Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen?
Das Rechtsreferendariat Nordrhein-Westfalen gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):
Im ersten Monat findet ein Einführungslehrgang statt, danach jeweils einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und zusätzlich die Ausbildung bei einem Richter am Amts- oder Landgericht. In der Regel stehen in diesem Zeitraum drei Pflichtklausuren an.
2 – Strafrechtsstation (3 Monate):
Zu Beginn wiederum ein einwöchiger Einführungslehrgang mit anschließend jeweils einmal wöchentlicher Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter. Üblicherweise stehen in diesem Zeitraum zwei Pflichtklausuren an. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Ausbildung im Ausland von bis zu drei Monaten.
3 – Verwaltungsstation (3 Monate):
Einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft bei der Bezirksregierung Düsseldorf und bis zu drei Monate Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde; möglich ist aber auch ein Auslandsaufenthalt, die Ausbildung bei einer über- oder zwischenstaatlichen Ausbildungsstelle oder ein Studium an der DHV Speyer. In der Regel fallen zwei Pflichtklausuren an.
4 – Anwaltsstation (10 Monate):
Einwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils einmal wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und bis zu sechs Monate Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht. Bei dieser Station finden vier Klausurwochen à vier Klausuren statt.
5 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):
Acht Klausuren: vier zivilrechtliche, zwei strafrechtliche und zwei öffentlich-rechtliche Klausuren.
6 – Wahlstation (3 Monate):
Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.
7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Geprüft werden die drei Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Der Aktenvortag über eines der Rechtsgebiete erfolgt etwa zwei bis drei Wochen vor der Prüfung.
Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?
Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land gewährt im Rechtsreferendariat Nordrhein-Westfalen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.375,17 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag sowie gegebenenfalls ein Familienzuschlag (Stufe 1: 152,68 Euro, Stufe 2: 285,62 Euro, ab dem dritten Kind: 829,75 Euro, ab dem vierten Kind: 783,76 Euro und ab dem fünften Kind: 790,76 Euro).
Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?
Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal acht Wochenstunden und einer juristischen Nebentätigkeit von bis zu zehn Wochenstunden nachzugehen, sofern diese von der Referendarsstelle im Vorfeld genehmigt wurde und Name und Anschrift des Arbeitgebers auch dem Landesamt für Besoldung und Versorgung mitgeteilt wird.
Zu beachten ist ebenfalls die Gehaltshöhe, die im Falle einer eineinhalbfachen Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe auf diese angerechnet wird. Ebenso dürfen dienstliche Verpflichtungen nicht durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt werden.
Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?
Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren MÖCHTEN. Referendare am LG Düsseldorf haben die Möglichkeit ein personengebundenes Firmenticket zu bestellen. Das Ticket für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ist derzeit 10 % günstiger als ein vergleichbares Ticket 1000.
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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall sind sowohl Ausbilder als auch Dienststelle telefonisch oder per Email zu informieren (referendare@lg-duesseldorf.nrw.de). Bei Erkrankungen von mehr als drei Tagen ist zudem ein ärztliches Attest unverzüglich bei der Dienststelle einzureichen. Formulare für den Krankheitsfall finden sich auf der Homepage des LG Düsseldorf.
Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?
Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. 28 Tage Erholungsurlaub können insgesamt beantragt werden.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann nicht erteilt werden während der ersten drei Ausbildungsmonate, während der Einführungslehrgänge und während der Zeit der Fertigung der Aufsichtsarbeiten. Auch Kurzurlaube von weniger als fünf Tagen sind nur im Ausnahmefall gestattet, deshalb sind Referendare mit Rechnen-Kompetenz klar im Urlaubsvorteil!
Grundsätzlich gilt, Urlaubsgesuche von der Ausbilderin oder dem Ausbilder vorher abzeichnen zu lassen.
Zudem besteht (nach § 32 Abs. 4 JAG NRW) die Möglichkeit, Sonderurlaub zu beantragen: Sonderurlaub bis zu zehn Arbeitstagen werden auf den Ausbildungsabschnitt angerechnet – über zehn Arbeitstage werden nicht angerechnet.
Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?
Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung sowie auch das dienstliche Verhalten wie Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Das Stationszeugnis und die Zeugnisse über die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften (§ 46 JAG NRW) werden bei der Stammdienststelle gesammelt und der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts übersandt. Vor Aufnahme in die Personalakten erhalten Referendare von den Zeugnissen gemäß §§ 104, 16 Abs.1 LBG Kenntnis.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Innerhalb von zwei Wochen kann eine Gegendarstellung (Remonstration) verfasst werden, um gegen das Zeugnis vorzugehen – es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man sich offiziell an den Personalrat wendet!
Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf bis zu elf Monate des Referendariats im Ausland absolvieren; davon acht Monate in der Zivil- (2 Monate), Straf-, Verwaltungs- (jeweils 3 Monate) und Anwaltsstation (bis zu 6 Monate). Auch die Wahlstation kann im Ausland verbracht werden und wird bei der achtmonatigen Höchstgrenze für Auslandsausbildungen nicht mitgezählt.
Wer seine Ausbildungsstation im Ausland absolvieren möchte, muss zum einen eine zustellungsbevollmächtigte Person benennen, die ihren Wohnsitz innerhalb des Geltungsbereichs des Deutschen Richtergesetzes hat (§ 35 Abs. 7 Satz 1 JAG NRW) und zum anderen die Unterschrift (anders als bei der Ausbildung in NRW) die Unterschrift der Ausbildungsstelle vorweisen. Sonst steht der Ausbildung in wärmeren Gefilden – z. B. während der Anwalts- und Wahlstation bei einer Deutschen Botschaft, Konsulat oder einer EU-Institution – nichts im Wege.
Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?
Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber der Stammdienststelle anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Zudem sind bei Änderungen der Dienstbezüge die entsprechenden Nachweise unmittelbar dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein Westfalen vorzulegen.
Ebenfalls ist das LJPA insbesondere bei Adressänderungen zu benachrichtigen.
Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.
Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:
- Anders/Gehle – Das Assessorexamen im Zivilrecht,
- Knöringer – Die Assessorklausur im Zivilprozess,
- Oberheim – Zivilprozessrecht für Referendare,
- Zimmermann – Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
- Lackmann – Zwangsvollstreckungsrecht,
- Charchulla/Welzel – Referendarausbildung in Strafsachen,
- Russack – Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
- Kintz – Öffentliches Recht im Assessorexamen,
- die gängigen Skripten von Jura-Intensiv, Kaiser,
- das „Huschens-Skript“ für das Öffentliche Recht (www.olg-duesseldorf.de)
- Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
- Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
- Justizministerium NRW, Handbuch der Juristenausbildung
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Jetzt bestellen!Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?
Wer suchet, der findet, wird in NRW leicht gemacht:
Bezirksregierung / Verwaltungsstation
Herr Regierungsamtsinspektor Hamacher
Bezirksregierung Düsseldorf (Raum 117)
Tel.: 0211/475-2117
ortwin.hamacher@brd-duesseldorf.nrw.de
Staatsanwaltschaft
Herr Justizobersekretär Thelen
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Tel.: 0211/6025-1251
Markus.Thelen@sta-duesseldorf.nrw.de
Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?
Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, sollte den zustehenden Sonderurlaub von fünf Tagen für das gemeinsame Kennenlernen verwenden. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag), das zusammen mit der Teilnehmerliste der Dienststelle in schriftlicher Form zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Wenn anschließend auch noch der Antrag auf Sonderurlaub genehmigt wird, steht der gemeinsamen Fahrt nichts mehr im Wege.
Gibt es bei JurCase Sonderkonditionen für Kleingruppen?
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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?
Der zu Beginn des Rechtsreferendariat Nordrhein-Westfalen stattfindende Einführungslehrgang (3 Tage AG pro Woche) soll auf die selbständige praktische Mitarbeit bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen vorbereiten. Inhalte sind dementsprechend der Ablauf eines zivilgerichtlichen Verfahrens sowie die Aufgaben, Denk- und Arbeitsmethoden der an einem Rechtsstreit beteiligten Juristen.
Anschließend steht für vier Monate jeweils einmal pro Woche Arbeitsgemeinschaft an (3 Pflichtklausuren: erstinstanzliche Urteile und Rechtanwaltssicht sowie ein Aktenvortrag). Schwerpunkte sind hier: Grundsituationen in gerichtlichen Verfahren wie Säumnisverfahren, Haupt- und Hilfsantrag, Erledigung der Hauptsache, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Prozessaufrechnung, Widerklage, Prozessvergleich, Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Anerkenntnis, Parteiwechsel, Klageänderung, Stufenklage, Feststellungsklage, Streitverkündung, Antrag auf Prozesskostenhilfe, Hinweis- und Beweisbeschluss, Urteil und Klageschrift und ggf. Relationstechnik.
Die Ausbildung bei einem Zivilrichter kann bei einem Amts- oder Landgericht erfolgen. Die jeweilige Ausbildungsstelle ist abhängig vom Sitz der Stammdienststelle und Wünsche bzgl. eines bestimmten Ausbilders sollten zwei bis drei Wochen vor der Einstellung erfolgen. In der Zivilstation sind insgesamt mindestens sechs schriftliche Arbeiten (z. B. Votum, Urteil, Beschluss oder Relation) bei dem Ausbilder abzugeben und zu bewerten. Während der Ausbildung bei einem Zivilgericht nehmen Referendare regelmäßig an den Sitzungen teil (1 – 2x pro Woche) und bereiten ggf. die jeweiligen Akten für diese Sitzungen vor. Auch Aktenvorträge sind hin und wieder möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Beweisaufnahme zu leiten (s. dazu § 10 GVG) und sich somit auf das Halten eines Aktenvortrags in den Arbeitsgemeinschaften und im Examen vorzubereiten sowie aktiv am Zivilprozess teilzunehmen.
Bei der Ausbildung bei einem Amtsgericht (durch einen Einzelrichter) erhalten Referendare durch viele und schnell durchgeführte Verfahren einen Überblick über alle Verfahrenssituationen. Die verhandelten Fälle sind vielfältig und meist einfacher gelagert (oft ohne juristische Vertretung), sodass ein einfacher Einblick in die Anwendung des Rechts in der Praxis erfolgt.
Fälle am Landgericht sind häufig komplexer aber nicht arbeitsintensiver. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.
Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?
Der Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen vorbereiten. Inhalte sind demzufolge der Gang des Ermittlungsverfahrens, die Anklageschrift und der Gang des Hauptverfahrens. In der anschließenden wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft (zumeist 2 Pflichtklausuren: staatsanwaltliche Abschlussverfügungen sowie ggf. Aktenvorträge) werden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Beweiserhebung und -würdigung, Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft, Zwangsmaßnahmen, Zwischenverfahren, Hauptverfahren und Urteil thematisch behandelt.
Bei der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft werden Referendare in den kompletten Arbeitsalltag eingebunden: Sowohl in Sitzungsdiensten als auch in der Tätigkeit beim jeweiligen Ausbilder.
Nach Einführung in den Ablauf des Sitzungsdienstes durch die Staatsanwaltschaft, wird zumeist einmal pro Woche an einem Sitzungsdienst bei einem Amtsgericht (Strafrichter oder Jugendrichter) in Düsseldorf, Ratingen, Neuss oder Langenfeld teilgenommen. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen. Ein Sitzungsvertretungsplan wird wöchentlich per Email verschickt und enthält neben der Einteilung zu Sitzungen auch einen Notdienstplan. Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Vor jeder Sitzung sollte spätestens am Tage zuvor eine Robe aus der Wachtmeisterei geliehen werden – Dazu sind weiße Krawatte und weißes Hemd bei männlichen Sitzungsvertretern und eine weiße Bluse bei weiblichen Sitzungsvertreterinnen vorgeschrieben. In der Wachtmeisterei kann man neben der Robe übrigens auch ein Skript zum „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ mit Checklisten und Musteranträgen ausleihen. Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet!
Nach einem ersten Treffen mit dem jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen. Mindestens drei Arbeiten müssen abgegeben und bewertet werden, zumeist werden aber mehr Arbeiten erwartet.
In der Strafrechtsstation erwarten Referendare zudem Polizeifahrten, Obduktionen und Besuche in der JVA.
Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (zumeist 2 Pflichtklausuren sowie Aktenvorträge) im Gebäude der Bezirksregierung behandelt Grundzüge der Verwaltungsorganisation, Bescheidungstechnik, Grundzüge des Widerspruchsverfahrens und die Grundzüge der kommunalen Rechtsetzung.
Die Ausbildung in der Verwaltungsstation kann bei jeder staatlichen Stelle und bis zu drei Monate bei einer überstaatlichen oder zwischenstaatlichen Ausbildungsstelle absolviert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung an der DHV Speyer oder im Ausland zu absolvieren. Das Arbeitsfeld der Ausbildungsstellen ist weit gestreut, in mindestens aber drei Sachen müssen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde (z. B. Bescheid, Widerspruchsbescheid) gefertigt und vom Personalrat der Rechtsreferendare am LG Düsseldorf beurteilt werden. Möglichkeiten der praktischen Ausbildung sind:
- ARGE (Arbeitsagenturen)
- Kommunalverwaltungen (Rechtsamt, Bauamt, Kulturamt, Standesamt, Datenschutzbeauftragter, …)
- Landschaftsverbände
- Polizei
- Bezirksregierung
- Verwaltung des Landtages NRW / Bundestagsverwaltung
- Ministerien (Finanzministerium, Justizministerium, Ministerium für Umwelt- und Naturschutz,…)
- IHK
- Finanzamt
- Universitätsklinikum
- Bundeskartellamt
- Deutsche Botschaften im Ausland
- Außenhandelskammern
- Europäisches Parlament
- Europäische Kommission
Eine frühzeitige Bewerbung ist zwingend erforderlich. Informationen erhalten Referendare bei Herrn Eichholz (Tel. +49 211 89 9 59 65), Kommunalverwaltung Düsseldorf und bei Herrn Hamacher (Tel. +49 211 475 2117), Bezirksregierung Düsseldorf.
Optional kann während der Verwaltungsstation die Ausbildung bei der Deutschen Verwaltungshochschule in Speyer absolviert werden. Da die Semesterzeiten nicht variabel sind kann ein Stationstausch notwendig werden und das Semester will gut geplant sein. Der Stationstausch muss beim Oberlandesgericht beantragt werden. Zusatzkosten für die Unterbringung in Speyer können zum Teil durch einen Antrag auf Trennungsentschädigung ausgeglichen werden. Während des Semesters sind mindestens 20 Semesterwochenstunden Pflicht sowie eine Übung im Öffentlichen Recht mit projektbezogener Arbeitsgemeinschaft. Die Teilnahme wird durch Leistungsnachweise belegt. Ein akademischer Grad wird indessen nicht erlangt. Diesen erlangt man im Aufbaustudium (möglich während der Wahlstation) und den dazu passenden Programmen (EMPA-Programm, Ausländer-Aufbaustudium): Durch eine schriftliche Magisterarbeit und eine mündliche Magisterprüfung erlangt man den „Magister der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.)“.
Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?
Der einwöchige Einführungslehrgang (i.d.R. an den ersten fünf Tagen der Station) soll das anwaltliche Gebührenrecht, anwaltliches Berufsrecht und jeweils das Mandat im Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht vorbereiten.
Danach findet wöchentlich die Arbeitsgemeinschaft statt. Die Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht wird von Richtern, Rechtsanwälten sowie Notaren geleitet. Anwaltsspezifischen Ausbildungsgegenstände werden von Rechtsanwälten sowie Notaren vermittelt. Ausbildungsschwerpunkte im Zivilrecht sind Gebühren- und Kostenrecht, Anwaltshaftung, anwaltliche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung, Rechtsmittelverfahren, Einstweiliger Rechtsschutz, Überblick über das Vollstreckungsrecht sowie Grundbegriffe des Insolvenzrechts. Inhaltliche Schwerpunkte im Strafrecht sind prozessuale Anträge, Verteidigungsstrategien, die Verteidigungsschrift, Beweiserhebung und -würdigung, besondere Klagearten, Berufung, Revision und Beschwerde. Beim Öffentlichen Recht geht es um Gerichtsorganisation und verwaltungsgerichtliche Verfahrensarten: Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, allgemeine Leistungsklagen, Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklagen, einstweiliger Rechtsschutz sowie Berufung und Revision.
Klausurwochen finden in vier Blöcken etwa alle acht Wochen statt. Unter Examensbedingungen sind vier Tage lang jeweils eine Klausur anzufertigen. Jeweils zwei Klausuren pro Klausurwoche haben das Zivilrecht, eine aus dem öffentlichen Recht und eine aus dem Bereich des Strafrechts zum Inhalt. Zumeist sind Klausuren nach folgendem Schema aufgebaut:
Erste Klausurwoche: 1. Strafrecht (Staatsanwaltliches Gutachten und Abschlussverfügung), 2. Öffentliches Recht (Urteil), 3. Zivilrecht I (Urteil) und 4. Zivilrecht II (aus Anwaltssicht).
Zweite Klausurwoche: 1. Strafrecht (Urteil), 2. Öffentliches Recht (einstweiliger Rechtsschutz), 3. Zivilrecht I (Urteil) und 4. Zivilrecht II (aus Anwaltssicht).
Dritte Klausurwoche: 1. Strafrecht (Revision aus Anwaltssicht), 2. Öffentliches Recht (Gutachten aus Anwaltssicht), 3. Zivilrecht I (Urteil in Vollstreckungssachen) und 4. Zivilrecht II (Vollstreckungsrechtliches Urteil aus Anwaltssicht).
Vierte Klausurwoche: 1. Strafrecht (Revision aus Anwaltssicht), 2. Öffentliches Recht (Gutachten aus Anwaltssicht), 3. Zivilrecht I (verschieden, oft erneut Urteil in Vollstreckungssachen) und 4. Zivilrecht II (verschieden, oft erneut Vollstreckungsrecht aus Anwaltssicht).
Die Ausbildung in der Praxis kann bei einem deutschen Rechtsanwalt oder bis zu drei Monate bei einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle (mit sachgerechter rechtsberatenden Ausbildung) oder bis zu 6 Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt absolviert werden. Bei Auslandsausbildungen sind sämtliche vom Rechtsanwalt zu unterschreibenden Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen. Selbes gilt auch für das Stationszeugnis. Ein Ausbildungsabschnitt darf im Übrigen drei Monate nicht unterschreiten. Die Ausbildung an der DHV Speyer wird angerechnet, wenn mindestens neun Pflichtarbeiten eingereicht und bewertet wurden. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!
Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?
Etwa drei Wochen vor den Prüfungen, erhalten Referendare eine Ladung vom LJPA. Die Klausuren finden teilweise über einen Zeitraum von drei Wochen statt (der Mittwoch ist „Erholungstag“). Die Ladung enthält eine Kennziffer, die bei den Klausuren anzugeben ist sowie Hinweise und Weisungen, z. B.: zulässige Hilfsmittel, Papier wird gestellt, Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte gehören nicht in den Prüfungssaal (bzw. werden vorne abzugeben) oder den gültigen Personalausweis nicht vergessen.
Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich das Ausleihen eines Mietangebots bei JurCase: Das Rundum-Sorglos-Paket enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.
Die zugelassenen Hilfsmittel für das zweite Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen sind:
- Habersack „Deutsche Gesetze“ (einschließlich Ergänzungsband)
- Sartorius „Verfassungs- und Verwaltungsgesetze“ (ohne Ergänzungsband)
- Rehborn „Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen“
- Grüneberg „BGB“
- Thomas/Putzo „ZPO“
- Fischer „StGB und Nebengesetze“
- Hopt „HGB“
- Meyer-Goßner „StPO“
- Kopp/Ramsauer „VwVfG“
- Kopp/Schenke „VwGO“
Die Kommentare sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind. Die Gesetzestexte sollen auf dem Stand bis zur letzten Nachlieferung zum Stichtag des 15. des Vormonats benutzt werden. Die Verwendung eines älteren Gesetzestextes bzw. Kommentars liegt im alleinigen Risikobereich des Prüflings.
Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.
Insgesamt fallen im zweiten Staatsexamen acht Klausuren in zwei Wochen an (4x Zivilrecht, 2x Strafrecht und 2x Öffentliches Recht). Jeweils zwei Zivilrechtsklausuren sind i.d.R. aus gerichtlicher und aus anwaltlicher Sicht zu schreiben. Die Strafrechtsklausuren bestehen meist aus einer staatsanwaltlichen Abschlussverfügung und einer offene Klausur (z.B. ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft). Die öffentlich-rechtlichen Klausuren sind meistens zum einen aus gerichtlicher Sicht, zum anderen in Form einer behördlichen Entscheidung oder anwaltlichen Beratung zu schreiben. Die Termine für die Klausuren stehen lange im Voraus auf der Homepage des LJPA (www.justiz.nrw.de) zur Verfügung. Die Ergebnisse werden (zumeist per Post) rund drei Monate nach den Klausuren mitgeteilt. Bei Nichtbestehen findet sich im Internet die Kennziffer des jeweiligen Kandidaten in der dazugehörigen Liste (https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/JM/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/klausuren/ergebnisse/index.php).
Die mündlichen Prüfungen finden im fünften Monat nach erfolgreich bestandenen Klausuren statt. Die Ladung zur Prüfung wird rund drei Wochen vorher verschickt und beinhaltet die Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrages (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht oder Arbeitsrecht) sowie die Namen der Prüfer. Protokolle über die einzelnen Prüfer sind gegen eine Pfandgebühr von 60 Euro beim Personalrat erhältlich (Der auf das Konto des Personalrats überwiesene Betrag – mitsamt Foto des Überweisungsbeleg – wird zurückerstattet, wenn innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Prüfung Protokolle zu den jeweiligen Prüfern angefertigt werden). Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Verein zur Förderung der Rechtsreferendare am LG Düsseldorf
Volksbank Düsseldorf Neuss
IBAN: DE97 3016 0213 0022 0030 11
BIC: GENODE1DNE
Die Auswahl des Rechtsgebiets des Kurzvortrages erfolgt nach dem Zufallsprinzip und kann aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Arbeitsrecht entstammen. Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt (ausgenommen ist der Kommentar „Hopt“, der für den Aktenvortrag aus dem Rechtsgebiet Handelsrecht zugelassen ist – also, selbst mitbringen!). Ansonsten Ladung, gültigen Personalausweis, Stift und ausreichend Verpflegung nicht vergessen!
Innerhalb einer Woche nach den mündlichen Prüfungen werden die Zeugnisse mit drei beglaubigten Kopien, Einzelnotenübersicht sowie schriftlichem Bescheid versendet. Die Ergebnisse werden Referendare aber bereits unmittelbar nach der Prüfung mündlich mitgeteilt.
Bei Problemen mit den Prüfungsergebnissen besteht die Option der Einsichtnahme in die Bewertung der Examensklausuren. Der hierfür benötigte Antrag ist innerhalb eines Monats beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht erforderlich und nicht möglich. Sofern die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes innerhalb der Monatsfrist erfolgt, ist eine vorhergehende Anmeldung nicht erforderlich. Sollte ein Mitglied der Prüfungskommission den Wunsch nach Mitteilung der Gründe für die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung äußern, ist ein Antrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung notwendig.
Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?
Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) oder auch an der DHV Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.
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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.