Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Niedersachsen?
Das Rechtsreferendariat Niedersachsen gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):
Beginnt mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Danach findet einmal wöchentlich der praxisbegleitende Ausbildungslehrgang (Arbeitsgemeinschaft) statt mitsamt 3 Klausuren (davon 1 Gutachten/Relation), Proberelation und einem Aktenvortrag (fakultativ) sowie die Ausbildung bei einem Zivilrichter am Amts- oder Landgericht
2 – Strafrechtsstation (3 Monate):
Zu Beginn erfolgt ein etwa zweiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Probeklausur, zwei Pflichtklausuren aus dem Bereich des Strafrechts und ggf. ein Referat oder Aktenvortrag) und Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft.
3 – Verwaltungsstation (3 Monate):
Den Auftakt macht ein einwöchiger Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (zwei Klausuren und ggf. Aktenvortrag oder Referat) sowie Ausbildung bei einer Behörde, einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit. Auf die Station kann eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden.
4 – Anwaltsstation (9 Monate):
In der ersten Woche und an drei Tagen im dritten Ausbildungsmonat findet Blockunterricht statt. Im Rahmen der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft werden vier Klausuren geschrieben (davon zwei zivilrechtliche, eine öffentlich-rechtliche, eine Kautelarklausur). Möglich ist eine Aufteilung (jeweils bis zu 3 Monate) der Ausbildung auf verschiedene Rechtsanwälte – die Kombinationen von Rechtsanwalt und Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist sowie die teilweise Ausbildung im Ausland sind ebenfalls möglich.
5 – Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):
Acht Klausuren: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht sowie eine Wahlklausur, bei der zwischen einer verwaltungsfachlichen oder einer strafrechtlichen Klausur gewählt wird.
6 – Wahlstation (4 Monate):
Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht) gewählt werden aus, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Eine dreimonatige (Teil-)Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist ebenfalls optional wählbar.
7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich und anschließendem Vertiefungsgespräch. Es folgt das Prüfungsgespräch über die 4 Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation)
Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?
Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Niedersachsen gewährt Rechtreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.276,63 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Niedersachsen erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 149,94 Euro, Stufe 2: 278,10 bei zweitem Kind: 128,16 Euro und 450,96 Euro für das dritte und jedes weitere Kind). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.
PS: Rechtsreferendare in Niedersachsen sind nicht „Beamte auf Widerruf“, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?
Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal 32 Stunden im Monat nachzugehen – wissenschaftliche Hilfskräfte dürfen mit maximal 48 Stunden monatlich etwas mehr „nebenher“ arbeiten. Beide Möglichkeiten der Nebentätigkeit sind dann erlaubt, wenn diese im Vorfeld genehmigt wurden und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit dem OLG im Voraus angezeigt (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks) und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden. Die Grenze einer anrechnungsfreien Nebentätigkeit entspricht derjenigen während der Rechtsanwaltsstation: Das Entgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?
Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, erhalten Referendare Unterstützung: Neben der Reisekostenvergütung für eintägige Dienstreisen, werden die Kosten der 2. Klasse „regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel“ erstattet. Auch eine Bahncard wird anteilig unterstützt – sofern wirtschaftlich sinnvoll, ist eine Bahncard Business zu beschaffen. Die Kosten der Bahncard werden in voller Höhe erstattet. Beim Kauf einer DB-Einzelfahrkarte wird mit Hilfe einer Kundennummer des zuständigen OLG (zu finden auf den zugesandten Einstellungsunterlagen) der Fahrkartenpreis zudem automatisch um 10 % rabattiert.
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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Referendarabteilung beim OLG unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Zusätzlich sind Krankheitstage, an denen eine AG stattfindet, beim jeweiligen AG-Leiter und Ausbilder am Arbeitsplatz zu melden.
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen!
PS: Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart also eine Menge Ärger!
PPS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt!
Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?
Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 27 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Urlaub, den Referendare bis zum Ende des Ausbildungsjahres nicht genommen haben ist, sollten diesen noch in den folgenden neun Monaten in Anspruch nehmen, denn danach verfällt dieser.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub wird nicht während der Einführungsphasen und regelmäßig nicht mehr in der Staatsanwaltschaft- und in der Verwaltungsstation gewährt.
Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch. Es ist darauf zu achten, dass nicht der ganze Urlaub innerhalb einer Station genommen wird.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können vom OLG auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet.
Daneben besteht innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von zehn Arbeitstagen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsveranstaltung wie z. B. im Rahmen einer AG-Fahrt. Auch für den Bildungsurlaub gilt die viermonatige Urlaubssperre zu Beginn der Stationen.
Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?
Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.
Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!
Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Verwaltungsstation (Deutsche Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäische Kommission oder andere internationale Organisationen und Einrichtungen wie z. B. der Europäische Rechnungshof in Luxemburg, sowie verschiedene Goethe-Institute) oder die Wahlstation (bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – letztere Stationen sind dabei nicht teilbar.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet die Referendarabteilung des OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.
Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?
Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.
Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:
- Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
- Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
- Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
- Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
- Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
- Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
- Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
- Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
- Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
- Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
- Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
- Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
- Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
- Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
- Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
- Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
- Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
- Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
- Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
- Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
- Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
- die gängigen Skripte von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
- Skripte von Jura Intensiv.
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Jetzt bestellen!Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?
Wer suchet, der findet, wird in Niedersachsen leicht gemacht:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Celle
Dr. Peter Götz von Olenhusen
Oberlandesgericht Celle
Postfach 11 02
29201 Celle
Referendarspersonalrat des Oberlandesgerichtsbezirks Celle
Oberlandesgericht Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
E-Mail: mail@referendarspersonalrat-celle.de
Die Personalstelle für Rechtsreferendare Oberlandesgerichtsbezirks Celle
Oberlandesgericht Celle
Referendarabteilung
Postfach 11 02
29201 Celle
Fax-Nummer 1: 05141 206-542
Fax-Nummer 2: 05141 206 222
Telefon:
Buchstaben D, F, P, S: 05141 206-491
Buchstaben H, I, K, L, N, Q: 05141 206-800
Buchstaben A, E, G, J, O, T, U, X, Y: 05141 206-807
Buchstaben B, C, M, W: 05141 206-351
Buchstaben R, V, Z und Planung 3. Pflichtstation: 05141 206-786
E-Mail: olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Präsidentin des Oberlandesgerichts Oldenburg
Anke van Hove
Oberlandesgericht Oldenburg
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Referendarspersonalrat des Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg
Oberlandesgericht Oldenburg
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
E-Mail: referendarspersonalrat-oldenburg@gmx.de
Die Personalstelle für Rechtsreferendare Oberlandesgerichtsbezirks Oldenburg
Verwaltungsabteilung
Personalsachen Referendare
Richard-Wagner-Platz 1
26135 Oldenburg
Sachbearbeitung
Personalangelegenheit der Referendare (Buchstaben A – K) & Zuweisung zur 4. Pflichtstation
Inge Leemhuis
Telefon: 0441/220 – 1258
Zimmer 20
Personalangelegenheit der Referendare (Buchstaben L – Z), Einstellungsverfahren, Zuweisung zur 1. , 2. und 3. Pflichtstation und der Wahlstation & Prüfungsangelegenheiten
Gerd Stahmer
Telefon: 0441/220 – 1072
Zimmer 13
Serviceeinheiten
Silke Osterthun
Telefon: 0441/220-1158
Zimmer 20
Inge Leemhuis
Telefon: 0441/220-1258
Zimmer 20
Der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig
Wolfgang Scheibel
Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Referendarspersonalrat des Oberlandesgerichtsbezirks Braunschweig
Oberlandesgericht Braunschweig
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
E-Mail: Referendarpersonalrat_olg_bs@gmx.de
Die Personalstelle für Rechtsreferendare Oberlandesgerichtsbezirks Braunschweig
Richterlicher Referatsleiter (Referat I)
Herr RiOLG Michael Schulte
Sachgebietsleiter
Herr Dirk Lorenz, Telefon: 0531 488-2488
(Vertretung: Frau Grützmann)
Sachbearbeiter/innen
Herr Mark Schünemann, Telefon: 0531 488-2555
(Vertretung: Frau Guttermann)
• Bewerbungsverfahren für das Referendariat
• Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
• Zuweisung zur Ausbildung in der 1. Pflichtstation (Zivilrecht)
Frau Sandra Guttermann, Telefon: 0531 488-2457
(Vertretung: Herr Schünemann)
• Zuweisung zur Ausbildung in der 2. Pflichtstation (Staatsanwaltschaft)
• Zuweisung zur Ausbildung in der 3. Pflichtstation (allgemeine Verwaltung)
• Bearbeitung von Krankmeldungen
• Gewährung von Erholungsurlaub
• Überwachung der Zeugniserteilung
• ELAN-REF und Juriskennungen
Frau Bettina Grützmann, Telefon: 0531 488-2481
(Vertretung: Frau Demirtas, Herr Lorenz)
• Zuweisung zur Ausbildung in der 4. Pflichtstation (allgemeine anwaltl. Ausbildung)
• Zuweisung zur Ausbildung in der Wahlstation
• Zuweisung zur Ausbildung im angeordneten Ergänzungsvorbereitungsdienst
• Vorbereitung der Klausurtermine der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Auftrag des LJPA Celle (Anfrage Wahlklausur, Ladung zu den Aufsichtsarbeiten)
• Bearbeitung der Anzeige der Ausübung von Nebentätigkeiten
• Bearbeitung der allgemeinen Angelegenheiten der Juristenausbildung
Fax: 0531 488-2447
E-Mail: olgbs-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?
Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung (im letzten Monat der 1. Pflichtstation oder nach Absprache zu Beginn der 2. Pflichtstation) das Eis zwischen anderen Referendaren brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen eine Dienstbefreiung von drei Werktagen für die Dauer der Studienreise als Bildungsurlaub beantragen. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag). Der Antrag muss schriftlich beantragt werden und dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter und Einzelausbilder zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm.
Tipp: Informationen zu AG-Fahrten gibt es bei der Referendarabteilung und bei Reisebüros, die sich auf die Organisation solcher Fahrten inkl. des genehmigungsfähigen Fachprogramms spezialisiert haben.
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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?
Die fünfmonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen beginnt im Rechtsreferendariat Niedersachsen mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang. Ziele des Lehrganges sind vor allem Referendare auf die Stationsausbildung vorzubereiten sowie Grundkenntnisse über die Gerichts- und Verwaltungsstruktur zu vermitteln. Angehende Juristen sollen darauf vorbereitet werden, während der sich anschließenden praktischen Ausbildung in Zivilsachen möglichst selbständig in die praktische Tätigkeit einzusteigen.
In der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft sind unter prüfungsähnlichen Bedingungen vier Arbeiten abzuleisten: eine Proberelation und drei AG-Klausuren (Reihenfolge: Urteil/Relation/Urteil). Dafür hat man, wie im Examen, je 5 Stunden Zeit.
Ausbildungsziel der AG ist neben dem Erlernen von zivilrichterlichen Arbeits- und Denkmethoden die Entwicklung der Fähigkeit, eigenverantwortlich rechtliche Probleme zu behandeln. Speziell die wesentlichen Verfahrensarten im Zivilprozess sollen unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Problemstellungen vermittelt werden, sodass streitige Zivilsachen selbständig bearbeitet und entschieden werden können. Unabhängig von der Wahl des späteren Wahlfaches sollte die Zivilstation auch dazu genutzt werden, zum Üben der Vortragstechnik möglichst viele Aktenvorträge zu halten. Prinzipiell werden Aktenvorträge auch benotet.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Ziel ist, sich mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut zu machen, das eigene soziale und wirtschaftliche Verständnis in der praktischen Tätigkeit zu entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht wird in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.
Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?
Der zweiwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit bei der Staatsanwaltschaft vorbereiten. Inhalte sind typischerweise der Ablauf eines Strafverfahrens und die Einführung in Denkweise und Aufgaben eines Staatsanwaltes.
In der sich daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Probeklausur, zwei Pflichtklausuren und ggf. Referate und Aktenvorträge) geht es im Wesentlichen um das Strafprozessrecht und um das Abfassen von Anklageschriften (verfahrens- und sachlich-rechtliche Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, Nachvollzug der Hauptverhandlung, Abfassung eines Strafurteils sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren).
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendare bei der Staatsanwaltschaft zumeist mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen. Manche Ausbilder lassen zur Übung regelmäßig dazu sog. A-Gutachten anfertigen, manche wollen nur eine Verfügung und eine öffentliche Klageschrift.
Besonderheit in Niedersachsen: Die Ausbildung bei einem Gericht in Strafsachen ist erst in der fünften Station (Wahlstation) und nicht in der Strafrechtsstation möglich!
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Herren tragen eine weiße Krawatte oder eine weiße Fliege, Damen kommen mit einer weißen Bluse aus – wer will kann sich aber auch mit einem weißen Tuch schmücken. Die Robe wird in einigen Bezirken von der Staatsanwaltschaft für die ganze Zeit gestellt und muss nicht nach jeder Verhandlung zurückgebracht werden. Was die „Robenordnung“ betrifft, erhalten Referendare am Tag des Dienstantritts von der jeweiligen Staatsanwaltschaft die notwendigen Informationen.
Goldene Regel für den Sitzungsdienst: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (zumeist 2 Pflichtklausuren sowie Aktenvorträge) im Gebäude der Bezirksregierung behandelt Grundzüge der Verwaltungsorganisation, Bescheidungstechnik, Grundzüge des Widerspruchsverfahrens und die Grundzüge der kommunalen Rechtsetzung.
Die Ausbildung in der Verwaltungsstation kann bei jeder staatlichen Stelle und bis zu drei Monate bei einer überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Ausbildungsstelle absolviert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung an der DHV Speyer oder im Ausland zu absolvieren. Das Arbeitsfeld der Ausbildungsstellen ist weit gestreut, in mindestens aber drei Sachen müssen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde (z. B. Bescheid, Widerspruchsbescheid) gefertigt und vom Personalrat der Rechtsreferendare am LG Düsseldorf beurteilt werden. Möglichkeiten der praktischen Ausbildung sind:
- ARGE (Arbeitsagenturen)
- Kommunalverwaltungen (Rechtsamt, Bauamt, Kulturamt, Standesamt, Datenschutzbeauftragter, …)
- Landschaftsverbände
- Polizei
- Bezirksregierung
- Verwaltung des Landtages NRW / Bundestagsverwaltung
- Ministerien (Finanzministerium, Justizministerium, Ministerium für Umwelt- und Naturschutz,…)
- IHK
- Finanzamt
- Universitätsklinikum
- Bundeskartellamt
- Deutsche Botschaften im Ausland
- Außenhandelskammern
- Europäisches Parlament
- Europäische Kommission
Eine frühzeitige Bewerbung ist zwingend erforderlich. Informationen erhalten Referendare bei Herrn Eichholz (Tel. +49 211 89 9 59 65), Kommunalverwaltung Düsseldorf und bei Herrn Hamacher (Tel. +49 211 475 2117), Bezirksregierung Düsseldorf.
Optional kann während der Verwaltungsstation die Ausbildung bei der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer absolviert werden. Da die Semesterzeiten nicht variabel sind kann ein Stationstausch notwendig werden und das Semester will gut geplant sein. Der Stationstausch muss beim Oberlandesgericht beantragt werden. Zusatzkosten für die Unterbringung in Speyer können zum Teil durch einen Antrag auf Trennungsentschädigung ausgeglichen werden. Während des Semesters sind mindestens 20 Semesterwochenstunden Pflicht sowie eine Übung im Öffentlichen Recht mit projektbezogener Arbeitsgemeinschaft. Die Teilnahme wird durch Leistungsnachweise belegt. Ein akademischer Grad wird indessen nicht erlangt. Diesen erlangt man im Aufbaustudium (möglich während der Wahlstation) und den dazu passenden Programmen (EMPA-Programm, Ausländer-Aufbaustudium): Durch eine schriftliche Magisterarbeit und eine mündliche Magisterprüfung erlangt man den „Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.)“.
Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?
Zu Beginn der Anwaltsstation im Rechtsreferendariat Niedersachsen steht wieder eine einwöchige „verdichtete Eingangsphase“ (Block I) von einer an. An drei Tagen werden Referendare hier von einem Richter (wahrscheinlich dem jeweiligen AG-Leiter aus der Zivilstation) im Zwangsvollstreckungsrecht eingewiesen. An den beiden anderen Tagen lernt man den jeweiligen Anwalts-AG-Leiter kennen und bekommt eine erste Einführung in das neue Arbeitsfeld.
Im Kontext der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft schreiben Referendare insgesamt vier Klausuren aus dem Bereich der Rechtsanwaltstätigkeit (3 x Zivilrecht, 1 x Strafrecht und 1 x Öffentliches Recht) und halten Aktenvorträge. Die Klausuren werden vom Lehrgangsleiter korrigiert, bewertet und im Rahmen einer Veranstaltung besprochen. Dabei sollen den Referendaren die im Examen geprüften Anforderungen erläutert werden. Die im Block I und in der Station erworbenen Kenntnisse sollen zudem praxisbezogen ergänzt und vertieft werden. Daneben finden selbstverständlich auch examensrelevante Fragestellungen Berücksichtigung. Inhaltlich werden u. a. das anwaltliche Berufsrecht und standesrechtliche Pflichten, Organisation und Bürobetrieb einer Kanzlei, Anwaltshaftung, die Stellung des Rechtsanwalts im Verfahren, typische prozessuale Probleme und Klausurtechnik besprochen. Das größte Augenmerk liegt jedoch im anwaltlichen Berufsrecht sowie im Kostenrecht des RVG, weil dies besonders oft in der mündlichen Prüfung eine wichtige Rolle spielt.
Im dritten Monat findet ein sogenannter Block II statt. Hier sollen an drei vollen Tagen noch einmal in komprimierter Form Klausurtechnik und Antragsformulierungen wiederholt werden, was speziell für das Examen relevant ist. Es werden noch einmal technische Fragen zum Aktenvortrag geübt und eine mündliche Prüfung simuliert. Dann spätestens sollte man im Examen durch keine Aufgabenstellung mehr überrascht werden können.
Nicht vergessen: Bis zum Ende der dritten Pflichtstation solltest du gewählt haben, welche Wahlklausur du im Examen ablegen willst. Jedoch genügt es auch, wenn du deine Wahl bis spätestens sechs Wochen vor deinem Examenstermin dem OLG und LJPA bekanntgegeben hast. Wählst du nicht oder zu spät, wirst du die strafrechtliche Klausur schreiben! Die Referendarabteilung des OLGs wird dir aber rechtzeitig ein Aufforderungsschreiben schicken.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann in (bis zu) drei Abschnitte aufgeteilt werden, die jedoch jeweils mindestens drei Monate lang sein müssen. Eine Zweiteilung kann in sechs und drei Monate aber auch in fünf und vier Monate oder umgekehrt erfolgen. Nur die letzten drei Monate der Anwaltsstation können statt bei einem Anwalt auch bei einem reinen Notar/Notarin (Anwaltsnotare ausgenommen), in einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen vergleichbaren Stelle absolviert werden. Die Ausbildung findet in allgemeiner Anwaltstätigkeit statt. Eine Spezialisierung ist erst in der Wahlstation möglich. Dementsprechend ist es wichtig, dass in der jeweiligen Wunsch-Kanzlei auch das Verwaltungsrecht Anwendung findet, denn eine der Examensklausuren hat eine rechtsberatende (=anwaltliche) Aufgabenstellung aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich. Zudem ist eine der vier Anwaltsklausuren während der Station öffentlich-rechtlicher Natur.
Je nach Interesse und eigenem Engagement ist oft ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten möglich oder sogar gefordert. Denn hier treten Referendare selbst vor Gericht auf und haben direkten Kontakt zu den Mandanten. Referendare sollen zudem an Gesprächen des Rechtsanwalts mit dem Mandanten teilnehmen und im Laufe der Ausbildung Mandantengespräche nach Möglichkeit selbstständig führen. Auch soll die Gelegenheit gegeben werden, an außergerichtlichen Vergleichs- und Vertragsverhandlungen teilzunehmen. Zudem sollen – zunächst unter Anleitung des Rechtsanwalts, später möglichst selbstständig – Verhandlungs- und Beweistermine vor Gericht wahrgenommen werden und praktische Kenntnisse in das anwaltliche Gebührenrecht, in das Berufsrecht und in die Büroorganisation vermittelt werden. In Betracht kommt auch die Arbeit in einer großen oder internationalen Kanzlei, bei der man dann eher wissenschaftlich arbeitet als vor Gericht aufzutreten. In solchen Großkanzleien muss immer ein Anwalt benannt werden, der für verantwortlich ist und das Zeugnis schreibt, auch wenn man Fälle von verschiedenen Anwälten innerhalb der Kanzlei zur Bearbeitung erhält.
Tipp: Durch die Länge von neun Monaten befinden sich jeweils drei Referendardurchgänge gleichzeitig in der Anwaltsstation. Dadurch wird natürlich auch die Konkurrenz größer. Wer also einen bestimmten Anwalt im Auge hat, sollte sich rechtzeitig darum kümmern. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!
Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?
Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren, die im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben werden. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht sowie eine Wahlklausur, bei der zwischen einer verwaltungsfachlichen oder einer strafrechtlichen Klausur gewählt wird.
Die zivilrechtlichen Klausuren bestehen aus einer gutachterlich-rechtsberatenden und einer gutachterlich-rechtsgestaltenden Aufgabenstellung sowie einer zivilgerichtlichen und einer gutachterlichen Aufgabenstellung. Gefordert sind hier vor allem Urteile und Beschlüsse (z. B. im einstweiligen Rechtsschutz) inkl. der prozessualen Kenntnisse. Bei der gutachterlichen Aufgabe handelt es sich um eine Relationsklausur. Bei den Anwaltsklausuren soll gezeigt werden, dass Referendare mit Hilfe der Relationstechnik ein Gutachten schreiben und darüber hinaus noch den praktischen Entwurf einer Klageschrift, Klageerwiderung, eines Mandantenschreibens oder eines Vertragstextes anfertigen können.
Im Strafrecht ist in der Regel eine Anklageschrift plus Gutachten zur materiellen wie zur prozessualen Rechtslage zu verfassen. Dabei spielen die materiellrechtlichen Kenntnisse eine entscheidende Rolle! Aber auch eine Einstellungsverfügung kann in Ausnahmefällen verlangt werden. Strafbefehle sind eher nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung.
Schwerpunkte der Klausuren im Öffentlichen Recht sind das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsprozessrecht oder das Polizei- und Ordnungsrecht – immer in Bezug zum Staatsrecht. Die zwei Klausuren bestehen aus einer verwaltungsfachlichen und einer gutachterlich-rechtsberatenden Aufgabenstellung. Bei der verwaltungsfachlichen Klausur aus Behördensicht können Erst- und Leistungsbescheide, Widerspruchsbescheide, Weisungen, aber auch formlose Schreiben an Bürger, Gegenstand der Prüfung sein. Die gutachterlich-rechtsberatende Klausur ist wiederum aus anwaltlicher Sicht zu schreiben – d. h. ein Gutachten mit anschließendem praktischem Entwurf, beispielsweise ein Widerspruch oder eine Klageschrift für das Verwaltungsgericht.
Achtung: Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Gesetzen sind in der Prüfung nicht zugelassen.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst besorgt werden. Daher lohnt sich das Ausleihen von Mietkommentaren für das Assessorexamen: Das Paket von JurCase enthält sämtliche Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.
Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Niedersachsen sind:
- Grüneberg „BGB“,
- Thomas/Putzo „ZPO“,
- Fischer „StGB“,
- Meyer-Goßner „StPO“,
- Kopp/Schenke „VwGO“ (ab Oktober 2024)
- Kopp/Ramsauer „VwVfG“ (ab Oktober 2024)
- Sartorius „Verfassung- und Verwaltungsgesetze“,
- Habersack „Deutsche Gesetze“
- Habersack „Ergänzungsband“
- März „Niedersächsische Gesetze“.
Examenskommentare sollten in der aktuellsten verfügbaren Auflage genutzt werden. Bei den Gesetzestexten finden sich keine einheitlichen Regelungen, vielmehr geben die Prüfungsämter im Vorfeld der Klausuren konkrete Auflagen vor, die zu benutzten sind.
Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.
Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen mindestens 3 Klausuren mit je mindestens 4 Punkten bestanden und dabei mindestens 28 Punkte insgesamt erreicht werden (vgl. § 14 II NJAG).
Die Gesetzestexte und die für den Aktenvortrag benötigten Kommentare müssen mitgebracht werden und werden vor Ort kontrolliert. Anschließend werden die Akten für den Aktenvortrag in zeitlichem Abstand ausgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt eine Stunde. In der entsprechenden Reihenfolge hält dann jeder der Prüflinge einzeln seinen Vortrag. Dabei dauert der Vortrag ca. 10 Min. und weitere 10 Minuten werden vertiefende bzw. klärende Fragen gestellt.
Tipp: Referendare mit einer längeren Anreise vom Wohnort aus, müssen am Prüfungstag normalerweise nicht gleich als erste um 8.30 Uhr beginnen. Jedoch empfiehlt es sich bereits am Vorabend anzureisen und so ausgeschlafen und stressfrei in der Prüfung zu erscheinen.
Spätestens zwei Monate vor Ende der Wahlstation muss dem LJPA mitgeteilt werden, in welchem Teilbereich der Aktenvortrag gehalten werden soll. Der Aktenvortrag erfolgt zwingend zu einer anwaltlichen Aufgabenstellung, es wird also die anwaltliche Beratung eines Mandanten simuliert, § 39 I NJAVO. Im Anschluss an den Vortrag findet das Prüfungsgespräch in vier Abschnitten statt. Die Abschnitte beziehen sich auf die von den Kandidaten absolvierte Ausbildung in den 4 Pflichtstationen.
Die Endnote (bestehend aus den Einzelnoten) wird wie gewohnt zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Die gesamte mündliche Prüfung beträgt 40 Prozent der Gesamtnote, wobei der Aktenvortrag besonders gewichtet (12 Prozent der Gesamtnote) wird.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Während des Ergänzungsvorbereitungsdienstes findet eine wöchentliche zentrale Sonder-Arbeitsgemeinschaft statt.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!
Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?
Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung. Wichtig ist die Entscheidung für die jeweilige Wahlstation indessen für das Schwerpunktfach der Examensprüfung: Mindestens drei Monate vor Beginn der Wahlstation ist die gewählte Stelle unter Bezugnahme des Schwerpunktbereiches dem OLG anzuzeigen. Mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt.
Wer in der Wahlstation nach Speyer möchte, wählt dementsprechend das Verwaltungsrecht als Wahlpflichtfach. Wichtig ist hierbei: die Station umfasst vier Monate, das Speyer-Semester ist allerdings nur auf drei Monate ausgelegt. Das bedeutet, dass der letzte Monat bei einer Verwaltungsbehörde absolviert werden muss oder knapp vier Wochen Urlaub hierfür genommen werden müssen.
Übrigens: Arbeitsgemeinschaften finden auch in der Wahlstation statt! Begleitend werden Referendare einer Arbeitsgemeinschaft des gewählten Wahlbereichs bzw. Teilbereichs zugeordnet. In der AG wird das Halten von Aktenvorträgen geübt.
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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.
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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.