Karriereplanung im Referendariat
Gute Idee oder verfrühte Festlegung?
Man hört und liest es überall: Wer auf dem juristischen Arbeitsmarkt punkten möchte, muss sich spezialisieren. Schon im Studium bietet die Wahl des universitären Schwerpunktbereichs die Möglichkeit erste Spezialkenntnisse zu erwerben.
Spätestens mit dem Beginn des Referendariats stellt sich angesichts verschiedener Wahlmöglichkeiten die Frage, ob bereits zu diesem Zeitpunkt eine bestimmte Karriere oder ein bestimmtes Fachgebiet in den Vordergrund gerückt werden sollte.
Einige der Vor- und Nachteile einer Spezialisierung im Referendariat sollen im Folgenden kurz umrissen werden.
Vorteile
Wer wagt gewinnt. Wer bereits im Referendariat die Weichen für eine spätere Berufstätigkeit stellt, kann bereits konkrete Angebote „einsammeln“. Dies gilt insbesondere für den Anwaltsberuf in kleineren und mittelgroßen Kanzleien. In kleinen Teams ist es besonders wichtig, „auf einer Wellenlänge“ zu sein. Passt man nicht zum Unternehmen oder/und zu den Kollegen, fällt es in kleinen Unternehmen schnell auf. Kompensationsmöglichkeiten z.B. durch das Wechseln eines Teams oder einer Abteilung existieren zumeist nicht.
Auch fachliche Spezialisierungen haben viele Vorteile. Die meisten Kanzleien und Unternehmen suchen neue Kollegen für bestimmte Fachbereiche. Wer also bereits Erfahrungen im Umgang mit bestimmten Rechtsgebieten hat, kann durch die sorgsame Auswahl seiner Stationen im Referendariat Punkte sammeln.
Nachteile
Irren ist menschlich. Wer sich früh spezialisiert kann auch viel verlieren. Hat beispielsweise das Gesellschafts- oder Steuerrecht im Studium noch sehr viel Spaß gemacht, kann sich dies in Praxis ganz anders darstellen. Gleiches gilt für die verschiedenen juristischen Berufe. War Staatsanwalt im Studium noch der große Berufswunsch, kann der Alltag in der Strafrechtsstation dies ganz schnell und sehr nachhaltig ändern. Auch die Arbeitszeiten in so manchen Kanzleien sind nicht jedermanns Sache. Demnach sollte eine Entscheidung nicht ohne eigene Erfahrungen und schon gar nicht vorschnell getroffen werden.
Fazit
Die Entscheidung fällt – zu Recht – nicht leicht wobei ein wesentlicher Aspekt nicht außer Acht gelassen werden sollte:
Im Referendariat besteht erstmals und häufig auch letztmals die Möglichkeit, in sehr unterschiedliche Bereiche juristischer Tätigkeit unverbindlich und zeitlich befristet „hinein zu schnuppern“.
Dieses Angebot sollte genutzt werden.
Außerdem können eigentlich fachfremde Kenntnisse manchmal sehr von Nutzen bei der letztlich gewählten Tätigkeit sein. Nur beispielsweise sei angemerkt, dass der Schwerpunkt im Steuerrecht, den der Autor im Studium und auch im Referendariat absolvierte, ihm nun insbesondere im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht zu Gute kommt.
Abschließend sei auf Artikel 2 des rheinischen Grundgesetzes verwiesen.
„Et kütt wie et kütt“.
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