Abschichten – unfairer Vorteil?
Die Examensklausuren in mehreren Durchgängen
Das Abschichten bedeutet, dass die sechs Klausuren der Ersten Juristischen Prüfung in zwei oder drei Durchgängen geschrieben werden können, anstatt in einem. Aktuell ist dies nur in NRW und Niedersachsen möglich, wobei in Niedersachen nur auf zwei Prüfungsdurchgänge aufgeteilt werden kann. Dabei müssen die letzten Klausuren im Freischussdurchgang geschrieben werden, sodass das Abschichten nur denjenigen offensteht, die den Freischuss wahrnehmen.
Normalerweise werden die sechs Klausuren innerhalb von 10 – 14 Tagen in einem Durchgang geschrieben.
Stellt dies einen unfairen Vorteil für die Studierenden dar?
Meine persönlichen Vorteile
Ich selbst habe 18 Monate gelernt und dann Strafrecht und Öffentliches Recht geschrieben und nach weiteren drei Monaten dann Zivilrecht. Der Vorteil daran war, dass ich gezielt auf meine schwächeren Fächer lernen konnte und dann noch Detailwissen für mein eh schon stärkeres Fach Zivilrecht ansammeln konnte. Ich war eine der wenigen, die zu den Klausuren im Öffentlichen Recht das gesamte Europarecht gelernt hatte (was gut war, denn es kam in beiden Klausuren dran). Im Zivilrecht hatte ich alle Nebengebiete gelernt, selbst Zwangsvollstreckungsrecht (wobei kein einziges Nebengebiet drankam). Das war ein Vorteil im Hinblick auf meine Mitprüflinge, denen dafür teilweise die Zeit gefehlt hat.
Ich habe es auch nach den ersten drei Klausuren als angenehm empfunden, nur noch mein Lieblingsfach lernen zu „dürfen“ und auch mit der Examenssituation an sich schon vertraut zu sein. Weiterhin habe ich immer die letzten drei Klausuren des Durchgangs geschrieben. Meine Kommiliton*innen hatten dann zu dem Zeitpunkt bereits drei Klausuren geschrieben, teilweise alle in derselben Woche und waren schon müde und zermürbt. Ich kam frisch und voller Energie dazu. Das habe ich auch als Vorteil wahrgenommen. Weiterhin war es für mich dann relativ schnell vorbei. Drei Klausuren verfliegen doch schneller als sechs.
Die Nachteile
Der Nachteil ist, dass man sich nach diesen besagten ersten Klausuren noch einmal motivieren muss, weiterzulernen. Während andere Urlaub machen, fährt man selber das Pensum direkt wieder hoch. Außerdem bekommt man irgendwann eine Teilnotenmitteilung. Diese erfolgt zwar nicht vor dem zweiten Klausurenblock, allerdings wartet man damit zweimal auf die Notenmitteilung. Zweimal ist man auch in der Examenssituation, die ich als sehr belastend wahrgenommen habe. Im zweiten Block habe ich mir aus tiefstem Herzen gewünscht, nie wieder diese Situation durchleben zu müssen. Meine Examensphase war somit 21 Monate lang. Das ist wirklich eine lange Zeit!
Weiterhin muss man beachten, dass im eigenen Freischussdurchgang die letzten Klausuren geschrieben werden müssen. Die ersten Klausuren müssen somit quasi vorzeitig geschrieben werden. Je nachdem, wie lange man nach dem Rep oder in seiner Vorbereitungszeit noch Wiederholungszeit hat, kann dieser Umstand zu Zeitdruck führen. Außerdem ist zu beachten, dass man sich frühzeitiger zum Examen anmelden muss, nämlich zu dem Durchgang, der vor dem eigenen Freischussdurchgang liegt. Man sollte sich also frühzeitig entscheiden, ob das Abschichten in Frage kommt.
Gerüchte rund um das Abschichten
Wer nicht abschichtet und dann das Examen besteht kann nach den Klausuren sagen: Nie wieder!
Das ist einem mit dem Abschichten nicht vergönnt. Ihr müsst nach dem ersten Klausurenblock noch mal ran. Solltet ihr krank werden im zweiten Klausurenblock, müsst ihr sogar alle Klausuren wiederholen. Dann natürlich regulär in einem Durchgang.
Es hält sich das Gerücht, dass die sogenannten „Freischussdurchgänge“ die schwereren Klausuren beinhalten würden und man somit als Abschichter einen Vorteil hat (zumindest in der Hälfte der Klausuren). Das kann ich so nicht bestätigen. Es ist nun mal eine subjektive Wahrnehmung, ob einem diese Klausuren nun besser gelegen hätten als die eigenen. Das Examen ist immer ein Stück weit Glückssache. Das Gerücht, der Prüfer sehe, dass man abgeschichtet hat, stimmt auch nicht. Alle haben exakt dieselben Klausurbögen, die alle anonymisiert sind. Nur das Prüfungsamt weiß, dass ihr abgeschichtet habt.
Oft wird angeführt, man habe dann zur Mündlichen Prüfung alles vergessen und brauche ja auch in Klausuren rechtsgebietsübergreifende Kenntnisse. Ich habe persönlich nie nur ein Rechtsgebiet gelernt, sondern immer alle: mit dem Schwerpunkt auf den näheren Klausuren und nach dem ersten Block eben nur noch Zivilrecht. Nach dem zweiten Klausurenblock bis zur Mündlichen Prüfung vergehen regelmäßig fünf Monate. Ich möchte behaupten, dass in dieser Zeit auch das Vergessen einsetzt, wenn man alle Klausuren in einem Durchgang absolviert hat.
Fazit
Ob das Abschichten einen Vorteil darstellt? Man muss sagen, es kommt drauf an. Ich habe es für mich als vorteilhaft wahrgenommen und bin dankbar, diese Möglichkeit wahrgenommen zu haben. Dabei muss man die negativen Punkte bedenken, die für Einzelne ausschlaggebend sein können, die Examensphase auf keinen Fall so lang ziehen zu wollen.
Ob Abschichter die besseren Noten bekommen? Statistisch sind sie wohl etwas besser. Dies trifft jedoch auch auf Freischusskandidat*innen im Allgemeinen zu. Nur auf Grund der Statistik würde ich nicht das Abschichten wählen. Es ist immer eine individuelle Entscheidung und steht dir nur offen, wenn du in NRW oder Niedersachsen studiert hast. Für mich war es die richtige Entscheidung. Hoffentlich findest du auch für dich die richtige Variante.
Viel Erfolg!
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