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Drei Mal „Examenstreffer“ in RA und Crashkursskripten von Jura Intensiv

By 30. Juni 2017Juni 27th, 2023No Comments
examenstreffer von juraintensiv für Juli 2017

Du willst wissen, was in den letzten Examensklausuren im Mai 2017 geprüft wurde?!

Hier gibt es eine Übersicht aller Examenstreffer von Jura Intensiv!

 

ZIVILRECHT

–     2. Examen, Hessen, Mai 2017

Die ZR III – Klausur bestand aus zwei Teilen. Im zweiten Teil ging es um eine Rückgabeklausel in formularmäßigen Leasingbedingungen. Dem lag das Urteil des BGH vom 18. Januar 2017, VIII ZR 263/15 zugrunde. Dieses wurde in der März – Ausgabe der RA 2017 auf Seite 118 besprochen.

 

ÖFFENTLICHES RECHT

–     1. Examen, NRW, Mai 2017

In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um den Verstoß eines Ratsmitglieds gegen seine Verschwiegenheitspflicht und die daraufhin vom Rat verhängten Sanktionen. Damit liegen der Klausur einerseits das Urteil des OVG Münster vom 15.09.2015, Az.: 15 A 1961/13 (veröffentlicht in der RA 2016, 32 ff.), sowie der Beschluss des OVG Münster vom 28.06.2016, Az.: 15 A 1095/15, zugrunde. Auf beide Entscheidungen wurde in den Examenstipps Öffentliches Recht für NRW und im Crashkursskript Öffentliches Recht für NRW ausdrücklich hingewiesen.

 

STRAFRECHT

–     1. Examen, NRW, Mai 2017

In der Strafrechts-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im 1. Tatkomplex eines längeren Sachverhaltes insbesondere um das Problem des raum-zeitlichen Zusammenhangs beim Raub, wenn zwischen der Anwendung des qualifizierten Nötigungsmittels und der Wegnahme eine zeitliche Zäsur liegt. Derb Sachverhalt entsprach im Wesentlichen dem BGH-Urteil 5 StR 98/16, ausgewertet in der RA 2016, 553. Kern des 2. Tatkomplexes war die Prüfung eines versuchten Betruges dadurch, dass der Täter an einer Tankstelle tankt und weiterfährt, ohne zu bezahlen. Vorlage für dieses Geschehen war der BGH-Beschluss 4 StR 497/12, der bereits in der RA 2013, 158 besprochen wurde.

Im 3. Tatkomplex war insb. die Frage zu beantworten, ob das Fahren mit einem Pkw auf dem Bürgersteig ein „Überholen“ i.S.v. § 315c I Nr. 2b) StGB darstellt. Dies basiert auf dem BGHBeschluss 4 StR 90/16, der im Frühjahr 2017 in den Crashkursen von Jura Intensiv als Examenstipp genannt und auf den auch in entsprechenden Skripten hingewiesen wurde.

 

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Beitragsautor:

Jura Intensiv

Jura Intensiv

Jura Intensiv bietet bundesweit Examensvorbereitung für das Erste und Zweite Staatsexamen an. In Kooperation mit JurCase präsentiert Jura Intensiv bei uns monatlich den Fall des Monats. Mehr Informationen zu Jura Intensiv gibt es hier.

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