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Promotion

Promotion umschreibt den Weg zum „Dr. jur.”; ein Titel der mit dem erfolgreichen Ablegen und Verteidigen einer Doktorarbeit (Dissertation) vergeben wird. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um eine Möglichkeit zur Weiterbildung, sondern dieser akademische Weg kann zudem als Alternative zum Referendariat in Betracht gezogen werden. Allerdings bedarf es hierfür in aller Regel eine vollbefriedigende Examensnote (Prädikatsexamen).

Eine erfolgreiche Promotion ermöglicht es, später eine Professur anzustreben, sollte eine akademische Karriere das Ziel sein. Aber auch unabhängig davon ist ein Doktortitel in jeder juristischen Karriere ein Vorteil, denn in Großkanzleien und großen Bundesbehörden sowie internationalen Organisationen ist eine Promotion ebenfalls sehr angesehen und kann dich direkt in die engere Auswahl nach einer Bewerbung platzieren.

Die Promotion bewirkt ein so hohes Ansehen, da es sich hierbei um ein sehr langwieriges und aufwendiges Projekt handelt. Deshalb ist in jedem Fall ein gewisses Grundinteresse notwendig, und zwar hinsichtlich der Promotion an sich und bezüglich des Promotionsthemas. Daneben muss beim Doktoranden viel Ausdauer und Belastbarkeit gegeben sein. Diese Eigenschaften spiegeln sich dafür freilich im sodann erfolgreich erworbenen Doktortitel wider. Nicht zuletzt deshalb bevorzugen viele Kanzleien Juristen mit einem solchen Titel.

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