Die schriftlichen Klausuren in Rheinland-Pfalz
Die Examensklausuren für das Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz starten im 18. Ausbildungsmonat. Ingesamt müssen acht Klausuren im Zweiten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz geschrieben werden. Die Klausuren unterteilen sich in:
- 4 Aufsichtsarbeiten im Zivilrecht
- 2 Aufsichtsarbeiten im Strafrecht
- 2 Aufsichtsarbeiten im öffentlichen Recht
Die ausführlichen Inhalte zu den Klausuren und weitere interessante Informationen zu den Lerninhalten kann man unserem Leitaden für das Referendariat in Rheinland-Pfalz entnehmen.
Um die acht Klausuren des Assessorexamens lösen zu können, werden sechs zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO, Kopp/Schenke zur VwGO und Kopp/Ramsauer zum VwVfG werden in der Hilfmittelverordnung des Justizministeriums in Rheinland-Pfalz für die Klausuren des Zweiten Staatsexamens vorgeschrieben und müssen sich in der aktuellsten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Kommentare für Rheinland-Pfalz zur kostengünstigen Miete an.
Mündliche Prüfung in Rheinland-Pfalz
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem freien Vortrag, dem Aktenvortrag. Die Referendare sollten durch diesen Vortrag zeigen, dass sie einen Akteninhalt nach kürzester Zeit aufgearbeitet können und daraus ein entscheidungsreifes Ergebnis vor einem Publikum vortragen können.
Der Aktenvortrag wird inhaltlich an den Wahlfachbereich geknüpft und dementsprechend werden dort auch unterschiedliche Hilfsmittel benötigt. Wahlbereiche sind Medienrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Kapitalmarkt – und Kapitalgesellschaftsrecht und Kartell- und Wettbewerbsrecht. Alle zugelassenen Hilfsmittel müssen auf dem neuesten Stand sein, sofern es keine zusätzlichen Informationen vom Landesprüfungsamt gibt.
Die Vorbereitungszeit des Aktenstücks beträgt 90min und auch hier benötigt man die vorgeschriebenen Gesetzestexte und Kommentare in der jeweiligen vorgeschriebenen Form. Die zulässige Dauer des Aktenvortrags richtet sich nach den Anforderungen des Aktenstücks. Angesetzt sind immer 8-10 Minuten und sollte in der Regel nicht überschritten werden. Nach Beendigung des freien Vortrages können den Referendaren Fragen gestellt werden.
Auch in diesem Teil des Zweiten Staatsexamens benötigen Referendare Kommentare und Gesetzestexte, deswegen bietet JurCase hier eine einfache Lösung an. In unserem Angebot für die Mündliche Prüfung kann jeder Referendar kurzfristig und völlig flexibel einzelne Gesetzestexte und Kommentare mieten.
Durchfallquoten in Rheinland-Pfalz
Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen. Im bundesweiten Durchschnitt liegt Rheinland-Pfalz im hinteren Mittelfeld. In 2015 lag die Quote noch bei 10,6% und ist nun in 2016 auf 11% angestiegen.
11%
JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen
Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.
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