Die erste Akte in der Zivilstation
Nach zwei Wochen Einführungs-AG in der Zivilstation hatte ich endlich meinen ersten Tag bei meinem Einzelausbilder am Amtsgericht. Nach einer kurzen Vorstellung drückte er mir meine erste Akte in der Zivilstation zur Bearbeitung in die Hand. Diese beinhaltete so ca. 50 Blätter.
Grundsätzlich kann der Aktenumfang jedoch auch davon abhängen, ob man an einem AG oder einem LG ist. Von einigen Referendarskollegen hörte ich bereits, dass bei der Einzelausbildung am LG die zu bearbeitenden Akten recht dick sein können. Aber auch hier darf man sich nicht entmutigen lassen. Viele Akten enthalten z.B. lange Sachverständigen-Gutachten oder Fotos als Anlagen, sodass der eigentlich zu lesende Teil doch recht überschaubar bleibt.
In der Regel erhält man eine Woche Zeit, um eine Akte zu bearbeiten. Der Einzelausbilder stellt eine Aufgabe, wie z. B. ein Urteil oder einen Tatbestand zu der Akte zu schreiben. Am Anfang braucht man ewig lange, um eine Akte zu lesen. Mit der Zeit wird man hierbei aber routinierter.
Diese Bestandteile habe ich bis jetzt immer in einer zivilprozessrechtlichen Akte gesehen:
Die ersten Blätter enthalten in der Regel ein Datenblatt, das sog. PEBB§Y Zählblatt. Aus dem Datenblatt kannst du ganz schnell die genauen Angaben über Kläger, Beklagten und deren Prozessbevollmächtigte herauslesen. Ratsam ist es, diese Angaben in dein Rubrum (wenn du denn ein Urteil o. Beschluss schreiben sollst) abzuschreiben. Das PEBB§Y Zählblatt dient der Statistik, sodass man nachvollziehen kann, wie viele Klagen euer Einzelausbilder bearbeitet. Hier kannst du herauslesen, um welches Sachgebiet es sich bei der Klage handelt. Dann folgt eine Zahlungsmitteilung mit der Angabe, dass der Gerichtskostenvorschuss gezahlt worden ist.
Darauf folgen die Klageschrift, Klageerwiderung, Verfügungen, Beschlüsse, Replik, Duplik, Zustellungsurkunden, etc.
Als Vorarbeit kannst du in einer Worddatei einen Aktenauszug mit unstreitigem und streitigem Vortrag erstellen. Anfangs kann das sehr hilfreich sein, um den Akteninhalt gedanklich zu ordnen.
An vielen Stellen wirst du einige handschriftliche Anmerkungen deines Einzelausbilders in der Akte finden. Ich hatte anfangs große Schwierigkeiten die Handschrift meines Ausbilders zu entziffern. Wenn du Glück hast, wird man dich in die Geschäftsstelle einweisen. Die Justizangestellten können dir hier die Handschrift sehr gut entziffern. Mir hat das anfangs immens geholfen, da es mir auch peinlich war meinen Einzelausbilder ständig fragen zu müssen.
Hier sind noch ein paar Abkürzungen, die dir in einer zivilprozessrechtlichen Akte begegnen könnten:
BA = Beschlussausfertigung
BV = Beklagtenvertreter
EB = Empfangsbekenntnis
KFB = Kostenfestsetzungsbeschluss
KV = Klägervertreter
OGH = Ordnungsgeldheft
PA = Protokollausfertigung
PV =Parteienvertreter
V = Verfügung
WV = Wiedervorlage
ZB = Zustellungsbekenntnis
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