Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen-Anhalt
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Sachsen-Anhalt findet zweimal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Sachsen-Anhalt zwei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und zwei Klausuren im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE 2025/1
- ZR I – 20.01.2025
- ZR II – 21.01.2025
- ÖR I – 23.01.2025
- ÖR II – 24.01.2025
- SR I – 27.01.2025
- SR II – 28.01.2025
KLAUSURTERMINE 2025/2
- ZR I – 18.08.2025
- ZR II – 19.08.2025
- SR I – 21.08.2025
- SR II – 22.08.2025
- ÖR I – 25.08.2025
- ÖR II – 26.08.2025
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen finden ab Juli 2025 bzw. Januar 2026 statt.
Quelle: https://ljpa.sachsen-anhalt.de/themen/staatliche-pflichtfachpruefung-der-ersten-juristischen-pruefung/termine.
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „SR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht.
Hilfsmittel für das Erste Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt
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ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck „Europarecht 5014“
- dtv/Beck „Völkerrechtliche Verträge 5031“
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
- Beck „Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt“