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Gewusst

2. Staatsexamen in Hessen – Welche Kommentare benötigst du in welcher Auflage? 

By 7. November 2016August 8th, 2023No Comments
Ist die Hürde des ersten Staatsexamens erst einmal genommen, so liegt zwischen bestandenem 1. Staatsexamen (Referendarsexamen) und der 2. Staatsprüfung (Assessorexamen) der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Kommentare mieten Hessen

Für das zweite Staatsexamen in Hessen sind 6 Kommentare als Hilfsmittel für alle 8 Aufsichtsarbeiten im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht vorgeschrieben. In den fünfstündigen Klausuren sollten die 6 Standard-Kommentare Grüneberg (BGB), Thomas/Putzo (ZPO), Fischer (StGB), Meyer-Goßner/Schmitt (StPO), Kopp/Schenke (VwGO), Kopp/Ramsauer, (VwVfG), jeweils in der neuesten Auflage im Examen benutzt werden.

Übersicht der zugelassenen Kommentare in Hessen

  • Grüneberg, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO
  • Fischer, StGB
  • Meyer-Goßner/Schmitt, StPO
  • Kopp/Schenke, VwGO
  • Kopp/Ramsauer, VwVfG

Welche Auflage wird benötigt?

Für das zweite Staatsexamen in Hessen ist jeweils die neueste und aktuellste Auflage als zugelassene Hilfsmittel vorgeschrieben. Die Prüfungsliteratur wird nicht bereitgestellt und ist somit von jedem Prüfungsteilnehmer selbst mitzubringen. Die Kommentare dürfen keine zusätzlichen Kommentierungen, Einlagen, Eintragungen, Randbemerkungen oder sonstige Markierungen aufweisen. Darüber hinaus sind Registerkarten nicht erlaubt.

Du brauchst die Kommentare nur für dein zweiwöchiges Examen?

Dann lohnt sich der teure Kauf nicht! Miete dir bei JurCase deine Kommentare in der zugelassen und aktuellsten Auflage! Am besten reservierst du dir deinen JurCase 3 – 6 Monate vor deinem Examenstermin. In einigen Monaten wird empfohlen, sich noch weiter im Voraus einen JurCase zu sichern.

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Hast du Fragen zu deinen Kommentaren für das Staatsexamen in Hessen?

Wende dich an unseren Kundenservice. Dieser steht dir an 5 Tagen in der Woche von 9:00 Uhr bis 19:30 Uhr zur Verfügung. Du erreichst uns via Telefon unter 02171 / 7056844 oder per Email an info@jurcase.com.

Mündliche Prüfung

Bei der mündlichen Prüfung benötigst du in Hessen dieselben Kommentare und Gesetzestexte, wie in der schriftlichen Prüfung. In der mit 40 % in die Note einfließenden mündlichen Prüfung (Prüfungsgespräch 24% und Aktenvortrag 16%) haben Ergänzungslieferungen zu Loseblattsammlungen, gebundene Gesetzessammlungen und Kommentare auf dem Stand zu sein, der am Vortag der mündlichen Prüfung im Buchhandel erhältlich ist. Die gesamten zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Kommentierungen, Einlagen, Eintragungen, Randbemerkungen oder sonstige Markierungen enthalten. Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben die Hilfsmittel selbst mitzubringen.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

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