Gesetzeskommentar Meyer-Goßner / Schmitt 2018
Der Standard Kommentar zur Strafprozessordnung
In unserer Reihe #BUCHVORSTELLUNGEN informieren wir euch über aktuelle Neuerscheinungen und Veränderungen der Rechtsliteratur
Meyer-Goßner / Schmitt 2018 – Kommentar zur StPO – 61. Auflage 2018
Zum Werk
Dieser Standardkommentar bietet handlich und komprimiert:
- größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen des Strafprozessrechts
- die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten Entscheidungen und der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen sowie der hierzu bedeutsamen Literatur
- einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen und praxisrelevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen
Vorteile auf einen Blick
- jährliches Erscheinen, damit konkurrenzlose Aktualität
- weiteste Verbreitung, somit der Maßstab und die Referenz für alle Verfahrensbeteiligten
- mit Gerichtsverfassungsgesetz
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt alle aktuellen Entwicklungen im Strafverfahrensrecht für den Zeitraum März 2017 bis März 2018.
Der Änderungsumfang ist außerordentlich groß: Eingearbeitet sind 9 Änderungsgesetze, von denen mehr als 170 Paragraphen der StPO betroffen sind. Neben einer Reihe normtechnischer Anpassungen, etwa in den §§ 41a, 100a, 100c, 100g, 463a und 492 StPO, sind besonders hervorzuheben:
- das am 1.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit umfassenden Neuregelungen der Materie. Die Regelungskomplexe der §§ 111b – 111q StPO zur vorläufigen Sicherung, der §§ 421 – 422 StPO zum Verfahren bei Einziehung und Beschlagnahme sowie der §§ 459g – 459o StPO zur Opferentschädigung wurden vollständig neu gefasst
- das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Es erweitert die Strafprozessordnung u.a. um einen Abschnitt zur Aktenführung und Kommunikation im Verfahren (§§ 32 – 32f StPO) sowie um neue datenschutzrechtliche Vorschriften (§§ 496 – 499 StPO)
- das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.8.2017 mit zahlreichen Änderungen, betreffend etwa die Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss (§ 81 Abs. 2 S. 2 StPO), die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung (§§ 100a, 100b StPO) und Änderungen zum Gang der Hauptverhandlung
- das 2. Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.8.2017 mit Änderungen der §§ 58, 114b, 114c, 136, 163a, 168b, 168c, und 406h StPO
Die aktuelle Rechtsprechung, darunter zahlreiche neue Grundsatzentscheidungen des BGH, sowie die neueste Literatur sind umfassend ausgewertet. Durchgehend befindet sich das Werk auf dem Bearbeitungsstand März 2018.
Zielgruppe
Für Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Referendare und Studierende.
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