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Gesetzesänderung: Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung
Der Bundestag hat eine Änderung des Art. 21 GG beschlossen, der der Bundesrat am 07.07.2017 zugestimmt hat. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Der Gesetzentwurf findet sich in BT-Drs. 18/12357. Die Grundgesetzänderung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Diesen Zusatzbeitrag kannst du, neben den aktuellen Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten, in unserer aktuellen RA in der Rubrik „ZUSATZ“ lesen.
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Die „RA“ (Rechtsprechungs-Auswertung) ist die Ausbildungszeitschrift von JURA INTENSIV. In jeder Ausgabe werden aktuelle Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten aufbereitet und klausurtypisch gelöst.