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Kanzleigründung

Kanzleigründung – der Weg zur eigenen Anwaltskanzlei

By 24. August 2021August 9th, 2022No Comments

Kanzleigründung – der Weg zur eigenen Anwaltskanzlei

Wenn man weiß, dass in manchen Ballungsgebieten auf 300 Einwohner ein Rechtsanwalt kommt, dann kann man sich vorstellen, was für ein Konkurrenzkampf hier herrscht. Ein Wettbewerb, der auch eine Kanzleigründung als großes Wagnis erscheinen lässt. Darum sollte dieser wichtige Schritt gut überlegt und vor allem fehlerlos ausgeführt werden. Wie Sie dabei verlustfrei vorgehen könnten, soll hier geschildert werden.

Der risikoärmere und günstigere Weg: die Kanzleigemeinschaft

Zuerst wollen wir annehmen, dass Ihnen die Zulassung bei der zuständigen Anwaltskammer nach der Zweiten Juristischen Prüfung geglückt ist und Sie sich überhaupt Anwalt nennen dürfen. Eine eigene Kanzlei ist der Traum eines jeden angehenden Rechtsanwalts. Bei immer mehr Kollegen auf dem ‚Markt‘ wird er gleichzeitig auch schwieriger zu realisieren. Schließlich müssen sich die laufenden Unterhaltskosten der Kanzlei durch Mandate decken lassen. Aus zweierlei Gründen tun sich darum viele Anwälte zu Kanzleigemeinschaften zusammen – sie sparen einerseits an Büromiete, Ausstattungsanschaffung und Personalkosten durch gemeinsame Nutzung eines Büros samt Gehilfen, andererseits können sie sich gegenseitig bei der Kundenakquise helfen – besonders wenn die Fachgebiete auseinander liegen. Denn neben den fachlichen Qualitäten ist die soziale Kompetenz von entscheidender Bedeutung für die Beschaffung von Mandaten und damit den Erfolg eines Anwalts. Wenn sich zum Beispiel ein Strafrechtler, ein Familienrechtler, ein Arbeitsrechtler und ein Verwaltungsrechtler zusammensetzen, sollte man sich nicht gegenseitig die Brotkrumen vom Teller wegessen, sondern einen Synergieeffekt erzielen, von dem alle etwas haben. Vorteilhaft hingegen wäre, dass sich Kollegen derselben Richtung bei Überhängen einander die Fälle zuschieben könnten. Dazu muss man sich aber in der Bürogemeinschaft schon sehr vertrauen.

Die eigene Kanzlei – das Wagnis mit Anfängerrisiko

Die eigene Kanzlei ohne Bürogenossen zu betreiben ist natürlich der Traum eines jeden Anwalts, denn er erreicht so größte Freiheit und Diskretion, wie sie in einer Bürogemeinschaft nie möglich sein werden. Es sollte sich lohnen, die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu erschließen und aufzurechnen, da das Studium der Rechtswissenschaft diesen Aspekt des Anwaltsberufs nicht abdeckt. Laut Auskunft der Bundesanwaltskammer schaffen 15 % der Junganwälte ihre Startphase nicht und geben ihre Kammerzulassung wieder zurück. Der mangelnde Erfolg nach dem Sprung ins kalte Wasser und eine mangelnde Vorbereitung auf existentielle Fragen kann als Hauptgrund dafür vermutet werden. Zunächst wird die neue Kanzlei ohnehin eine Anschubfinanzierung in irgendeiner Form brauchen, um die Durststrecke zu überstehen, bis sich genug Mandanten einfinden und sich mit diesen das Büro trägt. Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem jetzigen Status, der Plausibilität Ihrer Berufsplanung und Ihrer Kreditwürdigkeit ab.

Wenn der Arbeitslose zum praktizierenden Anwalt wird

Aus welcher Lage heraus der Junganwalt seine Kanzlei aufmachen möchte, spielt eine Rolle bei der Finanzierung. Ist er arbeitslos gemeldet, könnte er als Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Gründungszuschuss beantragen, als Hartz-IV Bezieher (Arbeitslosengeld II) wird es ungleich schwerer, jedoch kann er selbst dort ein Einstiegsgeld für Gründer auf Antrag erhalten. Für den Antrag als ALG I Bezieher muss man zum Zeitpunkt der Anmeldung des Gewerbes und des Antrags noch mehr als 150 Tage Restzeit eines Anspruchs auf ALG I haben. Sie müssen der Arbeitsagentur jedoch die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Dies geschieht über den Vordruck der ‚fachkundigen Stellungnahme‘, der zusammen mit dem Businessplan einzureichen ist. Für die Aussicht, die Existenzgründung hauptberuflich auszuüben, müssen Sie mindestens 15 Stunden in der Woche darin tätig sein. Übrigens kann es sich auch um die Übernahme einer bestehenden Kanzlei handeln, welche gefördert werden kann. Als Bemittelter einer geglückten Bezuschussung erhalten Sie ein halbes Jahr lang 300 Euro zusätzlich zum bewilligten Arbeitslosengeld I. Nach einem Zwischenbericht kann dann für weitere neun Monate ein Folgeantrag gestellt werden.

Kanzleigründung aus ALG II heraus

Die Förderung als Kanzleibegründer heißt für einen Bezieher von Hartz-IV / ALG II Einstiegsgeld. Anspruch darauf gibt es keinen; es obliegt der ARGE / dem Jobcenter, über die Vergabe zu entscheiden. Die 172 Euro monatlich zusätzlich zur Regelleistung erscheinen ausgesprochen mager, für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kommen 35 Euro monatlich dazu. Die Behörde trägt währenddessen die Sozialabgaben. Wird ein Gewinn erzielt, darf dieser nur anteilig behalten werden. Beide Kategorien der Arbeitslosigkeit, ALG I und ALG II, gestatten darüber hinaus eine Beantragung eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses zum Honorar eines für Sie tätigen Existenzgründer-Beraters, in Höhe von 90 % von 4000 Euro, im Rahmen dieses Förderprogramms aus dem Europäischen Sozialfonds ESF. Voraussetzung neben der Arbeitslosigkeit ist, dass die Firma bereits gegründet, jedoch seitdem noch kein Jahr vergangen ist und der Junganwalt bereits den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bekommt.

Förderungsmöglichkeiten und der Gang zur Bank

Außerhalb einer bestehenden Arbeitslosigkeit kann die Gründung einer Anwaltskanzlei über die ‚Kreditanstalt für Wiederaufbau‘ KfW gefördert werden. Gegenüber der Aufnahme eines Privatkredits bei der Bank gibt es damit einige Vorteile, es fallen nämlich in den ersten Jahren keine Tilgungen an, sondern nur Zinsen. Die KfW verlangt auch keine Sicherheiten, wie das eine gewöhnliche Bank tun würde. Da die Beantragung jedoch über eine solche Bank geschieht, wird dieser Vorteil durch die Forderung dieser Bank nach Absicherung wieder zunichtegemacht. Auch hier braucht es wieder einen überzeugenden Businessplan, um Fördermittel zu bekommen. Die Anwaltskammer oder ein Existenzgründungsberater bewerten den Businessplan im Idealfall als aussichtsreich. In diesem ist dann die Kreditrückzahlung bereits mit einkalkuliert. Ansonsten kann man immer noch seine Wohnung usw. mit Hypotheken belasten und einen gewöhnlichen Bankkredit aufnehmen. An Fördermittel zu gelangen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ist äußerst schwierig, schon weil hier ein Eigenanteil an der Finanzierung erwartet werden wird. In der Gestalt von Sachleistungen können Sie Ihr Glück beim Gründercoaching Deutschland versuchen. Immerhin sind 1.500 Förderprogramme bekannt.

Die passende Räumlichkeit und ihr Unterhalt

Abgesehen von der Finanzierung gibt es viele, wenn auch weniger entscheidende Fragen abzuhaken bei der Kanzleigründung. So etwa die Akquise einer angemessenen Räumlichkeit für die Kanzlei, möglichst leicht erreichbar und mit Parkplätzen am Haus. Darum wird man meist ein Haus in der City wählen, wo auch mal Straßenkundschaft auf Ihr Türschild aufmerksam werden und anklopfen könnte. In einem öden Gewerbegebiet passiert das eher nicht. Das Büro sollte mindestens aus zwei Räumen, dem Vorraum für den RA-Gehilfen und Ihrem eigenen Büro, dazu Toilette und einer kleinen Küche, dem Sozialraum, bestehen. An Ausstattung werden Sie genau das brauchen, was jedes ordentliche Büro besitzt an Mobiliar und Arbeitsgerät – vor allem für Textverarbeitung und Ausdrucken. Kommunikationsanlagen wie Telefon und Fax werden Sie auch im Zeitalter des Internets weiter benötigen. Für den Büroplatz Ihres Rechtsanwaltsgehilfen sollte auch nicht zu knausrig gesorgt werden, denn von seiner oder ihrer Arbeitseinstellung wird Ihr Erfolg mit abhängen. Dann gilt es noch für die Reinigung und Instandhaltung der Kanzlei zu sorgen. Kunden werden ein Auge darauf haben, wie sauber und aufgeräumt es bei Ihnen aussieht, und daraus Rückschlüsse auf Ihre Qualitäten als Anwalt ziehen. Mit einer Haftpflichtversicherung vermeiden Sie, durch berufliche Fehler und daraus resultierenden Regressforderungen möglicherweise ruiniert zu werden.

Mandanten finden ist das A und O

Wie Sie nun zu Ihren Aufträgen und Mandanten kommen, bleibt Ihrem Engagement überlassen, um sich Gehör und Beachtung zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass die Umwelt von Ihren Fähigkeiten und erfolgreichen Gerichtsauseinandersetzungen Wind bekommt. Wenn Sie mit einem illustren Fall namentlich in die Presse kommen, -und sei es nur lokal – nützt Ihnen das sehr. Sicher bieten die ‚Social Media‘ ganz neue Vermarktungsstrategien auch für Anwaltskanzleien. Sorgen Sie dafür, Ihren Bekanntenkreis ständig zu erweitern und darin auch als Anwalt bekannt zu sein, um hieraus Aufträge zu schöpfen. Eine gut gemachte Kanzlei-Webseite, die auch über Suchmaschine leicht auffindbar ist, sorgt für Ihre Präsenz im Netz und sollte idealerweise mit Ihren Accounts auf den Plattformen verlinkt sein.

Unter https://www.juraforum.de/fuer-anwaelte/kanzleigruendung/ finden Sie viele weitere Tipps und Ratgeber zur erfolgreichen Kanzleigründung.

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