Die Jura-Notenskala
Gemeinhin gilt das Jurastudium in vielerlei Hinsicht als „besonders“, sei es besonders herausfordern, besonders anspruchsvoll, besonders lernintensiv oder einfach besonders schwer – die meisten Absolventen sind sich darüber einig, dass man sich wohl in der Tat auch für ein leichter zu absolvierendes Studium hätte entscheiden können.
Aber nicht nur die juristische Ausbildung, also sowohl Studium, Referendariat als auch Examen, hebt sich in diversen Aspekten von anderen Studiengängen ab: Selbst die der Benotung zugrundeliegende Notenskala weicht vom ansonsten üblichen Punkteschema ab und verfügt mit der Note „Vollbefriedigend“ sogar über eine ganz exklusive Bewertungsstufe.
Im Folgenden geben wir dir eine Übersicht, welche Punktzahl du für welche Note benötigst, sowohl was die Einzelbewertungen von Klausuren etc. als auch die Gesamtbewertung der Examen betrifft.
Jura-Notenskala für Einzelbewertungen
Die einzelnen Leistungen in der ersten und zweiten Prüfung werden mit folgenden Noten und Punktzahlen bewertet:
Punkte | Note | Beschreibung |
0 | ungenügend | völlig unbrauchbare Leistung |
1–3 | mangelhaft | wegen erheblicher Mängel im Ganzen nicht mehr brauchbar |
4–6 | ausreichend | Leistung entspricht trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen |
7–9 | befriedigend | in jeder Hinsicht durchschnittlich |
10–12 | vollbefriedigend | über den durchschnittlichen Anforderungen |
13–15 | gut | erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen |
16–18 | sehr gut | besonders hervorragende Leistung |
Jura-Notenskala für die Gesamtbewertung in den Examen
Sämtliche Einzelbewertungen werden für die Gesamtnote des Examens zusammengefasst und bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt. Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:
Punkte | Note |
0–1,49 | ungenügend |
1,50–3,99 | mangelhaft |
4,00–6,49 | ausreichend |
6,50–8,99 | befriedigend |
9,00–11,49 | vollbefriedigend |
11,50–13,99 | gut |
14,00–18,00 | sehr gut |
„Vier gewinnt!“, VB und Prädikatsexamen
Um das Erste und Zweite Staatsexamen zu bestehen werden 4 Punkte benötigt, mit den Werten darunter hat man das Examen somit nicht bestanden.
Da in kaum einem Berufszweig die Examensergebnisse so relevant für den späteren Werdegang sind wie bei den Rechtswissenschaften, bildet die Überschreitung der 9-Punkte-Schwelle das Traumziel der meisten angehenden Juristen. Ab dieser Punktzahl erlangt man die Note „vollbefriedigend“ oder besseres und kann somit einen Abschluss mit sog. Prädikatsexamen für sich verbuchen. Dies öffnet in der Regel sämtliche Türen für einen gelungenen Karriereeinstieg. Wer dies sogar sowohl im Ersten als auch Zweiten Staatsexamen schafft, erlangt das sog. „Doppel-VB“. Damit sollte dann nun wirklich nichts mehr schief gehen.
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