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Unser Webinar Examenstreffer – Ein Rückblick auf die Pilotveranstaltung

By 6. September 2021September 23rd, 2021No Comments

Examenstreffer – Das Webinar: Examensrelevante Rechtsprechung kompakt in 90 Minuten (zzgl. einer 30-minütigen Fragerunde) zur optimalen Examensvorbereitung!

Am 30. August 2021 startete um 18:00 Uhr unser Pilotwebinar Examenstreffer, bei dem unsere drei Spezialisten verschiedene aktuelle höchstrichterliche und examensrelevante Entscheidungen zu allen drei Rechtsgebieten näher vorstellten.

Das kostenlose Pilotwebinar hatte maßgeblich den Sinn und Zweck, Jurastudierenden und Rechtsreferendaren, die sich aktuell in der Examensvorbereitung befinden, eine künftige Alternative vorzustellen. Die Pilotveranstaltung bot Einblicke in alle drei Rechtsgebiete, damit sich die interessierten Teilnehmer einen vollumfänglichen Eindruck von der kommenden Webinarreihe verschaffen konnten. Diese Möglichkeiten nahmen schließlich rund 200 Teilnehmer wahr.

Das Webinar selbst fand via Zoom-Meeting statt. Die visuelle Darstellung erfolgte anhand von PowerPoint-Präsentationen mit Whiteboardfunktion, die parallel zum Vortrag verwendet wurden. Unsere Spezialisten gaben den Teilnehmern auch stets die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss des eigentlichen Webinars gab es dazu außerdem eine Fragerunde, die von zahlreichen Teilnehmern dankend angenommen wurde.

Das Pilotwebinar Examenstreffer im Überblick:

Teil 1: Herr Dr. Tino Vollmar und das Zivilrecht

Herr Dr. Tino Vollmar ist als Richter am Amtsgericht Köln unser Spezialist für das Zivilrecht. Er ist nicht nur langjähriger Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften, sondern beispielsweise auch Dozent für den Kölner Anwaltverein und den Deutschen Anwaltverein sowie Dozent für die Polizeiakademie (LAFP) des Landes Nordrhein-Westfalen.

In seinen 30 Minuten Vortragszeit stellte er zu den folgenden Entscheidungen deren Inhalt und konkrete Examensrelevanz vor:

  • LG Ulm, Vorbehaltsurteil vom 29.05.2020 – Az. 2 O 276/19 (Urkundenqualität von Scans im elektronischen Rechtsverkehr)
  • BGH, Urteil vom 19.11.2020 – Az. I ZR 110/19 (Reichweite der Nebeninterventionswirkung bei Streitverkündung)
  • BGH, Urteil vom 15.12.2020- Az. VI ZR 224/20 (Ausschluss der Tierhalterhaftung nach § 1664 BGB)

Teil 2: Frau Daniela Fuchs und das Strafrecht

Frau Daniela Fuchs ist als Staatsanwältin in Köln schließlich unsere Spezialistin für das Strafrecht. Seit 2017 ist sie außerdem abgeordnet zu dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Sie ist ebenso langjährige Leiterin von Referendararbeitsgemeinschaften.

In ihren 30 Minuten Vortragszeit stellte sie maßgeblich verschiedene Entscheidungen zur Revision in Verbindung mit COVID19 vor. Insoweit stellte sie den Inhalt der folgenden Entscheidungen mit der jeweils konkreten Examensrelevanz vor:

  • BGH-Beschluss v. 24.11.2020 – 5 StR 439/20: Verzögerung der Fertigstellung des Protokolls und dadurch der Urteilszustellung durch Corona
  • BGH-Beschlüsse v. 06.01.2021 – 5 StR 363/20 – und 17. 11. 2020 – 4 StR 390/20: Öffentlichkeitsgrundsatz in Zeiten der coronabedingten Ausgangssperre
  • BGH, Beschluss v. 03.03.2021, 4 StR 324/20: Beweisaufnahme während des Ausschlusses des Angeklagten gemäß § 247 StPO
  • BGH, Beschluss v. 19.11.2020, 4 StR 431/20: Unterbrechung der Hauptverhandlung wegen Corona
  • BGH, Beschluss v. 17.02.2021, 5 StR 484/20: Bindung des Gerichts an eine Verständigung nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Teil 3: Herr Dr. Michael Ott und das Verwaltungsrecht

Herr Dr. Michael Ott ist als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln demgegenüber unser Spezialist für das Öffentliche Recht. Er ist – wie seine Kollegen – ebenso langjähriger Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften. Daneben ist er Mitautor des Handbuchs „EU-Recht in der Praxis“.

In seinen 30 Minuten Vortragszeit ging es maßgeblich um die behördliche Rechtsmittelbelehrung. Dazu stellte er zu den folgenden Entscheidungen den jeweiligen Inhalt und jeweils konkrete Examensrelevanz vor:

  • BVerwG, Urteil vom 25.1.2021 – 9 C 8.19 –: Zu den Fragen, ob in einer Rechtsbehelfsbelehrung über den Beginn der Frist belehrt werden muss und ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn sie zwar auf die Möglichkeiten hinweist, schriftlich oder zur Niederschrift Klage zu erheben, die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten (§ 55a VwGO) aber nicht erwähnt wird.
  • OVG NRW, Beschluss vom 8.5.2021 – 18 A 4322/18 –: Zur Auslegung einer Rechtsbehelfsbelehrung
  • BVerwG, Beschluss vom 29.1.2020: Zur Frage, ob die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO gilt, wenn die Behörde in der Rechtsbehelfsbelehrung eine längere als die gesetzlich vorgeschriebene Frist nennt.
  • BVerwG, Beschluss vom 7.6.2021 – 4 BN 50.20 –: Zur ordnungsgemäßen Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Zeiten der elektronischen Kommunikation.

Teil 4: Die Fragerunde mit allen drei Spezialisten

Im Anschluss des eigentlichen Webinars leiteten unsere drei Spezialisten eine rund 30-minütige Fragerunde ein. Die Teilnehmer hatten damit die Möglichkeit, nicht nur Fragen zu den besprochenen Themen. Vielmehr konnten sie auch zu anderen relevanten Examensthemen entsprechende Fragen stellen. Die Jurastudierenden und Rechtsreferendare haben diese Möglichkeit durchaus genutzt und zum Teil auch sehr spezielle Fragen gestellt, die detailliert von unseren Spezialisten beantwortet wurden. Damit entwickelte sich die Präsentation letztlich zu einem Diskurs, von dem die Teilnehmer nochmals zusätzlich profitierten.

Und wie geht es mit der Webinarreihe weiter?

Wir möchten dir natürlich nur das Beste bieten. Deshalb haben wir im Anschluss des Webinars eine kleine Umfrage zwecks Feedbacks durchgeführt. Diese wurde von den Webinarteilnehmern gut angenommen. Sobald sie ausgewertet und besprochen wurde, werden die nächsten Termine geplant. Weitere Informationen dazu findest du dann hier. Damit du deine Examensvorbereitung mit unserem Webinar Examenstreffer nicht verpasst, abonniere unseren Newsletter:

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

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