlaub widerrufen werden. Eine Umrechnung der Stunden zwischen den Tagen der Reise wird durch das KG erfahrungsgemäß nicht akzeptiert. Übrigens: Wer die AG-Fahrt zum Teil auf das Wochenende legt, braucht weniger Termine und hat dadurch mehr Zeit für nichtjuristische Aktivitäten!

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Bei dem zu Beginn stattfindenden vierwöchigen Einführungslehrgang lernen Referendare an vier Tagen pro Woche die zivilrichterliche Arbeitsweise kennen. Rechtsreferendare sollen in die Lage versetzt werden, in einem einfach gelagerten Fall eigenständig ein vollständiges Urteil zu fertigen sowie sich mit dem Ablauf eines typischen Zivilprozesses, den Aufgaben und Grundzügen der Denk- und Arbeitsweise der an einem Zivilprozess Beteiligten vertraut zu machen. Der Schwerpunkt der Einführung in die praktische Anwendung des Zivilrechtes soll in der Vermittlung der Urteilstechnik liegen.
In der sich unmittelbar anschließenden Arbeitsgemeinschaft „ZivilR I“ (einmal wöchentlich sowie zwei zusätzliche Termine für die Behandlung der Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts) werden unter prüfungsähnlichen Bedingungen drei Klausuren geschrieben. Ziel der AG ist es, dass Referendare hinreichende Kenntnisse zu den wichtigsten Regelungen der Zivilprozessordnung erlangen und die Kompetenzen erwerben, um in Fällen von examensüblicher Schwierigkeit eigenständig Urteils- und Beschlussentwürfe fertigen zu können.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters und dessen Denk- und Arbeitsmethoden kennenlernen. Dazu sollen möglichst zahlreiche Aufgaben –vor allem typische prozessualen Grundsituationen und Fragestellungen der zivilgerichtlichen Praxis – übertragen und eigenständig bearbeitet werden. Dementsprechend sind die Schwerpunkte der Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen: 1. Lebenssachverhalte mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen und den Interessen der Beteiligten zu erfassen und mit den erforderlichen Mitteln des Zivilprozesses aufzuklären. 2. Lebenssachverhalte zivilrechtlich sachgerecht zu beurteilen (insbesondere die Schlüssigkeit des Parteivorbringens zu prüfen und die entscheidungserheblichen streitigen Tatsachen festzustellen). 3. Vorschläge für eine gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zu erarbeiten sowie 4. Erforderliche Entscheidungen und sonstige Maßnahmen form- und sachgemäß zu treffen und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Rechtsreferendare sollen dabei so häufig wie möglich am Tagesablauf der/des Ausbildenden teilnehmen.
Auf der Einführungsveranstaltung des Kammergerichts erfahren Referendare, welchem Berliner Gericht sie zugeordnet sind: Entweder eines der Berliner Amtsgerichte oder das Landgericht. Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst. Auch beim Landgericht werden Ihr in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ZIVILSTATION!

Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der zweiwöchige Einführungslehrgang soll in die staatsanwaltschaftliche Arbeitsweise einführen. Referendare lernen, eigenständig eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung für einen einfach gelagerten Fall zu fertigen. Zudem sollen sie darauf vorbereitet werden, gem. § 142 Abs. 3 GVG die Sitzungsvertretung wahrzunehmen.
In der sich an den Einführungslehrgang anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft „StrR I“ (3 Übungsklausuren) soll das erlernte Wissen zum Strafrecht praxisbezogen ergänzt und vertieft werden, um zu hinreichenden Kenntnissen über die wichtigsten Regelungen der Strafprozessordnung zu gelangen und in der Lage sein zu können, eigenständig eine Anklageschrift zu verfassen. Zudem sollen sich Rechtsreferendare über die im Einführungslehrgang erlernten Grundlagen hinaus mit der staatsanwaltschaftlichen Arbeitstechnik vertraut machen und sich in der Erarbeitung des Sachverhaltes sowie im Abfassen von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen üben. Die Ausbildung in der AG soll dabei fallorientiert erfolgen mit Aktenstücke aus der Praxis oder an der Praxis orientierten Fallbeispielen, welche die methodischen und strafprozessualen Grundprobleme und die Einsicht in das Zusammenwirken von materiellem und formellem Recht verdeutlichen. Stichworte der AG-Ausbildung sind z. B. verfahrens- und sachlich-rechtliche Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, Nachvollzug der Hauptverhandlung, Abfassung eines Strafurteils sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren.
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendare bei der Staatsanwaltschaft mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen beauftragt. Je nachdem, welcher Abteilung Referendare zugeordnet sind – „Buchstabendezernat“ oder Abteilung für organisierte Kriminalität – gilt es, sein kriminalistisches Geschick unter Beweis zu stellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Strafrechtsstation ist der Sitzungsdienst: Referendare haben in der Regel fünf bis sechs Sitzungsvertretungen abzuleiten und gestalten die Sitzungsvertretungen selbständig inklusive sämtlicher Prozesshandlungen. Zudem wird der Dienst zentral organisiert und ist dementsprechend nicht auf das Gebiet des jeweiligen Ausbilders beschränkt. Selbständiges Wahrnehmen des Sitzungsdienstes bedeutet übrigens auch das eigenständige Einholen von Sitzungsvertretungsplänen, falls diese nicht per E-Mail verschickt werden! Referendare müssen darüber hinaus bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt außerdem Robe und darunter standesgemäße und saubere Kleidung tragen! Zudem empfiehlt es sich, am Tag der Verhandlung telefonisch zu überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Für Notfälle sollten Referendare stets die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben.
Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Ein Tipp zu guter Letzt: Referendare können Einfluss nehmen auf mögliche Arbeitsgebiete und Ausbilder – dafür müsst ihr das Dezernentenverzeichnis der Staatsanwaltschaft einsehen (nicht online verfügbar, dafür im Büro des Personalrats erhältlich!) und euren konkreten Wunsch der Staatsanwaltschaft mitteilen. Und als kleiner Hinweis: Die Ausbildungsplätze in der Abteilung für Kapitalverbrechen z. B. sind zumeist sehr schnell vergeben, zuweilen noch bevor das Referendariat begonnen hat; für die Zuteilung sollte man nicht den Einstellungstermin oder den Einführungstag in der Staatsanwaltschaft abwarten!

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

In den ersten beiden Wochen der Verwaltungsstation wird der Einführungslehrgang „Öffentliches Recht“ durchgeführt, der zumeist von einem Verwaltungsjuristen geleitet wird. Der Lehrgang soll auf die dient Stationsausbildung vorbereiten und dazu dienen, Rechtsreferendare in die verwaltungsrechtliche Arbeitsweise einzuführen. Wer den Einführungslehrgang absolviert hat, soll dazu in die Lage versetzt worden sein, in einem einfach gelagerten Fall eigenständig einen Ausgangs- und Widerspruchsbescheid zu fertigen. Inhalte sind dementsprechend das Verwaltungsverfahren incl. Widerspruchsverfahren sowie die Denkweise und die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. An den Einführungslehrgang schließt sich die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft „ÖffR I“ an, die vertiefende Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vermitteln soll. Referendare sollen in die Lage versetzt werden, eigenständig Ausgangs- und Widerspruchsbescheide sowie verwaltungsgerichtliche Urteile fertigen zu können. Es werden drei Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht geschrieben, z. B. Entscheidungen über Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz oder Ausgangs- und Widerspruchsbescheide. Bei den zu fertigenden drei Übungsklausuren handelt es sich in der Regel um ehemalige Examensklausuren jüngeren Datums, die den Entwurf behördlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Gegenstand haben.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Wahlweise erfolgt die Ausbildung bei einer Behörde des Landes Berlin, einer Behörde eines anderen Bundeslandes oder einer Bundesbehörde, nicht aber im Ausland. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich durch das Kammergericht Berlin. Eine frühzeitige Bewerbung (am besten schon in den ersten zwei Monaten des Referendariats) – dies gilt besonders für die Senatsverwaltungen und Bundesministerien – ist in jedem Fall ratsam, will man nicht einer möglicherweise unliebsamen Stelle zugewiesen werden. Falls die Ausbildung nicht im Bundesland Berlin erfolgt, muss der Referendarabteilung des Kammergerichts nachgewiesen werden, dass Referendare in dem anderen Bundesland an einer vergleichbaren begleitenden Arbeitsgemeinschaft teilnehmen können. In jedem Falle ist das Vorgehen mit der Referendarabteilung des auswärtigen Oberlandesgerichtes zu klären.Inhaltliche Arbeit und Aufgaben in der Station variieren je nach gewählter Ausbildungsstelle. Allen gleich ist das allgemeine Ausbildungsziel der Station: Während der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde sollen Rechtsreferendare die Aufgaben von Juristen im höheren Verwaltungsdienst sowie deren Denk- und Arbeitsmethode kennen lernen. Damit verbundenen Aufgaben sind u. a.: Erstbescheide, Widerspruchsbescheide, gutachterliche Vermerke zur Rechtslage, Schreiben an andere Behörden, Petitionen, Auskünfte gegenüber Bürgern, Teilnahme an Verhandlungen mit anderen Behörden, Mitarbeitern und Bürgern.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR VERWALTUNGSSTATION!

Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft in der Anwaltsstation teilt sich in drei aufeinander folgende Teile: ZivilR II, StrR II und ÖffR II. Jede AG umfasst insgesamt 24 Unterrichtsstunden. Insgesamt werden 6 Klausuren aus anwaltlicher Sicht geschrieben. Inhaltlich werden u. a. das anwaltliche Berufsrecht und standesrechtliche Pflichten, Organisation und Bürobetrieb einer Kanzlei, Anwaltshaftung, die Stellung des Rechtsanwalts im Verfahren, typische prozessuale Probleme und Klausurtechnik besprochen.
Vor der jeweiligen AG erfolgt ein einwöchiger, 13 Unterrichtsstunden umfassender Einführungslehrgang (Zivilrecht II, Strafrecht II und Öffentliches Recht II), der thematisch auf die dazugehörige AG im Anschluss vorbereitet.
Im Anschluss an die Arbeitsgemeinschaften findet für acht Wochen ein Pflichtklausurenkurs statt, in dem unter Examensbedingungen 12 Klausuren (vier Klausuren pro Fachgebiet, davon je zwei aus staatlicher und anwaltlicher Sicht) geschrieben und anschließend im Kurs besprochen werden.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann auf verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar sind möglich. Hierbei muss die Station allerdings mindestens 3 Monate betragen. Ebenfalls drei Monate der Station können auch im Ausland abgeleistet werden. Wer seine Station in einem anderen Bundesland absolvieren will, muss sich dort vor Ort keine AG suchen! Eine Befreiung von der AG in Berlin ist möglich, den versäumten Stoff muss der Referendar sich allerdings dann im Selbststudium aneignen.
Rechtsreferendare sollen sich sowohl mit rechtsberatenden und rechtsgestaltenden als auch mit forensischen und auf außergerichtliche Streitbeilegung gerichteten Aspekten der anwaltlichen Tätigkeit auseinandersetzen. Der Schwerpunkt der Ausbildung soll darin liegen, den entscheidungserheblichen Tatsachenstoff festzustellen, das Anliegen des Mandanten unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Hintergründe zu erkennen und ihn sachgerecht zu beraten. Hierfür sollen Rechtsreferendaren möglichst zahlreiche Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. Schließlich sollen Rechtsreferendare einen Überblick über die Organisation und den Bürobetrieb einer Anwaltspraxis – insbesondere auch über die dem Anwalt obliegenden Leitungs- und Überwachungsaufgaben – erhalten. Folgende Aufgaben erwarten Referendare in der Regel in diesem Ausbildungsabschnitt: Klage-, Antrags-, Rechtsmittelschriften bzw. -begründungen. Dazu kommen Anträge, Beschwerden, Schutzschriften, Revisionsbegründungen im Strafverfahren, kanzleiinterne gutachterliche Vermerke, Vorbereitung von und Teilnahme an Gerichtsterminen, jeweils möglichst mit Beweisaufnahme oder Vorbereitung von und Teilnahme an Hauptverhandlungen (vom Anfang bis zum Ende). Weitere Aufgaben sind: Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von rechtsgestaltenden Erklärungen, Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von Verträgen oder Vertragsentwürfen, zusammenfassende Berichte über die Teilnahme am Versuch außergerichtlicher Streitschlichtung oder zusammenfassende Berichte über die Teilnahme an außergerichtlichen Verhandlungen mit Gericht und / oder Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren. Ebenfalls können Referendare mit Anträgen im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren, Mandantenbesprechungen mit anschließendem schriftlichen Besprechungsvermerk, Entwürfen von Schreiben über Prozessaussichten und Kostenrisiken an Mandanten, gutachterlichen Vermerken über Chancen und Möglichkeiten eines Strafverfahrens aus Angeklagten- oder Nebenklägersicht sowie Kurzvorträgen in der Kanzlei, Kostenerstattungsanträgen nach § 80 VwVfG und einem Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124 a Abs. 4 VwGO betraut werden. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 7 Klausuren (im 20. Monat der Ausbildung). Die Termine sind im Voraus im Internet zu erfahren ( http://www.berlin.de/jpa und http://www.kammergericht.de/ref_index.htm ). Die sieben Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von fünf Stunden setzen sich wie folgt zusammen: je 2 Klausuren im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Jeweils eine Klausur wird als Anwaltsklausur geschrieben, sowie eine weitere Klausur aus einem Wahlgebiet. Jeweils zwei Aufgaben haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Die weitere Aufgabe hat ihren Schwerpunkt nach Wahl des Prüflings in einem dieser Pflichtfächer. Der Prüfling hat seine Wahl dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt mitzuteilen. Das dafür notwendige Formular wird Referendaren mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung zugesandt. Bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis.

Es können bis zu vier Anwaltsklausuren zu schreiben sein. Aufgaben sind in diesem Fall die Erstellung eines Gutachtens („Vermerk“ oder stets anzufertigendes „Hilfsgutachten“ neben Plädoyer) nebst anwaltlichem Schriftsatz. Bei Kautelarklausuren (als Zivilrechtsklausuren) muss ein Vertragswerk (Vertrag, AGB, Testament, Gesellschaftsvertrag, Vergleich etc.) entworfen und darin alle Interessen des Mandanten berücksichtigt werden. Klausuren im Zivilrecht bestehen insbesondere aus Urteilen und Beschlüssen (z. B. im einstweiligen Rechtsschutz). Klausuren im Strafrecht werden aus staatlicher Sicht (zumeist Anklageschrift inklusive Gutachten zur materiellen Rechtslage) und aus Anwaltssicht geschrieben – insbesondere das materiell-rechtliche Gutachten ist zu beachten! Aus staatlicher Sicht kommen im Praxisentwurf neben einer Anklageschrift auch ein Strafbefehl, Haftbefehl oder Plädoyer in Betracht, aus anwaltlicher Sicht verschiedene Fallgestaltungen (Plädoyer, Beschwerde, Haftprüfung oder 98 II 2 StPO). Auch denkbar ist ein Verfahren, das erzwungen werden soll. Zuletzt sind die „Revisionsklausuren“ zu nennen, in die Erfolgsaussichten einer Revision erörtert werden müssen. Sollte eine Anwaltsklausur im öffentlichen Recht ausbleiben, sind mit zwei gerichtlichen Entscheidungen zu rechnen; in der Regel ein Urteil und ein Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz. Ebenso kann ein Widerspruchs- oder Ausgangsbescheid in Verbindung mit einem Gutachten zur Rechtslage verlangt werden.
Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt es sich die Gesetzestexte und Kommentare bei JurCase zu mieten: Das Rundum-Sorglos-Paket enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Berlin sind:

 

  • Grüneberg „BGB“
  • Thomas/Putzo „ZPO“
  • Fischer „StGB und Nebengesetze“
  • Meyer-Goßner „StPO“
  • Kopp/Schenke „VwGO
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“
  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
  • Trojahn „Die Gesetze über die Berliner Verwaltung“

Die Hilfsmittel sind in der Auflage bzw. mit dem Stand der Ergänzungslieferung zu verwenden, die am ersten Tag des Monats, der dem (ersten) Monat der schriftlichen Prüfung vorausgeht, im Handel verfügbar ist.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.

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Ein besonderer Tipp: Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen bietet das Kammergericht über die gesamte Dauer der Ausbildung einen Internetklausurenkurs auf Examensniveau an – unter https://www.berlin.de/…/internet-klausurenkurs/ werden in zweiwöchigen Abständen Übungsklausuren aus wechselnden Themenbereichen veröffentlicht.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 3,50 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens vier Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat oder bei Erreichen eines Punktdurchschnitts von 4,00 Punkten in der schriftlichen Prüfung in mindestens drei Aufsichtsarbeiten jeweils mindestens 4 Punkte erhalten hat, § 17 Abs. 1 JAG. Die mündliche Prüfung besteht aus einem berufspraktischen Teil (Formulierung eines anwaltlichen oder gerichtlichen Vergleichsvorschlages, Klageerwiderung aus behördlicher Sicht, Plädoyer der Staatsanwaltschaft/der Verteidigung, Formulierung eines Beschwerdetenors nach gutachtlicher rechtlicher Würdigung) mit anschließendem Vertiefungsgespräch und einem Prüfungsgespräch. Die Vorbereitungszeit beträgt eine Stunde. Der Prüfling äußert sich zu den Rechtsfragen und zum berufspraktischen Vorgehen. Das etwa 45minütige Prüfungsgespräch wird in drei Abschnitten anhand praktischer Aufgabenstellungen aus den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge geführt. Alle vier Prüfungsbereiche werden prozentual gleich bewertet. Die Endnote wird zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens setzt sich zu 60 % aus der schriftlichen und zu 40 % aus der mündlichen Note zusammen.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Nicht-Besteher nehmen in dieser Zeit an besonderen Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung auf den Zweiten Versuch statt. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst besteht aus Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht, im Strafrecht und im Zivilrecht, die an neun bis zwölf Terminen im Monat in einem der vier Landgerichtsbezirke stattfinden.
Wer Mängel des Prüfungsverfahrens (z. B. Baulärm) unmittelbar während oder spätestens im Anschluss an die Prüfung bei der Aufsicht/Prüfungskommission zu Protokoll gibt, kann sowohl für die Klausurergebnisse als auch für die mündliche Prüfung Widerspruch einzulegen (§ 22 JAGBbg). Bei den Klausurwidersprüchen ist es erforderlich, Kenntnis von der Note und deren Begründung zu haben – daher rechtzeitig Einsicht in die Prüfungsakten nehmen! Sofern das GJPA diesem Vorgehen zustimmt, kann ggf. gegen den ersten Versuch fristgerecht Widerspruch eingelegt werden; es lohnt indessen nur diesen weiterverfolgen, wenn auch der zweite Versuch nicht zum Bestehen führt.
In Ausnahmefällen (Todesfälle oder schwerwiegende Erkrankungen im unmittelbaren familiären Umfeld des Prüfungsteilnehmers, oder eine eigene, zunächst nicht erkennbare Erkrankung des Prüfungsteilnehmers selbst oder andere außergewöhnlich schwierige Lebensumstände) werden Referendare mit entsprechendem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu einem dritten Prüfungsversuch zugelassen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde (§ 53 JAG). Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) oder auch an der DHV Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.

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