Referendariat in Hessen – Land Hessen verbietet Referendarvergütung
Das Land Hessen untersagt allen Rechtsreferendaren in Hessen ein zusätzliches Entgelt von ihren einzelnen Ausbildungsstellen anzunehmen.
Die betroffenen Referendare in Hessen mussten bis zum 04. Januar 2016 eine schriftliche Erklärung abgeben, dass von den einzelnen Ausbildungsstellen kein zusätzliches Entgelt angenommen wurde. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom März 2015. Danach ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzeswidrig nicht zahlt.
Das Verbot trifft die Referendare hart, da die Zusatzeinnahmen zu den 1030.00 € Unterhaltsbeihilfe oftmals fest eingeplant sind, um finanzielle Rücklagen für die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen und die Übergangsfrist zum Berufseinstieg zu haben.
Auch das Bundesland Sachsen erwägt eine Regelung für Zusatzvergütungen im Referendariat.
Quelle: azur (21.12.2015)
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