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Das Zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg

Die schriftlichen Klausuren in Baden-Württemberg

Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten für das Zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg werden Anfang Juni (Herbstprüfung) und Anfang Dezember (Frühjahrsprüfung) angefertigt. Insgesamt müssen acht Klausuren als Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg geschrieben werden. Die Klausuren unterteilen sich in:

Die schriftlichen Klausuren haben einen Einfluss von 70% auf das Gesamtergebnis des Zweiten Staatsexamens. Die ausführlichen Inhalte zu den Klausuren und weitere interessante Informationen zu den Lerninhalten kann man unserem Leitfaden für das Referendariat in Baden-Württemberg entnehmen.

Um die acht Klausuren des Assessorexamens zu bearbeiten, werden als Hilfsmittel neben den Gesetzestexten sechs zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO, Kopp/Schenke zur VwGO und Kopp/Ramsauer zum VwVfG werden in der Hilfsmittelverordnung des Baden-Württembergischen Justizministeriums für die Klausuren des Zweiten juristischen Staatsexamens vorgeschrieben und sollen sich in der neuesten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Kommentare für Baden-Württemberg zur kostengünstigen Miete an.

Mündliche Prüfung in Baden-Württemberg

Im Anschluss an die schriftliche Prüfung wird die Wahlstation im juristischen Vorbereitungsdienst absolviert. Nach Beendigung der Wahlstation und bei Bestehen des schriftlichen Teils der Assessorklausuren wird die mündliche Prüfung jedes Jahr im April und Oktober (Abhängig vom Einstellungszeitpunkt) absolviert. Die mündliche Prüfung in Baden-Württemberg findet in Stuttgart statt und ist unterteilt in den Aktenvortrag und ein mündliches Prüfungsgespräch. Insgesamt hat die Note der mündlichen Prüfung einen Einfluss von 30% auf die Gesamtnote im Zweiten Staatsexamen. Die Note des Aktenvortrages geht mit 6% und das Prüfungsgespräch mit 24% in die Gesamtnote ein. Der Inhalt des Aktenvortrags richtet sich nach dem gewählten Rechtsgebiet, welches im Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich angegeben werden muss. Jeder Prüfungskandidat erhält die Akten zur Vorbereitung 75 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung. Der eigentliche Vortrag bildet den Auftakt der mündlichen Prüfung und dauert nur 10 Minuten. Die 10 Minuten dürfen auch nicht überschritten werden. Im Anschluss folgt das Prüfungsgespräch. Auch in diesem Teil des Zweiten Staatsexamens benötigen Referendare Kommentare und Gesetzestexte. Kommentare werden für die mündliche Prüfung vom Landesjustizprüfungsamt gestellt. Weitere Hilfsmittel sind nicht gestattet.

Durchfallquoten in Baden-Württemberg

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen. Im bundesweiten Durchschnitt hat Baden-Württemberg eine sehr geringe Durchfallquote. In 2014 lag die Quote noch bei 8,0% und ist in 2015 auf 7,2% gesunken. Die aktuellsten Zahlen aus 2016 lassen die Durchfallquote wieder um 1,3% ansteigen und damit beiträgt der prozentuale Wert 8.5%.

8,5%

JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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