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Gesetzesänderung: Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung

By 2. August 2017Juni 27th, 2023No Comments
Gesetzesänderung jura intensiv

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Gesetzesänderung: Änderung des Art. 21 GG – Ausschluss extremistischer Parteien von der staatlichen Finanzierung

Der Bundestag hat eine Änderung des Art. 21 GG beschlossen, der der Bundesrat am 07.07.2017 zugestimmt hat. Ziel der Grundgesetzänderung ist es, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen auszuschließen. Der Gesetzentwurf findet sich in BT-Drs. 18/12357. Die Grundgesetzänderung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Diesen Zusatzbeitrag kannst du, neben den aktuellen Entscheidungen im Bereich des Zivil-, Straf-, Öffentlichen Rechts und Nebengebieten, in unserer aktuellen RA in der Rubrik „ZUSATZ“ lesen.
Falls du die RA noch nicht abonniert hast, findest du den Beitrag zu dieser Änderung hier:

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Beitragsautor:

Jura Intensiv

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