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Die mündliche Prüfung inkl. Aktenvortrag sind das Finale des Zweiten Staatexamens

By 22. August 2016September 26th, 2023No Comments
Ist die Hürde des ersten Staatsexamens erst einmal genommen, so liegt zwischen bestandenem 1. Staatsexamen (Referendarsexamen) und der 2. Staatsprüfung (Assessorexamen) der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Der Aktenvortrag und die mündliche Prüfung bilden das Finale der langen juristischen Ausbildung. Das 1. Semester über das Erste Staatsexamen, das Referendariat und die schriftlichen Prüfungen im Zweiten Staatsexamen sind geschafft. Jetzt steht der letzet Schritt an.

Informiere dich hier über die genaue Struktur und einige Besonderheiten beim Aktenvortrag. Weitere Informationen über Gewichtung, Ladung, Hilfsmittel und Protokolle zur mündlichen Prüfung gibt es hier.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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