„Palandt“, „Habersack“ und „Maunz/Dürig“ werden als Zeichen gegen Antisemitismus umbenannt
Es wurde in der jüngeren Vergangenheit viel diskutiert, nun ist es offiziell: Der Verlag C.H. Beck benennt mit den jeweils kommenden Auflagen diejenigen großen Standardwerke um, die bereits jeder Jurastudierende kennt:
- Der Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch [BGB] „Palandt“ wird zum „Grüneberg“.
- Die Gesetzessammlung „Habersack“ wird zum „Habersack“.
- Der Großkommentar zum Grundgesetz [GG] von „Maunz/Dürig“ wird zum „Dürig/Herzog/Scholz“.
Wieso eine Namensänderung?
Die zuvor genannten juristischen Standardwerke tragen aktuell Namen von Juristen, die in der Zeit des Nationalsozialismus als Juristen aktiv waren. Dies führte vor allem in der jüngeren Vergangenheit zu verschiedenen Diskussionen um eine Namensänderung. Im Zeichen des Antisemitismus hat der Verlag C.H. Beck angekündigt, dass man sich nunmehr dazu entschlossen habe, die Werke umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen solcher Juristen genannt sind.
Der Verleger Dr. Hans Dieter Beck kommentierte diese Entscheidung mit den folgenden Worten:
„Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten. So sollte der Name Grüneberg bislang als Erinnerung an das dunkelste Kapitel deutscher Rechtsgeschichte sichtbar bleiben. Ein Denkmal sollte ihm damit nicht gesetzt werden. Auf die Problematik haben wir im Vorwort des Werkes ausdrücklich hingewiesen. Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen. In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.“ […]
Wer sind die neuen Namensgeber?
Der „Palandt“ wird mit der im November 2021 erscheinenden Auflage den Namen des Richters am Bundesgerichtshof [BGH] Dr. Christian Grüneberg tragen. Er ist der aktuelle Koordinator der Autorinnen und Autoren des Kommentars.
Der „Habersack“ wird stattdessen nach dem Herausgeber und Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Prof. Dr. Mathias Habersack benannt.
Der „Maunz/Dürig“ wird zum Dürig/Herzog/Scholz und trägt damit zumindest weiterhin den Namen des Begründers Dr. Günter Dürig sowie den Namen der Herausgeber Dr. Roman Herzog und Dr. Rupert Scholz.
JurCase informiert:
Eine Namensänderung bekommt im Übrigen auch der Kommentar von Blümich zum EStG, KStG und GewStG. Dieser wird künftig die Namen der Herausgeber Dr. Peter Brandis und Prof. Dr. Bernd Heuermann tragen.
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