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Smartes Marketing für deine erfolgreiche Mandantenakquise

Nach der Kanzleigründung steht die Mandantenakquise an. Dabei spielt das Kanzleimarketing eine besondere Rolle. Es geht an diesem Punkt vor allem um deine Positionierung und um deine Marketing-Strategie für deine Kanzlei. Als Gründer weiß man oftmals jedoch noch nicht so richtig, welche Möglichkeiten es gibt. Deshalb bieten wir dir eine Art Marketing-Leitfaden, der dich durch die Materie leitet und der dir sagt, auf was du achten solltest. So kann es etwa bereits zu Beginn deiner Selbstständigkeit sinnvoll sein, ein kostenpflichtiges Anwaltsprofil auf einer Anwaltssuchseite einzurichten. Dies gibt dir den Vorteil, dass du in aller Ruhe an deiner Kanzleihomepage arbeiten kannst, gleichzeitig aber auch schon Geld an hereinkommenden Mandaten verdienst. Damit zeigt sich jedoch auch, dass du bereits frühzeitig mit spezialisierten Partnern zusammenarbeiten musst. Bei diesen Partnern muss es sich aber nicht zwingend um solche Anwaltsportale handeln, sondern es kann auch eine Agentur für Marketing sein. In dieser Rubrik findest du zu diesem Thema nicht nur interessante Hinweise, sondern auch Tipps und Tricks. Wir verraten dir außerdem, welche Auszeichnungen und Mitgliedschaften für junge Anwälte interessant sind, damit du schnell im Rechtsmarkt erfolgreich wirst.

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JurCase Mandantenakquise

Die Kanzleihomepage als dein Aushängeschild

Mandantenakquise beginnt nicht erst mit dem eigenen Anwaltsprofil auf einem Anwaltsportal, sondern mit der eigenen Kanzleihomepage. Diese ist das wichtigste Aushängeschild deiner Kanzlei. Denn in aller Regel wird ein Mandant sich auch die Homepage anschauen wollen und nicht nur das Anwaltsprofil. Deshalb musst du dich bereits auf deiner Homepage für deine potenziellen Mandaten optimal präsentieren und sie dort von deiner Fachkompetenz als zugelassener Rechtsanwalt überzeugen. Die fachlichen Kompetenzen sind dabei allerdings oftmals zweitrangig, da der Rechtsanwaltstitel bereits fachliche Kompetenz suggeriert. Vielmehr bedarf es für die Homepage eines ansprechenden Designs und einer leicht verständlichen Struktur. So haben deine Webseitenbesucher eine gute Nutzererfahrung, weshalb sie sich länger auf deiner Seite informieren. Dies setzt natürlich aber voraus, dass du passende und interessante Inhalte bereitstellst, die für deine zukünftigen Mandaten relevant sind. Insoweit gibt es eine ganze Reihe zu beachten. Mit dieser Rubrik möchten wir dich über mögliche Fehler informieren und dir eine Anleitung dafür geben, was eine gute Kanzleihomepage ausmacht.

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Ein Geheimtipp für jeden Anwalt ist der Blog bzw. zunehmend auch der Video-Blog. Für einen sog. Vlog brauchst du jedoch ein erweitertes Skillset und vor allem auch eine Portion Mut. In aller Regel wird diese aber belohnt, da verhältnismäßig nur sehr wenige Anwälte eine ganzheitliche Social-Media-Kampagne haben oder in diesem Bereich wirklich gut aufgestellt sind. Hier kannst du dich durch Kreativität und durch innovative Ideen von der Mehrheit abheben. Natürlich darf dein Auftreten deine Seriosität und deine Fachkompetenz als Anwalt nicht in Frage stellen, weshalb du deine Medienpräsenz stets gut planen und organisieren solltest.

Fachbeiträge auf anderen Webseiten

Neben der Präsentation deiner Person sind auch Fachbeiträge besonders wichtig für deine Reputation. Diese lassen sich entweder in den renommierten Zeitschriften veröffentlichen, was vor allem für Berufseinsteiger schwieriger ist. Alternativ, und für den Karrierestart sinnvoller, kannst du Fachbeiträge auf verschiedenen Webseiten veröffentlichen. Damit kannst du deine Expertise nicht nur einem breiteren Publikum präsentieren, sondern du kannst damit gleichzeitig auch sogenannte „Backlinks“ zu deiner Kanzleiseite erzeugen. Diese Links sind im SEO-Kosmos wie eine Empfehlung zu verstehen und verbessern u. a. deine Positionierung bzw. dein Ranking in den Suchmaschinen. Diese sehr effektiven Marketing-Verlinkungen kannst du wiederum nutzen, um sie auf deinem Anwaltsprofil zu verlinken. Hier kannst du also ganz gezielt Beiträge positionieren und dir ein Portfolio aufbauen, welches Nutzer dann bei ihrer gezielten Suche im Internet finden können. Wir geben dir hier die besten Tipps und Tricks damit du mit deinen Fachbeiträgen durchstarten und in Kürze auch Mandaten akquirieren kannst.

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Interviews sind ebenso eine gute Möglichkeit, um Aufmerksamkeit auf dich und deine Kanzlei zu lenken. Interviews lassen sich entweder als Text oder auch als Video gestalten. Damit hast du nicht nur wertvollen Content für deine Homepage oder für dein Anwaltsprofil, sondern die Videos kannst du außerdem auf deinem YouTube-Kanal hochladen. Wir von JurCase suchen übrigens ständig Interviewpartner, die über die Herausforderungen der eigenen Kanzleigründung oder andere Themen sprechen möchten. Solltest du dich dafür interessieren, kannst du einfach einen Termin mit unserer Redaktion vereinbaren und wir überlegen uns gemeinsam zu welchem Thema wir dieses Interview führen könnten.

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Anwalt.de
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Der Fachanwalt als Akquisemittel

Mit der Zulassung als Rechtsanwalt kannst du dich direkt an das Projekt Fachanwaltstitel setzen. Dies macht auch mit Blick auf die Mandantenakquise besonders viel Sinn: Zunächst spricht dieser Titel für einen speziell ausgebildeten Rechtsanwalt in einem Fachgebiet; damit giltst du als Spezialist. Dieser Titel ist außerdem in der Gesellschaft bekannt. Deshalb zieht er regelmäßig Mandanten an. Denn wer möchte nicht gerne von einem Spezialisten beraten werden? Als Fachanwalt kannst du auch ohne Weiteres deinen Stundensatz in Honorarverhandlungen höher ansetzen. Er bringt also nur Vorteile. Allerdings ist der Weg zu diesem Titel alles andere als einfach. Darüber hinaus dauert der Erwerb dieses Titels auch eine ganze Weile. Von uns erhältst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du Fachanwalt wirst. Den Weg musst du allerdings alleine bestreiten.

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Die Voraussetzungen zum Fachanwalt in einer kurzen Checkliste:

  1. Zweites Staatsexamen
  2. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
  3. Antragstellung bei deiner Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
  4. Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO): Hierzu gehören 120 Kursstunden beim Fachanwaltslehrgang und das Bestehen von mind. drei Aufsichtsarbeiten.
  5. Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO): Persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von einer bestimmten Anzahl von Fällen im Fachgebiet innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung (Die Anzahl der Fälle variierend zwischen den Rechtsgebieten)

Momentan kannst du maximal drei Fachanwaltstitel tragen, § 43c Abs. 1 BRAO.

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