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Referendariat

Literatur für die Zivilstation – Überblick im Chaos

By 6. Mai 2019Juni 27th, 2022No Comments
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Literatur für die Zivilstation

Überblick im Chaos

Am Anfang des Referendariats gibt es eine Menge Dinge, mit denen man sich beschäftigen muss. Dabei geht die Suche nach der wirklich wichtigen Literatur oft unter – die AG-Leiter überschlagen sich auch nicht gerade mit wertvollen Tipps. In diesem Artikel möchte ich euch einen kurzen Überblick darüber geben, was ihr euch auf jeden Fall anschaffen solltet und was eventuell noch bis zum Start der Fortgeschrittenen-AG warten kann.

Die Basics – Gesetzestexte

Habersack und Co. kennt ihr bereits aus dem Ersten Staatsexamen. Es überrascht sicher nicht, dass ihr die dicken roten Backsteine auch jetzt nicht los werdet. Am ersten Tag des Referendariats empfiehlt es sich, einen Habersack bei sich zu haben. Es kann nämlich durchaus sein, dass die Arbeitsgemeinschaft noch am gleichen Tag beginnt – so war es bei uns und bei vielen anderen Referendarskollegen. Eine Ankündigung dafür gibt es in der Regel nicht.

Den Ergänzungsband dagegen könnt ihr euch für die Zivilstation noch schenken – die Fälle spielen sich zu Beginn vor allem im Straßenverkehrs- und Deliktsrecht ab. Arbeitsrecht hingegen (dafür braucht man den EB ja meistens) wird erst in der FAG behandelt.

Ich empfehle zudem, einen aktuellen Habersack zu kaufen. Es geht im Referendariat nun mehr denn je darum, eine praxisgerechte Lösung für einen Sachverhalt zu finden (vor allem in der Einzelausbildung). Materielles Recht wird wirklich sehr sporadisch behandelt; eine Art Briefing für aktuelle Gesetzesänderungen gibt es in der Regel nicht. Umso wichtiger ist es daher, selbst auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wie praxistauglich wäre sonst eine Lösung, die veraltetem Recht entspricht?

Die Ergänzung – Kommentare

Juhu, endlich darf man Kommentare benutzen! Was erst einmal wie ein Segen erscheint, kann sich schnell als Fluch erweisen. Daher muss man von Anfang an den Umgang mit den Kommentaren erlernen. Und deswegen: spätestens ab der zweiten Woche sollte man sie zuhause stehen haben. Und benutzen!

Aktuell müssen sie für die AG in der Zivilstation wirklich nicht sein. Die Fälle, die die AG-Leiter ausgraben sind nicht selten aus dem Jahr 2009. Und für die Akten, die man von seinem Einzelausbilder bekommt, benutzt man in der Regel sowieso Recherche-Seiten wie Juris und Co.

Es gibt einige günstige Möglichkeiten, um an Altauflagen zu kommen. Die einfachste Option ist es natürlich, sie unkompliziert online im JurCase-Shop zu bestellen. Oft verkaufen zudem Fachbuchhandlungen Altauflagen zu echt fairen Preisen. Für das Strafrecht empfiehlt sich auch der Altauflagenverkauf beim BGH. Für die Kommentare muss man wirklich kein Vermögen ausgeben.

Für den Beginn sind nur der BGB-Kommentar (Grüneberg) und der ZPO-Kommentar (Thomas/Putzo) notwendig. Den HGB-Kommentar benötigt man dann spätestens zur FAG.

Zum Vertiefen – Lehrbücher und Skripten

Schnell werdet ihr bemerken: was man in der AG lernt, reicht oft nicht einmal ansatzweise aus, um eine Klausur gut bestehen zu können. Schwierigkeiten hat man auch in der Einzelausbildung, denn es gibt in der Praxis so viele kleine Probleme, die man unmöglich alle behandeln kann. Umso wichtiger ist ein verlässliches Nachschlagewerk, das alle Fragen beantworten kann. Und im Zivilrecht die gute Nachricht: so etwas gibt es tatsächlich. Die Bibel des Zivilprozessrechts nennt sich „Das Assessorexamen im Zivilrecht“ von den Autoren Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. Selbst alteingesessene Kollegen benutzen das Werk immer noch zum Nachschlagen.

Am Anfang erschlägt Anders/Gehle zugegebenermaßen etwas mit seinem Umfang. Das komplette Buch durchzuarbeiten und dazu noch in den ersten fünf Monaten ist wohl unmöglich. Man sollte es sich aber unbedingt zulegen und als treuen Begleiter stets griffbereit haben. Ob ihr nun euer erstes Urteil verfassen müsst, für die Klausur lernt oder zusammen mit eurem Einzelausbilder herauszufinden versucht, wie man ein „Teilanerkenntnisverzichtsurteil“ schreibt: eine Antwort liefert Anders/Gehle fast immer.

Super für den ersten Überblick ist zudem das Kaiser-Skript „Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen“. Der Band I ist ideal auch schon beim Einstieg in das Zivilprozessrecht – Band II ist dann eher vertiefend für die FAG geeignet. Das Skript bietet unheimlich viele Formulierungsbeispiele und führt systematisch durch ein Urteil. Praktischerweise werden verschiedene Urteilskonstellationen aufgegriffen und separat dargestellt.

Sonstige Tipps

Ein wichtiger Tipp, den AG-Leiter überraschenderweise immer wieder vergessen: in den Kommentaren findet ihr für die meisten prozessualen Konstellationen Formulierungsbeispiele für den Tenor. Einen solchen zu formulieren fällt am Anfang noch ziemlich schwer; es ist allerdings auch gar kein guter erster Eindruck, wenn schon der Tenor am Anfang der Klausur falsch formuliert ist. Umso besser, dass man diese einfach abschreiben kann.

Dann etwas zur Beweislast: auch das ist am Anfang sehr neu und bereitet Schwierigkeiten (was ist denn bitte sekundäre Darlegungslast?!). Good news: am Ende so gut wie jeder Norm-Kommentierung steht, wer die Beweislast wofür trägt. Ein im Ersten Examen gern übersehener Gliederungspunkt wird nunmehr essentiell.

Und zum Schluss zur Benutzung der Kommentare im Allgemeinen: es ist wirklich wichtig, dass man damit umgehen kann. Schlagt den Grüneberg nicht in der Klausur zum ersten Mal auf! Zum einen liest sich die Kurzschreibweise am Anfang wirklich etwas merkwürdig. Aber je mehr man liest desto einfacher wird es. Zum anderen muss man echt schnell sein: auch im Zivilrecht ist der Zeitdruck enorm (und im Strafrecht wird es schlimmer). Man sollte kein Gehirnschmalz mehr darauf verschwenden, Definitionen auswendig zu lernen – die sind schnell nachgeschlagen. Aber die Grundstrukturen aus dem Ersten Examen sollten noch geläufig sein (Bsp.: wie prüft man nochmal § 985 BGB?). Man kann nicht alles nachschlagen. Dadurch verliert man einfach zu viel Zeit für die wichtigen Dinge.

Daher noch ein ganz allgemeiner Tipp: fangt so früh wie möglich an, materielles Recht zu wiederholen. Es ist wirklich erschreckend, wie viel man schon wieder vergessen hat, selbst wenn das Examen noch nicht lange zurückliegt. Dafür empfehlen sich Skripte der diversen Repetitoren. Einfach mal verschiedene Exemplare in Bibliotheken ausleihen und sich dann entscheiden.

Fazit

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Artikel ein paar wertvolle Tipps für den allgemein sehr chaotischen Start ins Referendariat geben. Viel Erfolg und keine Panik – das Chaos lichtet sich.

Juliane

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Beitragsautor:

Juliane Lewen

Juliane Lewen

Juliane berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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