Der nächste große Schritt nach dem Zweiten Staatsexamen ist für viele junge Volljuristen die Zulassung als Rechtsanwalt. Mit dieser legst du den Grundstein für deine Kanzleigründung. Doch der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist mehr als lediglich eine Formalie. Vielmehr müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Insoweit stellt sich auch eine Vielzahl wichtiger Fragen: Bei welcher Rechtsanwaltskammer soll ich mich überhaupt zulassen? Welche Berufshaftpflichtversicherung ist für mich die Richtige? Was ist ein Versorgungswerk? Über diese und andere wichtige Punkte informieren wir dich nicht nur, sondern wir geben dir auch eine Art Checkliste an die Hand, damit deiner erfolgreichen Zulassung nichts im Wege steht.
Alles rund um die Zulassung und die Rechtsanwaltskammern
Zunächst stellt sich die Frage, bei welcher Rechtsanwaltskammer [RAK] du deine Zulassung beantragen solltest. Diese Frage beantwortet sich regelmäßig bereits mit Blick auf den Ort, an dem du deine Kanzlei gründen möchtest: Es gibt insgesamt 28 Rechtsanwaltskammern (wobei eine die RAK bei dem Bundesgerichtshof ist). Jedes Bundesland hat demnach mindestens eine Rechtsanwaltskammer. Bei denjenigen Bundesländern mit mehr als einer Rechtsanwaltskammer ist die richtige Kammerzugehörigkeit abhängig von dem Landgerichtsbezirk. Doch was ist zu tun, wenn du mit der Kanzlei umziehst und die Kammer wechseln musst? In unseren Beiträgen geben wir dir nicht nur einen Überblick über die Abfolge der einzelnen Prozesse, sondern informieren dich außerdem darüber, was du sonst noch in diesem Zusammenhang beachten solltest.
Diese kostenlosen Helfer könnten dich nach deiner Zulassung unterstützen
JurCase informiert:
Als junger Anwalt hat man freilich kaum Praxiserfahrung, vor allem was die Organisation einer Kanzlei betrifft. Deswegen solltest du dich insoweit gut einlesen. Wichtige Punkte dabei sind etwa die Dos and Don’ts im Anwaltsmarketing. Die Rechtsanwaltskammern achten nämlich sehr streng darauf, dass Mandanten nicht durch Begriffe wie „Spezialist“ oder „Fachmann“ irregeführt werden. Was du darfst und nicht darfst, erfährst du in der BORA und der BRAO. Solltest du dich nicht zurechtfinden, dann kannst du natürlich auch bei deiner zuständigen Kammer nachfragen.
Alle Beiträge zur Zulassung und der zugehörigen Rechtsanwaltskammer
Lernen von den Besten – Eine Erfahrungsgeschichte voller Tipps für junge Juristen Im Dezember 2020 wurde Herrn Rechtsanwalt Thomas Keller […]
Der richtige Versicherungsschutz für die Zulassung und die Kanzleigründung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist klar geregelt. Zwingend notwendig ist hierfür u.a. der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Die für die Zulassung notwendige Höhe der (Mindest)Deckungssumme wird von der Rechtsanwaltskammer vorgegeben. Bei der Wahl des Versicherungsgebers bist du aber natürlich frei. Allerdings ist der Versicherungsmarkt nicht ganz übersichtlich. Hier können dir sicherlich spezialisierte Makler oder auch Internetportale helfen. Ein Vergleich lohnt sich jedenfalls immer, da diese Versicherungen für junge Anwälte oftmals recht günstig sind. Dennoch ist bei der Deckungssumme stets Vorsicht geboten, da diese sämtliche deiner Mandate abdecken muss. Vor Beginn deiner anwaltlichen Tätigkeit lässt sich dies allerdings nur schwer einzuschätzen. Du musst deine Deckungssumme also irgendwann anpassen. Dies bedeutet für wiederum höhere Beiträge. Hinzu kommt die Frage, spätestens in deinem zweiten Jahr als Rechtsanwalt, ob du deinen Versicherungsschutz ausbauen möchten, etwa mit einer Inhaltsversicherung oder mit einem Cyber-Schutz. Was notwendig oder sinnvoll ist, beleuchten wir für dich in unseren Beiträgen. Außerdem werden wir dir interessante Anbieter vorstellen, die besondere Angebote für Kanzleigründer und junge Anwälte haben.
Diese Versicherer und Versicherungsmakler können wir dir empfehlen
JurCase informiert:
Bei deiner Haftpflichtversicherung solltest du nicht nur auf die Beitragshöhe schauen, sondern auch auf die Zusatzleistungen. Der Grundschutz gegen Vermögensschäden durch Beratungsfehler, Fristversäumnisse usw. ist in der Regel immer sehr ähnlich. Interessant ist jedoch, ob es für junge Anwälte einen Rabatt gibt, ob die Sozialklausel (§ 1 2AVB) gestrichen ist und wie viele deiner Partner und Sozien mitversichert sind. Du solltest dir auch ganz genau die Leistungserweiterungen anschauen. Stichworte wären hier: Mediation, M&A-Beratung, externer Datenschutzbeauftragter und Veröffentlichungsrisiken.