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Rechtsreferendariat Rheinland-Pfalz

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz?

Das Rechtsreferendariat Rheinland-Pfalz gliedert sich in folgende Stationen:

1. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Den Auftakt macht ein Einführungslehrgang von drei Wochen. Daran schließt sich die Ausbildung bei einer Zivilkammer (Landgericht) oder Zivilabteilung (Amtsgerichts) nebst einer begleitenden Arbeitsgemeinschaft an (§§ 24 f. JAPO).

2. Verwaltungsstation (4 Monate):

Ausgebildet wird am Arbeitsplatz eines Verwaltungsbeamten sowie in der ergänzenden Arbeitsgemeinschaft (§§ 26 f. JAPO). Weiterhin ist es möglich, die Ausbildung zwei Monate bei einem Gericht (allgemeine oder besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit) oder für vier Monate an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu absolvieren (§ 19 Abs. 3, § 26 Abs. 4, § 28 JAPO). Achtung: Der Antrag auf Zuweisung an ein entsprechendes Gericht oder die Universität muss spätestens zwei Monate nach dem Beginn der Station in der Zivilrechtspflege bei dem Präsidenten des OLG vorliegen (§ 19 Abs. 3 JAPO).

3. Strafrechtsstation (3 Monate):

Als Ausbildungsstelle kommt eine Staatsanwaltschaft oder Strafkammer eines Landgerichts infrage. Auch Vorsitzende eines Schöffengerichts oder Strafrichter können als Ausbilder gewählt werden. Die Ausbildung am Arbeitsplatz wird begleitet durch eine Arbeitsgemeinschaft (§§ 29 f. JAPO). Achtung: Zuweisungswünsche können dem Präsidenten des OLG bis spätestens einen Monat nach Beginn der Verwaltungsstation in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zuweisung ergibt sich hieraus nicht.

4. Rechtsberatungsstation (9 Monate):

Die Ausbildung wird absolviert bei einem Anwalt, der nicht überwiegend als Syndikus in einem festen Dienst- oder Arbeitsverhältnis steht, und in der begleitenden Arbeitsgemeinschaft (§§ 31 f. JAPO). Auf die Station Rechtsberatung kann mit drei Monaten angerechnet werden: eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder in einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich sowie eine Ausbildung in einem Unternehmen, einem Verband oder bei einem Notar bzw. einer anderen Ausbildungsstelle, durch die eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 Satz 2 JAPO). Die Station ist überdies teilbar und kann bei verschiedenen Ausbildern absolviert werden, ein Ausbildungsabschnitt sollte jedoch mindestens drei Monate dauern (§ 19 Abs. 4 Satz 1 JAPO). Achtung: Der Ausbilder für die ersten sechs Monate der Anwaltsstation muss spätestens bis Ende des neunten Ausbildungsmonats benannt werden (§ 31 Abs. 1 Satz 3 JAPO), jener für die letzten drei Monate ist spätestens bis zum Ende des 15. Ausbildungsmonats zu benennen.

5. Schriftliche Examensprüfungen (18. Monat):

Acht Klausuren: vier in Zivilsachen, zwei in Strafsachen sowie zwei im Verwaltungsrecht.

6. Wahlstation (3 Monate):

Die Zuweisung zur Ausbildungsstelle und Arbeitsgemeinschaft erfolgt gemäß dem Wahlfach (§ 33 Abs. 1 JAPO). Auf die Wahlstation kann ebenfalls mit drei Monaten angerechnet werden: eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer oder an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich (§ 19 Abs. 5 JAPO). Wenn der Referendar das Wahlfach Verwaltungsrecht wählt, nachdem er bereits während der Verwaltungsstation an der Universität ausgebildet wurde, hat die Ausbildung in der Wahlstation bei einer anderen Stelle nach § 26 Abs. 1 oder § 33 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 JAPO zu erfolgen (§ 28 Abs. 2 JAPO). Möchte er in der Wahlstation die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften besuchen, kann die Ausbildung in dieser um drei Monate vorgezogen werden, an die Wahlstation schließt in diesem Falle eine dreimonatige Ausbildung in der Station Rechtsberatung (Anwaltsstation) an (§ 33 Abs. 4 JAPO). Bei den Arbeitsgemeinschaften handelt es sich entweder um landesweite Arbeitsgemeinschaften oder Blockarbeitsgemeinschaften.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung (§ 40 JAPO) findet im Anschluss an die Ausbildung in der Wahlstation statt. Sie beginnt mit einem freien Aktenvortrag und bezieht sich auf die gesamte Ausbildungszeit, besonders berücksichtigt werden anwaltliche Aufgabenstellungen und solche des Wahlfachs. Die Aufgabe für den Aktenvortrag ist ebenso letzterem zu entnehmen (§ 7 Abs. 3 JAG, § 40 Abs. 3 Satz 1 JAPO).

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.404,86 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (personenstandsbezogen: 77,11 Euro, für die ersten beiden Kinder: 216,32 Euro, ab dem dritten Kind: 605,00 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.
PS: Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz sind nicht „Beamte auf Widerruf“, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendare dürfen mit Genehmigung des Präsidenten des OLG Nebentätigkeiten ausüben (§ 6 Abs. 4 Satz 2 JAG i.V.m. § 83 Abs. 1 und 2 Landesbeamtengesetz (LBG) und Nebentätigkeitsverordnung (NebVO)). Für den Antrag auf Genehmigung ist der entsprechende Vordruck zu verwenden, der im Download-Bereich des OLG bezogen werden kann. Die Nebentätigkeit darf den dienstlichen Interessen nicht zuwiderlaufen, über die Genehmigung des zeitlichen Umfangs wird im Einzelfall entschieden. Erzielte Entgelte werden auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sofern sie diese um das Eineinhalbfache übersteigen. Tipp: Nicht alle Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig, aber alle müssen angezeigt werden, das gilt z.B. für schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten, Vortragstätigkeiten, bestimmte Gutachtertätigkeiten und Tätigkeiten in Selbsthilfeeinrichtungen von Beamten.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Rechtsreferendare erhalten bei dienstlich veranlassten Reisen Reisekostenvergütung und Trennungsgeld gemäß den für Landesbeamte relevanten Vorschriften (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 JAG). Bei einer Ausbildung außerhalb von Rheinland-Pfalz wird Trennungsgeld während des juristischen Vorbereitungsdienstes höchstens für die Dauer von drei Monaten gewährt (§ 18 Abs. 2 JAPO). Die Berechnung der Reisekosten und des Trennungsgeldes erfolgt durch die Reisekostenstellen des Landesamts für Finanzen (die Reisekostenstelle Pirmasens ist für die Verwaltungsstation zuständig, für alle übrigen die Reisekostenstelle Birkenfeld). Die Anträge werden jedoch nicht direkt bei den Reisekostenstellen eingereicht, sondern bei der jeweiligen Stammausbildungsstelle bzw. in der Verwaltungsstation bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße. Anträge für die Reisen zur Ablegung des Zweiten Staatsexamens müssen bei dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht werden. Tipp: Genaue Informationen zu allen Fällen bietet u.a. die Ausbildungsmappe für Referendare des Landes Rheinland-Pfalz.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Bei Dienstausfall wegen Erkrankung muss die Ausbildungsstelle im Rechtsreferendariat Rheinland-Pfalz spätestens am folgenden Tag informiert werden. Bei einem Ausfall von mehr als drei Arbeitstagen (oder auf Verlangen des Dienstvorgesetzten) ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Angaben über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthält. Der Dienstvorgesetzte ist zudem berechtigt eine amtsärztliche Untersuchung nach § 6 Abs. 4 JAG i.V.m. § 81 Abs. 2 Satz 2 LBG anzuordnen.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Über Erholungsurlaub und Urlaub aus persönlichen Anlässen entscheidet die Stelle, die die Teilakten über Urlaub/Erkrankung führt. Urlaub aus anderen Anlässen liegt in der Entscheidungsmacht des Präsidenten des OLG. Achtung: Während der Ausbildungslehrgänge (§ 23 JAPO) oder einer Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wird in der Regel weder Erholungsurlaub noch Sonderurlaub gewährt. Auch für einzelne Tage, an denen die Arbeitsgemeinschaft stattfindet oder Aktenvorträge zu halten bzw. Klausuren zu schreiben sind, wird nur in begründeten Ausnahmefällen Erholungsurlaub genehmigt. Achtung: Der Urlaub soll nur am Ende eines Ausbildungsabschnittes beginnen und so enden, dass der Anschluss an den folgenden Ausbildungsgang störungsfrei möglich ist. Über Ausnahmen entscheidet der Präsident des OLG.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalten, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstigen Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) wird im Zeugnis schriftlich fixiert. In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert. Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite. Achtung: Die Nachweise werden benötigt für die Vorstellung zur mündlichen Prüfung im Zweiten juristischen Staatsexamen. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Ausbilder möglichst rasch nach Beendigung der Ausbildung einen Nachweis erstellen. Ein Exemplar erhält der Referendar, ein weiteres der Präsident des OLG (in der Verwaltungsstation die Direktion oder Kreisverwaltung). Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf die Verwaltungsstation (zwei, in Ausnahmen bis zu vier Monate), Teile der Anwaltsstation (bis zu sechs Monate) oder den gesamten Zeitraum von drei Monaten der Wahlstation im Ausland ableisten. Die Ausbildungszeit soll jedoch im Ganzen nicht mehr als zehn Monate betragen. Über die Zuweisung entscheidet der Präsident des OLG, ggf. im Benehmen mit der zuständigen Direktion (§ 19 Abs. 2 JAPO). Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet die Referendarabteilung des OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung dieser unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen unter Vorlage entsprechender Nachweise im Original oder in Form beglaubigter Abschriften oder Fotokopien. Sollte ein Notenverbesserungsversuch der Ersten juristischen Prüfung nach dem Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgreich absolviert worden sein, ist auch dies dem OLG mitzuteilen (Abschrift des neuen Zeugnisses).

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Rheinland-Pfalz leicht gemacht:

Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz
Tel. (Zentrale): 06131/16-4800
Fax: 06131/16-4887
E-Mail: poststelle(at)jm.rlp.de

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken
Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken
Postfach 1452, 66464 Zweibrücken
Tel.: 06332 805-0
Fax: 06332 805-311E-Mail: olgzw(at)zw.jm.rlp.de

Ansprechpartnerin in Fragen zum Juristischen Vorbereitungsdienst:
Anne Jung
Tel.: 06332 805-37

Behördenleiter:
Bernhard Thurn, Präsident des Oberlandesgerichts

Vertreter:
Ulf Rüdiger Petry, Vizepräsident des Oberlandesgerichts

Geschäftsleiter:
Matthias Lutz, Justizrechtsrat

Oberlandesgericht Koblenz

Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz
Postfach, 56065 Koblenz
Tel.: 0261 102-0
Fax: 0261 102-2900
E-Mail: poststelle.olg(at)ko.jm.rlp.de
Präsidentin des Oberlandesgerichts:
Marliese Dicke

Vizepräsident des Oberlandesgerichts:
N. N.

Geschäftsleiter:
Andreas Sesterhenn, Justizamtmann
Telefon: 0261 102-2550

Landgericht Zweibrücken
Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
Postfach 1451, 66464 Zweibrücken
Tel: 06332/805-0

Fax: 06332/805-4465 (Strafsachen)
Fax: 06332/805-4466 (Zivilsachen)
Fax: 06332/805-220 (Allgemein)
Fax: 06332/805-4437 (Verwaltung) nicht für Rechtssachen

E-Mail: lgzw(at)zw.jm.rlp.de

Behördenleiterin:
Maria Stutz, Präsidentin des Landgerichts
Tel.: 06332/805-237

Landgericht Trier
Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier
Postfach 2580, 54215 Trier
Tel.: 0651/466-0
Fax: 0651/466-1900
E-Mail: lgtr(at)ko.jm.rlp.de

Behördenleiter:
Dr. Manfred Grüter, Präsident des Landgerichts

Geschäftsleiter
Günter Reicherz, Justizamtsrat
Tel.: 0651/466-1105
Fax: 0651/466-1901

Landgericht Mainz

Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
Postfach 3020, 55020 Mainz
Tel.: 06131/141-0
Fax: 06131/141-4444
E-Mail: landgericht.mainz(at)ko.jm.rlp.de

Behördenleiterin:
Angelika Blettner, Präsidentin des Landgerichts

Vertreter:
Benno Henrich, Vizepräsident des Landgerichts

Landgericht Landau
Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
Postfach 1520, 76825 Landau in der Pfalz

Tel: 06341 22-0
Fax:
06341 22-380 Servicegeschäftsstelle Verwaltung
06341 22-386 Servicegeschäftsstelle Strafsachen
06341 22-388 Servicegeschäftsstelle Zivilsachen
06341 22-777 Sozialdienst der Justiz
06341 22-387 Medienstelle

E-Mail: lgld(at)zw.jm.rlp.de

Behördenleiterin:
Ulrike Müller-Rospert, Präsidentin des Landgerichts
Tel.: 06341 22-301

Vertreter:
Dr. Robert Schelp, Vizepräsident des Landgerichts
Tel: 06341 22-338

Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz
Postfach, 56065 Koblenz
Tel.: 0261/102-0
Fax: 0261/102-1908
E-Mail: landgericht.koblenz(at)ko.jm.rlp.de

Landegericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern
Tel: 0631/3721-0
Fax: 0631/3721-104 (Verwaltung)
Fax: 0631/3721-129 (Zivilsachen)
Fax: 0631/3721-140 (Strafsachen)
E-Mail: lgkl(at)zw.jm.rlp.de

Landgericht Bad Kreuznach
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
Postfach, 55506 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/708-0
Fax: 0671/708-1213
E-Mail: lgkh(at)ko.jm.rlp.de

Behördenleiter:
Tobias Eisert, Präsident des Landgerichts

Landgericht Frankenthal
Bahnhofstraße 33, 67227 Frankenthal (Pfalz)
Tel.: 06233/80-0
Fax: 06233/80-1900
E-Mail: LGFT(at)zw.jm.rlp.de

Behördenleiter:
Harald Jenet, Präsident des Landgerichts

Vertreter:
Hiltrud Lutz, Vizepräsidentin des Landgerichts

Geschäftsleiterin:
Ute Granitza, Justizamtfrau
E-Mail: Ute.Granitza(at)zw.jm.rlp.de

Notarkammer Pfalz
Bahnhofstraße 4,
76726 Germersheim
Tel.: 07274 9498-317
Fax: 07274 9498-595

Notarkammer Koblenz
Hohenzollernstraße 18,
56068 Koblenz
Tel.: 0261 91588-0
Fax: 0261 91588-20

Landesamt für Finanzen Reisekostenstelle Pirmasens
Delaware Ave. 12-18,
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 5175-0
Fax 06331 5175-255
E-Mail: Reisekostenstelle.PS@fin-rlp.de

Landesamt für Finanzen Reisekostenstelle Birkenfeld
Schneewiesenstraße 22,
55765 Birkenfeld
Tel.: 06782 9957-0
Fax: 06782 9957-45
E-Mail: Reisekostenstelle.BIR@fin-rlp.de

Landesamt für Finanzen
Hoevelstraße 10,
56073 Koblenz
Tel. 0261 4933-0
Fax 0261 4933-37014 oder -37015

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Freiherr-vom-Stein-Straße 2,
67346 Speyer
Tel.: 06232 654-227 oder -228
Fax: 06232 654-208
E-Mail: rektorat@uni-speyer.de

Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer-Straße 17,
66482 Zweibrücken
Tel.: 06332 8003-0
Fax: 06332 8003-19

Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstraße 24,
56068 Koblenz
Tel.: 0261 30335-0
Fax 0261 30335-22-66

Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3,
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-4800
Fax: 06131 16-4887

Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Straße 6-8,
55116 Mainz
Tel.: 06131 16-4903
Fax 06131 16-5876

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, sollte den zustehenden Sonderurlaub von fünf Tagen für das gemeinsame Kennenlernen verwenden. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag), das zusammen mit der Teilnehmerliste der Dienststelle in schriftlicher Form zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Wenn anschließend auch noch der Antrag auf Sonderurlaub genehmigt wird, steht der gemeinsamen Fahrt nichts mehr im Wege.

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

In den ersten drei Wochen findet ein Einführungslehrgang statt, in dem in die Relationstechnik (Sachbericht/Gutachten), das Abfassen von Urteilen, Beschlüssen und den Gang des Zivilprozesses eingeführt wird. Die Ausbildung am Arbeitsplatz erfolgt an einer Zivilkammer eines Landgerichts oder bei der Zivilabteilung eines Amtsgerichts. Zu Anfang steht neben der Teilnahme an Sitzungen, das Entwerfen von Urteilen, Beschlüssen und richterlichen Verfügungen im Fokus, außerdem müssen dir Referendare in Beratungen Vorträge halten. Im Lauf der Ausbildung sollen überdies unter Aufsicht des ausbildenden Richters Beweise erhoben, Parteien angehört und mündliche Verhandlungen geleitet werden. Sobald möglich, sollen die täglichen Eingänge durch den Referendar selbständig vorbereitet und anstehende Entscheidungen entworfen werden. mindestens ein schriftlicher Sachbericht nebst Gutachten (Relation) ist in einer Sache anzufertigen. In der Arbeitsgemeinschaft wird ein umfassender Überblick über die typischen Aufgaben eines Richters in Zivilsachen (Erkenntnisverfahren) geboten. Vor allem sollen bereits vorhandene Kenntnisse im Zivilprozessrecht ergänzt und vertieft werden. Referendare sollen auch mit den Besonderheiten von familien- und arbeitsgerichtlichen Verfahren vertraut werden. In den Aufsichtsarbeiten bearbeiten Referendare praktische Fälle in Aktenform aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte in Zivilsachen. Die Arbeitsgemeinschaft findet einmal wöchentlich statt, die Teilnahme ist verpflichtend. Während der Zivilrechtsstation werden vier Klausuren geschrieben. Tipp: Eine Ausbildung am Amtsgericht bietet durch die Bearbeitung mehrerer Akten kleineren Umfangs die Möglichkeit schnell die Inhalte für die Examensprüfung aufzunehmen. „Leichter“ sind die Sachverhalte am Amtsgericht aber nicht zwingend.

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Die Ausbildung in der Strafrechtspflege findet bei einer Staatsanwaltschaft, einer Strafkammer eines Landgerichts, dem Vorsitzenden eines Schöffengerichts oder bei einem Strafrichter statt. Zunächst sollen Referendare nur mit der Aufklärung von Straftaten und der Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei vertraut gemacht werden. Außerdem sollen sie lernen Anklageschriften und Einstellungsverfügungen zu entwerfen, zugegen sein und zuhören bei der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten und an Hauptverhandlungen teilnehmen im Beisein des Staatsanwalts. In der weiteren Ausbildungszeit sollen darüber hinaus selbständig Vernehmungen durchgeführt und neben dem Staatsanwalt die Anklage vertreten werden. Sobald es der Ausbildungsstand erlaubt, soll der Referendar in der Hauptverhandlung den Amtsanwalt vor dem Strafrichter vertreten, tägliche Eingänge vorbearbeiten sowie anstehende Entscheidungen entwerfen. Neben Aktenstudium und Sitzungsteilnahme sollen am Arbeitsplatz in Strafsachen anfangs insbesondere Urteile, Beschlüsse und richterliche Verfügungen entworfen und auch Vorträge in Beratungen gehalten werden.

Bei der Staatsanwaltschaft sollen Referendare sich auch mit dem Abfassen von Urteilen, Beschlüssen und richterlichen Verfügungen in Strafsachen beschäftigen. Im Falle einer Zuweisung an ein Gericht in Strafsachen soll das Abfassen von Anklageschriften und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft eingeübt werden.

In der Arbeitsgemeinschaft wird die Arbeitsweise eines Staatsanwalts und Richters in Strafsachen vorgestellt und vermittelt. Gegenstände der AG sind u.a. der Gang des Strafprozesses sowie das Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen, Urteilen- und Beschlüssen in Strafsachen. Zudem soll in der AG Strafrechtspflege ein Überblick über typische Aufgaben von Staatsanwälten, Strafverteidigern und Richtern in Strafsachengeboten werden. Kenntnisse im Strafprozessrecht werden nach Maßgabe des zuständigen Ministeriums ergänzt und vertieft. Die Aufsichtsarbeiten behandeln praktische Fälle in Aktenform aus dem Arbeitsbereich der Staatsanwaltschaft und ordentlichen Gerichte in Strafsachen. Es werden insgesamt drei Klausuren dieser Art geschrieben. Neben der einmal wöchentlich stattfindenden AG, findet in der Regel ein Besuch einer Vollzugsanstalt und eines Polizeipräsidiums statt. Auch ein „Trinktest“ wird meist durchgeführt, bei dem die angehenden Juristen Gelegenheit haben, sich unter Aufsicht dem straf- und verkehrsrechtlich relevanten Schwellenwert anzunähern, dies dient natürlich nur der Urteilsbildung in Hinblick auf die zukünftige Verhandlung von „Verkehrssachen“.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Die Ausbildung am Arbeitsplatz kann bei einer Direktion, einer Kreisverwaltung, einer sonstigen Kommunalverwaltung oder einem Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. anderer Stelle, die vom zuständigen Ministerium genehmigt ist, erfolgen. Am Arbeitsplatz sollen die Referendare mit typischen Aufgaben befasst werden, die von Beamten des höheren nicht technischen Verwaltungsdienstes ausgeübt werden und praktisches Verwaltungshandeln (auch Verwaltungsmanagement sowie die Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen) voraussetzen. Neben Verhandlungen und Besprechungen innerhalb und außerhalb der Behörde, soll auch Gelegenheit bestehen zu Vortrag und Austausch mit Bürgern. Sobald möglich, sollen die täglichen Eingänge vom Referendar durchgesehen und anstehende Entscheidungen entworfen werden. Auch Aufgaben und Tätigkeiten der Vertretungskörperschaften (inklusive ihrer 61 Ausschüsse) sollen Bestandteil der Ausbildung sein. Die Ausbildung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit findet meist an einem Gericht statt. In Ausnahmen kann auch die Zuweisung an ein Gericht einer besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgen. In der Arbeitsgemeinschaft sollen Referendare die Arbeitsweisen der öffentlichen Verwaltung (vor allem Verwaltungsverfahren und Bescheidtechnik) vermittelt werden. Die AG bietet einen Überblick über typische Aufgaben der Eingriffs-, Leistungs- und Planungsverwaltung. Die bestehenden Kenntnisse im Öffentlichen Recht sollen ergänzt und vertieft werden. Arbeiten werden geschrieben über praktische Fälle in Aktenform aus dem Arbeitsbereich der öffentlichen Verwaltung sowie der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die AG-Verwaltung findet bei der nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 zuständigen Direktion bzw. einer anderen Behörde statt. Sie wird geleitet von einem Beamten des höheren Verwaltungsdienstes mit der Befähigung zum Richteramt oder einem Richter der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das zuständige Ministerium bestellt den Arbeitsgemeinschaftsleiter auf Basis des Vorschlags der zuständigen Direktion. Die Ausbildung kann auch an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer geleistet werden. In diesem Fall sollen die Referendare ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen sowie weitere Grundkenntnisse in Bereichen mit Verwaltungsbezug wie Verwaltungsmanagement und der Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen erlernen. Den Auftakt der Ausbildung bildet ein einmonatiger Einführungslehrgang in das Öffentliche Recht. In den darauffolgenden drei Monaten nehmen die Auszubildenden an einem Seminar, einer projektbezogenen AG, einer landesrechtlichen Übung sowie zusätzlichen Lehrveranstaltungen teil. Es sind mindestens drei Aufsichtsarbeiten aus dem Öffentlichen Recht anzufertigen. Achtung: Wählt man in der Verwaltungsstation die Option „Speyer“ und in der Wahlstation als Wahlfach Verwaltungsrecht, muss die Ausbildung in letzterer an anderer Stelle erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit zwei Monate der Verwaltungsstation im Ausland zu absolvieren.

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Zu Beginn der Ausbildung erfolgt ein einwöchiger Einführungslehrgang, dessen Gestaltung den Rechtsanwalts-kammern obliegt. Die Gesamtdauer des Lehrgangs beträgt mindestens 20 Unterrichtsstunden. Bei der Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei werden dem Referendar Mandate übertragen, die Bezug haben zu den in der AG vermittelten Inhalten. Es werden im Minimum sechs größere Arbeiten (Gutachten, Schriftsatz- und Vertragsentwürfe) in rechtlich komplexen Sachen angefertigt. Sofern die Ausbildung in Teilabschnitten absolviert wird, sind für jeweils drei Monate jeweils zwei größere Arbeiten in rechtlich komplexen Sachverhalten vorzulegen. Die Arbeitsgemeinschaft dient in erster Linie der Vertiefung/Ergänzung der Kenntnisse der Rechtsreferendare in den Pflichtfächern, sie soll aber auch zu dem Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge beitragen und die Lösungsfähigkeiten hinsichtlich fächerübergreifender Problemstellungen schulen. Notare unterrichten in den Sitzungen, die Fragen zu der Gestaltung von Verträgen zum Gegenstand haben. Es werden in der AG vier Klausuren geschrieben (zwei werden durch den Rechtsanwalt gestellt, zu einem praktischen Fall aus dem Zivilrecht nebst Zwangsvollstreckungsrechts aus Sicht der Rechtsberatung). Die übrigen Arbeiten werden von Richtern zu Fragen aus dem Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts gestellt. Die Referendare erwarten neun intensive Monate. Innerhalb der ersten vier findet eine zweimonatige Arbeitsgemeinschaft zu den Bereichen Zwangsvollstreckungsrecht und anwaltlicher Arbeit statt. Es werden insgesamt fünf AG-Klausuren und weitere sechs Klausuren zur Vertiefung geschrieben. Der fünfte Monat soll dem Referendar Gelegenheit bieten sich auf den schriftlichen Teil der Zweiten Examensprüfung im Folgemonat vorzubereiten. In den letzten vier Monaten der Station findet keine AG mehr statt, ein guter Zeitpunkt um ins Ausland zu gehen oder sich an einem anspruchsvollen Arbeitsplatz ganz der eigenen praktischen Ausbildung zu widmen. Die Ausbildung muss bei einer rechtsberatenden Stelle absolviert werden. Die minimale Dauer für eine mögliche Zuweisung beträgt drei Monate. Infrage kommen u.a. Rechtsanwälte oder Notare, Verbände oder Unternehmen. Man hat hier größere Freiheiten in der Wahl. Wer noch viel Prüfungsstoff aufzuarbeiten hat, sollte dies bei der Wahl der Ausbildungsstelle miteinplanen. Idealerweise sollt eine Balance zwischen Prüfungsvorbereitung und dem Sammeln von Praxiswissen gefunden werden. Im dreizehnten bis sechzehnten Monat der Ausbildung werden je zwei Klausuren aus den einschlägigen Bereichen, einschließlich des Arbeitsbereichs der rechtsberatenden Berufe, geschrieben. Die Arbeiten werden spätestens im siebzehnten Monat in der AG mit den Referendaren besprochen und mit Noten versehen zurückgegeben. Einen besonderen Schwerpunkt der Ausbildung am Arbeitsplatz bilden Zweckmäßigkeitsüberlegungen und die Darstellungsarten der rechtsberatenden Bereiche (Beratungsschreiben an Mandanten, Gutachten, Klageschrift und -erwiderung, Berufungsschrift und -erwiderung). Ein die praktische Ausbildung in der Rechtsberatungsstation ergänzendes Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist möglich. Neben der anwaltlichen Tätigkeit oder dem Zwangsvollstreckungsrecht sind auch Themen wie die Grundzüge familiengerichtlicher Verfahren oder etwaige Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Teil des Unterrichts in der AG. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus acht fünfstündigen Klausuren. Die acht Klausuren werden an acht Tagen im 18. Ausbildungsmonat geschrieben. Sie setzen sich wie folgt zusammen: vier im Zivilrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht sowie eine Wahlklausur, bei der zwischen einer verwaltungsfachlichen oder einer strafrechtlichen Klausur gewählt wird. Besonderheit in Rheinland-Pfalz: Der schriftliche Teil des Examens wird wesentlich früher als in anderen Bundesländern bereits im 18. Ausbildungsmonat geschrieben. Danach bleiben den Referendaren noch ganze sechs Monate bis zur mündlichen Prüfung.

Achtung: Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Gesetzen sind in der Prüfung nicht zugelassen.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbstständig beschafft werden. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur. Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigte Kommentare, die im zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Rheinland-Pfalz sind:

 

  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Habersack Ergänzungsband
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
  • dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
  • Nomos Gesetze “Landesrecht Rheinland-Pfalz”
  • Grüneberg, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO
  • Fischer, StGB
  • Meyer-Goßner, StPO
  • Kopp/Schenke, VwGO
  • Kopp/Ramsauer, VwVfG

Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.

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Es gilt: Loseblatt-/Textausgaben müssen – sofern nicht anders vermerkt – aktuell sein. Die Erläuterungsbücher sollten möglichst in der neuesten Auflage vorliegen.

Wer mehr als vier Aufsichtsarbeiten mit weniger als vier Punkten abschließt oder in der Summe der Einzelbewertungen auf weniger als 32 Punkte kommt, wird von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Jene, die Erfolg hatten, dürfen den mündlichen Teil absolvieren. Für die mündliche Prüfung sind zusätzlich als Hilfen mitzubringen:

  • Wahlfach Medienrecht: Fechner/Mayer, Medienrecht, Vorschriftensammlung (C. F. Müller Verlag),
  • Wahlfach Sozialrecht: Aichberger, Sozialgesetzbuch, Loseblattsammlung (Beck-Verlag),
  • Wahlfach Steuerrecht: Loseblatt-Textausgabe „Steuergesetze“, (Beck-Verlag), Stand: 190. oder 191. Ergänzungslieferung und Loseblatt-Textausgabe „Steuerrichtlinien“,
  • Wahlfach Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht: Kapitalmarktrecht (KapMR), Beck-Texte, dtv 5783,
  • Wahlfach Kartell- und Wettbewerbsrecht: Wettbewerbs- und Kartellrecht, Beck-Texte, dtv 5009.

Achtung: Loseblatt- und Textausgaben müssen aktuell sein. Die Erläuterungsbücher möglichst in der neuesten Auflage vorliegen. Der Prüfling darf nur eine Auflage (!) mit sich führen. Der Prüfungsausschuss besteht aus vier verschiedenen Mitgliedern (Richter, Staatsanwalt oder ein Beamter des höheren Justizdienstes mit der Befähigung zum Richteramt, Rechtsanwalt oder Notar oder ein Beamter des höheren Verwaltungsdienstes ebenfalls mit Befähigung zum Richteramt). Die Gesetzestexte und die für den Aktenvortrag benötigten Kommentare müssen mitgebracht werden und werden vor Ort kontrolliert. Der Referendar soll unter Beweis stellen, dass er nach kurzer Vorbereitung einen entscheidungsreifen Akteninhalt in freier Rede überzeugend darstellen kann, ihn auf den wesentlichen Sachverhalt zurückführen und eine in der Praxis verwertbare Rechtsentscheidung aus ihm ableiten und sachlich klar begründen kann. Zumeist soll eine Endentscheidung (z.B. Anklage, Urteil, Einstellungsverfügung, Widerspruchsbescheid) vorgeschlagen werden. Ebenfalls möglich sind jedoch weitere, dem Voranschreiten der Sache nützliche Maßnahmen (wie Auflagen- oder Beweisbeschluss). Die Vorbereitungszeit beträgt 90 Minuten. Der Vortrag (§ 7 Abs. 3 Satz 3 JAG) wird den Prüfungsgegenständen des Wahlfachs entnommen (§ 37 Abs. 2). Es soll ein begründeter Vorschlag für die Sachbehandlung gemacht werden. Es sind nie mehr als vier Prüflinge anwesend, die Prüfungsdauer für jeden beträgt in etwa eine Stunde einschließlich des Aktenvortrages. Die Dauer beträgt je nach Aktenstück zwischen acht und zehn Minuten, anschließend können vertiefend Fragen gestellt werden (Klärungen, alternative Lösungen etc.). Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ergibt sich aus der durch fünf geteilten Summe der Einzelbewertungen. Die Endnote (bestehend aus den Einzelnoten) wird wie gewohnt zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Die gesamte mündliche Prüfung beträgt 30 Prozent der Gesamtnote. Auch der Aktenvortrag wird unter Angabe von Note und Punkten festgehalten. Für eine Wiederholung der Zweiten juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung (§ 7 Abs. 7 JAG) fällt eine Gebühr in Höhe von 400 EUR an. Wer beim ersten Versuch nicht besteht, muss einen Ergänzungsvorbereitungsdienst ableisten. Nach erfolgloser Teilnahme an der Zweiten juristischen Staatsprüfung beginnt eine durch den Präsidenten des OLG gesetzte Frist, in der der Rechtsreferendar den Verzicht auf den Ergänzungsvorbereitungsdienst erklären kann. Kommt er dieser nicht nach, ist nach Fristablauf der Ergänzungsvorbereitungsdienst anzutreten. Die Zuweisung zu Arbeitsgemeinschaften unterschiedlicher Stationen ist möglich. In begründeten Ausnahmefälle kann von einer Zuweisung zu einer praktischen Ausbildungsstation abgesehen werden. Der Dienst dauert vier Monate, während dieser Zeit sollen mehrere Aufsichtsarbeiten angefertigt werden.

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Referendare haben in dieser Station die „Qual“ der Wahl. Als Wahlfach kommen z.B. infrage: Zivilrecht, Medienrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht oder auch Europäisches- und Deutsches Kartell- und Wettbewerbsrecht. Aus dieser Vielfalt an Bereichen kann gewählt werden, ebenso groß ist die Auswahl an möglichen Ausbildungsstellen. Im Zivilrecht kommen z.B. ein Oberlandesgericht, Zivilgericht in einem Mitgliedstaat der EU oder ein Notar in Betracht. Wer Interesse an den Medien hat, geht vielleicht lieber zu einem entsprechenden Unternehmen (Presse, Rundfunk, TV) oder einer Medienanstalt bzw. einem Medieninstitut. Im Bereich Arbeitsrecht bieten sich nationale oder internationale Behörden der Arbeitsverwaltung an, aber auch Gewerkschaften oder Arbeitsgerichte. Oder doch lieber etwas Soziales und eine Ausbildung bei Trägern der Sozialhilfe oder Grundsicherung oder an einem Landessozialgericht? Für nahezu jeden Rechtsbereich bietet die Station eine Ausbildungsmöglichkeit, ob im In- oder Ausland. Natürlich kann die Ausbildung bei einem Rechtsanwalt in allen Wahlfächern gewählt werden. Voraussetzung für eine Zuweisung ist lediglich eine sachgerechte juristische Ausbildung und die Genehmigung des OLG. Diesem sind bis spätestens zum Ende des 15. Monats Schwerpunktbereich und Ausbildungsstelle zu nennen. Erfolgt die Benachrichtigung nicht fristgerecht oder unvollständig, nimmt das OLG die Zuweisung auf Basis des Schwerpunktbereiches vor. Tipp: Die Ausbildung in der Wahlstation kann um drei Monate vorverlegt werden. Wer die Wahlstation an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren möchte, kann dies zu diesem Zweck tun. Über den entsprechenden Antrag entscheidet der Präsident des OLG. Im Falle einer Vorverlegung schließen sich an die Wahlstation weitere drei Monate Ausbildung in der Rechtsberatung an und an diese die mündliche Prüfung im Rahmen des Zweiten Staatsexamens. Begleitend zur Ausbildung nehmen alle Referendare an einer Arbeitsgemeinschaft teil, auch jene, die diese an einem rechtswissenschaftlichen Fachbereich ableisten. Die AGs vermitteln die Praxis des jeweiligen Wahlfachs. Es ist ein Aktenvortrag zu halten.

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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.