Dies erwartet dich in der 4. Ausgabe, Winter 2021:
Aktuelle Änderungen der Strafprozessordnung in 2021 – „Fortentwicklung“ der StPO
Von: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg
Schwerpunkt: Strafprozessrecht
Inhalt:
I. Einleitung
II. Zurückstellung der Benachrichtigung der Beschlagnahme – „Heimliche Beschlagnahme“ (§ 95a StPO)
- Neuregelung
- Inhalt der Neuregelung des § 95a Abs. 1 StPO
- Verfahren
- Offenbarungsverbot (§ 95a Abs. 6 S. 1 StPO)
- Benachrichtigung des Beschuldigten (§ 95a Abs. 4 StPO)
- Rechtsschutz (§ 95a Abs. 5 StPO)
- Beweisverwertungsverbote
III. Auskunftsverlangen (§ 99 Abs. 2 StPO)
- Neuregelung
- Allgemeine Voraussetzungen
- Inhalt des Auskunftverlangens (§ 99 Abs. 2 S. 2 und 3 StPO)
- Zeitlicher Umfang (§ 99 Abs. 2 S. 4 StPO)
- Verfahren (§ 100 StPO)
- Beweisverwertungsverbote
IV. Durchsuchung zur Nachtzeit (§ 104 StPO)
- Neuregelung
- Anpassung des Begriffs der „Nachtzeit“ (§ 104 Abs. 3 StPO)
- Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit (§ 104 Abs. 1 StPO)
V. Telefonüberwachung und Online-Durchsuchung (§§ 100a, 100b StPO)
VI. Vernehmungen
VII. Automatische Kennzeichenerfassung (§ 163g StPO)
- Neuregelung
- Voraussetzungen für den Einsatz von AKLS
- Erhebungsgegenstand (§ 163g Abs. 1 S. 1 StPO)
- Abgleich (§ 163g Abs. 2 StPO)
- Verfahren
- Beweisverwertungsverbote
IX. Urteilsverkündung (§ 268 StPO)
X. Revisionsbegründungsfrist (§ 345 StPO)
XI. Begriff des Verletzten (§ 373b StPO)
Einleitung:
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen im Verfahrensrecht der StPO und des GVG aufgrund von „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO und zur Änderung weiterer Vorschriften“ v. 25.6.2021 (BGBl I, S. 2099). Es handelt sich um einen ersten Überblick, der die Neuregelungen nur in groben Zügen darstellt. Zur Vertiefung wird verwiesen auf das Ebook von Burhoff, Fortentwicklung der StPO u.a. Die Änderungen in der StPO 2021 – ein erster Überblick, 2021, das als PDF über die Homepage des Verfassers bestellt werden kann (im Folgenden kurz: Burhoff, StPO 2021). Nicht enthalten sind Ausführungen zu den Änderungen in anderen Gesetzen, wie z.B. im BKAG, GVG, StGB. Dazu wird auf Gesetzesbe- gründung in der BT-Drucks 19/27654 verwie- sen (BT-Drucks 19/27654, S. 115 ff).
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Dieser Beitrag wird zwar maßgeblich in der ZAP, der Zeitschrift für die Anwaltspraxis, veröffentlicht und enthält verschiedene Praxishinweise. Allerdings zeichnet sich dieser Beitrag inhaltlich auch durch eine hohe Examensrelevanz aus. Deshalb veröffentlichen wir diesen Beitrag zusammen mit dem Deutschen AnwaltVerlag in unserem Kooperationsprojekt, dem Digital-Magazin ‚examensrelevant‘, damit auch du davon profitieren kannst. Denn das Magazin ist bei uns kostenlos als PDF erhältlich. Die 4. Ausgabe, Winter 2021, mit diesem und weiteren Beiträgen, erschien am 02.12.2021.
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