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Rechtsreferendariat Mecklenburg-Vorpommern

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Rechtsreferendariat Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich in folgende Stationen:

1. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang im Blockunterricht. Anschließend Ausbildung und Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Der Zivilrechtsstation ist an dem zugewiesenen Amts – oder Landesgericht zu absolvieren.

2. Verwaltungsstation (3 Monate):

Z­u Beginn erfolgt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang. Anschließend beginnt die praktische Ausbildung. Sie kann bei einer Verwaltungsbehörde und für den Zeitraum von einem Monat an einem Verwaltungsgericht in Schwerin oder Greifswald absolviert werden. Für diesen Zeitraum am Verwaltungsgericht wird Trennungsgeld gewährt. Achtung: Spätestens drei Monate vor Beginn der Station muss für die Zuweisung unter Verwendung des Formulars „Verwaltungsstation“ eine Verwaltungsbehörde bzw. ein Verwaltungsgericht benannt werden. Außerdem sind in jedem Fall Ausbildungszusagen vorzulegen. Empfehlung des OLG: Mit Beginn des juristischen Vorbereitungsdienstes sollte auch eine Auswahl hinsichtlich der Verwaltungsbehörde getroffen und eine Ausbildungszusage eingeholt werden. Die Verwaltungsstation kann ebenfalls an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer abgeleistet werden, der Einführungslehrgang entfällt in dieser Variante und die Kosten werden nicht übernommen. Ein Antrag für die Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer muss gleichermaßen in der Personalstelle für Referendare eingereicht werden. Auf Nachfrage erhält man dort auch Informationen und Kontakte zu Ansprechpartnern (u.a. Absolventen, die ihre Erfahrungsberichte teilen).

3. Strafrechtsstation (4 Monate):

Den Auftakt macht im Rechtsreferendariat Mecklenburg-Vorpommern ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, darauf folgt die Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder in Ausnahmen bei einem mit Strafsachen befassten Gericht erster Instanz. Zuweisungswünsche können bis spätestens zwei Monate vor Stationsbeginn eingereicht werden. Achtung: Die Zuweisung im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsstellen gemäß § 38 Abs. 2 JAPO M-V erfolgt vorrangig an eine Staatsanwaltschaft, es besteht keinerlei Anspruch auf eine Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle.

4. Anwaltsstation (9 Monate):

Als Ausbildungsstelle kommt ein Rechtsanwalt infrage oder für den Zeitraum von drei Monaten ein Notar oder eine sonstige Stelle, bei der eine adäquate Ausbildung in Rechtsgestaltung oder -beratung gegeben ist. Rechtsanwalt, Notar oder sonstige Ausbildungsstelle müssen spätestens drei Monate vor Beginn auf dem Formular „Rechtsberatungsstation“ benannt werden, zudem ist eine Ausbildungszusage entsprechend dem Formular „Ausbildungszusage“ beizufügen und in der Personalstelle für Referendare einzureichen.

5. Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Acht Klausuren: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht, zwei im Strafrecht.

6. Wahlstation (3 Monate):

Die Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht und Internationales Privatrecht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Man kann die Wahlstation auch einen Monat bei einem Ausbilder und die weiteren zwei Monate bei einem anderen Ausbilder absolvieren. Achtung: Bei dieser Variante besteht für die Zeit der Ausbildung Urlaubssperre.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Das Oberlandesgericht Rostock bietet während der Wahlstation einen Intensivkurs (zwei Tage) zu dem Thema „Der Aktenvortrag unter prüfungsähnlichen Bedingungen“ in Vorbereitung auf die mündliche Prüfung an. Zudem wird ein schriftliches Probeexamen (Dauer: vier Tage) angeboten.

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag, das Thema kann nicht frei gewählt werden. Die Vorbereitungszeit beträgt 90 Minuten. Es folgt das Prüfungsgespräch über die vier Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation) und den gesetzten Schwerpunkt. Dieses ähnelt der mündlichen Prüfung des ersten Examens.

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Als eines von derzeit zwei Bundesländern stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern Referendare als Beamte auf Widerruf ein. Mecklenburg-Vorpommern zahlt dabei den Anwärtergrundbetrag für Referendarinnen und Referendare, die sich auf Widerruf verbeamten lassen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.552,50 Euro. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt. Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt dann 1.345,00 Euro. Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (Stufe 1: 145,02 Euro, Stufe 2: 269,08 Euro, beim zweiten Kind 124,06 Euro, ab dem dritten Kind: 317,63Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt.
Für Rechtsreferendare in Mecklenburg-Vorpommern gelten die Bestimmungen für Beamte auf Widerruf, unter Ausnahme von §§ 7 und 33 Absatz 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), welches zuletzt geändert wurde durch Artikel 15 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160). Keine Anwendung finden die Vorschriften über Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Besoldung.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer Nebentätigkeit von bis zu maximal 32 Stunden im Monat nachzugehen. Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig und erlaubt, wenn diese im Vorfeld genehmigt wurden und die Ausbildung nicht durch sie beeinträchtigt wird. Grundsätzlich muss die Nebentätigkeit dem OLG im Voraus angezeigt (unter Verwendung des Vordrucks „Nebentätigkeitsanzeige) und die Höhe der Vergütung sowie Art, Umfang und Arbeitszeit mitgeteilt werden. Außerdem müssen Nachweise (z.B. Arbeitsvertrag) eingereicht werden. Das Entgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet, der Verdienst darf monatlich maximal 150 % des Grundgehaltes betragen (errechnet aus der Unterhaltsbeihilfe zuzüglich des Familienzuschlages). Achtung: In Mecklenburg-Vorpommern darf eine Nebentätigkeit ohne die Zustimmung des Präsidenten des OLG nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Eingang der schriftlichen Anzeige beim Dienstvorgesetzten übernommen oder fortgesetzt werden.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Die Regelungen zur Fahrkostenrückerstattung sind nicht gut nachvollziehbar. Ob Kosten (z.B. Fahrten, Übernachtungen) erstattet werden ist zunächst meist ungewiss. Das Geld ist in jedem Falle vorzustrecken, anschließend kann schriftlich die Rückerstattung beantragt werden. Aufstellungen darüber, welche Kosten übernommen werden fehlen. Das OLG ist für Fragen zu diesem Thema jedoch erreichbar und berät in Einzelfällen.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Spätestens am Folgetag ist der krankheitsbedingte Ausfall und der Grund für diesen der Personalstelle für Referendare – und der Beschäftigungsstelle (dem Einzelausbilder, falls dieser nicht erreichbar ist, dem Leiter der Beschäftigungsstelle sowie ggf. dem Leiter des Einführungslehrganges bzw. der begleitenden Arbeitsgemeinschaft) mitzuteilen. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthält. Nach der Gesundung muss man diese der jeweiligen Ausbildungsstelle per E-Mail mitteilen!
PS: Sollte die Dienstunfähigkeit zusammenhängen mit einem Unfall oder aus anderen Gründen Ersatzansprüche gegen Dritte nach sich ziehen können, muss dies ebenfalls mitgeteilt werden.
PPS: Im Falle der Erkrankung eines Kindes besteht kein Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe. Sowohl die Erkrankung als auch die Gesundung des Kindes ist dem LBesA mitzuteilen. Da diese Mitteilung durch die Personalstelle für Referendare erfolgt, muss der entsprechende Krankenschein in Kopie dort vorgelegt werden. Die Entgeltfortzahlung leistet die Krankenkasse.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. Es können insgesamt 26 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Urlaubstage, die bis zum Ende des ersten Ausbildungsjahres nicht verbraucht wurden, können auch noch im zweiten Ausbildungsjahr genommen werden. Außerdem erhalten Referendare, deren Erwerbsfähigkeit mehr als vorübergehend um wenigstens 50 v. H. gemindert ist, zusätzlich Urlaub im Umfang von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr (§ 125 SGB IX). Für den Zeitraum vom 24.12. bis zum 31.12. muss kein Urlaub genommen werden, Referendare haben wie alle anderen frei. Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub wird nicht während der ersten drei Monate der Ausbildung und der Einführungslehrgänge gewährt. Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch. Es ist darauf zu achten, dass nicht der ganze Urlaub innerhalb einer Station genommen wird. Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können vom OLG auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Das gilt auch für die Ehrenämter im öffentlichen Leben sowie die Teilnahme an Lehrgängen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen (z. B. Studienfahrten), wenn diese der Ausbildung oder staatsbürgerlichen Zwecken dienen. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet. Generell sind bis zu fünf Arbeitstage im Ausbildungsjahr möglich, in Ausnahmefällen auch bis zu zehn, unter Belassung der Unterhaltsbeihilfe. Im Falle einer Studienfahrt gelten besondere Bedingungen für die Gewährung von Sonderurlaub wie dienstlicher Bezug, Teilnahme von zwei Dritteln der Arbeitsgemeinschaft, korrekte Antragsstellung aller teilnehmenden Referendare, Vorlage des Programmes sowie die Teilnahme eines Arbeitsgemeinschaftsleiters. PS: Bei Nichterfüllung der Bedingungen, kann für den Zeitraum der Teilnahme aber Erholungsurlaub genommen werden. Die anfallenden Kosten der Studienfahrt trägt dann der Referendar.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert. In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert. Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite. Originalzeugnis und Ausbildungsnachweis sind durch den Ausbilder spätestens einen Monat nach der Ausbildung und im Falle der Wahlstation nach fünf Werktagen an die Personalstelle für Referendare zu überstellen. Als Referendar sollte man die Fristen im Auge behalten und auf eine fristgerechte Übermittlung hinwirken.
Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der darf drei, sechs oder die vollen neun Monate der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Verwaltungsstation oder die Wahlstation im Ausland absolvieren – die Stationen sind dabei teilbar. Auch die Wahlstation kann einen Monat lang bei einem Ausbilder und zwei Monate bei einer anderen Ausbildungsstelle absolviert werden. Es besteht dann jedoch für die Ausbildungszeit Urlaubssperre. Grundsätzlich gilt, dass mindestens 12 Monate der Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern abzuleisten sind. Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet die Referendarabteilung des OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird in Mecklenburg-Vorpommern leicht gemacht:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Burkhard Thiele
Oberlandesgericht Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock
Tel.: (0381) 331-0
Fax: (0381) 4590991
E-Mail: verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de

Landesjustizprüfungsamt M-V

Prüfungsangelegenheiten

ROI’in Gawehn
Tel.: 0385 5883045

Oberlandesgericht Rostock
Personalstelle für Referendare – Dienstaufsicht – Grundsätzliche Angelegenheiten der Ausbildung

JOS’in Grünberg.
Tel. 0381 331-164

JHS’in Luther
Tel. 0381/331-166

Vertretung:
JAng’e Baschinski
JAng’e Jalaß

JAF Bertarelli
Tel. 0381 331-183

Staatsanwaltschaften:

Staatsanwaltschaft Rostock
Tel. 0381 45640

Staatsanwaltschaft Schwerin
Tel. 0385 53020

Staatsanwaltschaft Stralsund
Tel. 03831 2050

Staatsanwaltschaft Neubrandenburg
Tel. 0395 4000

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern – Landesjustizprüfungsamt

Puschkinstraße 19 – 21
19055 Schwerin
Tel.: (0385) 588 – 0
Fax: (0385) 588 – 3455

Der Präsident des Landgerichts Schwerin

Demmlerplatz 1 – 2
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 7415 – 0
Fax: (0385) 7415 – 183

Der Präsident des Landgerichts Stralsund

Frankendamm 17
18439 Stralsund
Tel.: (03831) 205 – 0
Fax: (03831) 205 – 199

Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern

Domstraße 7
17489 Greifswald
Tel.: (03834) 8905 – 0
Fax: (03834) 8905 – 39

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Greifswald

Domstraße 7
17489 Greifswald
Tel.: (03834) 8905 – 0
Fax: (03834) 8905 – 28

Staatsanwaltschaft Schwerin

Bleicherufer 15
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 5302 – 0
Fax: (0385) 5302 – 444

Staatsanwaltschaft Stralsund

Frankendamm 17
18439 Stralsund
Tel.: (03831) 205 – 0
Fax: (03831) 205 – 680

Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstr. 7
17235 Neustrelitz
Tel.: (03981) 257 – 0
Fax: (03981) 257 – 147

Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Postfach 14 09
67324 Speyer
Tel.: (06232) 654 – 0
Fax: (06232) 654 – 208

Was bringt mir eine Sudien-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer während der Ausbildung das Eis zwischen sich und anderen Referendaren brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen Sonderurlaub für eine Studienreise beantragen. Voraussetzung für eine Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm. Folgende Bedingungen gelten: dienstlicher Bezug, Teilnahme von zwei Dritteln der Arbeitsgemeinschaft, korrekte Antragsstellung aller teilnehmenden Referendare, Vorlage des Programmes sowie die Teilnahme eines Arbeitsgemeinschaftsleiters.
Tipp: Informationen zu Studien-Fahrten gibt es bei der Referendarabteilung und bei Reisebüros, die sich auf die Organisation solcher Fahrten inkl. des genehmigungsfähigen Fachprogramms spezialisiert haben.

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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert insgesamt 24 Monate. Am Beginn steht die durch einen zweiwöchigen Einführungslehrgang eingeleitete Zivilstation. Diese wird an dem zugewiesenen Amts- oder Landgericht absolviert.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR ZIVILSTATION!

Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Auf den zweiwöchigen Einführungslehrgang folgt die Ausbildung in der Strafrechtspflege (§ 38 Abs. 1 Nr. 3 JAPO M-V) bei der Staatsanwaltschaft oder in Ausnahmen bei einem mit Strafsachen befassten Gericht erster Instanz. Zuteilungswünsche sind spätestens zwei Monate vor Stationsbeginn einzureichen. Eine Zuweisung erfolgt jedoch primär an eine Staatsanwaltschaft (§ 38 Abs. 2 JAPO M-V). Individuelle Wünsche zu Ausbildungsschwerpunkten können spätestens drei Monate vor Beginn der Personalstelle für Referendare mitgeteilt werden.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR STRAFSTATION!

Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Die Station beginnt mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang. Im Anschluss findet die praktische Ausbildung statt. Sie kann bei einer Verwaltungsbehörde und für die Dauer von einem Monat auch bei einem Verwaltungsgericht in Greifswald bzw. Schwerin absolviert werden. Für die Zeit am Verwaltungsgericht wird Trennungsgeld gewährt. Spätestens drei Monate vor Beginn der Station muss über das Formular „Verwaltungsstation“ entweder eine Verwaltungsbehörde oder ein Verwaltungsgericht benannte werden. Es müssen zudem Ausbildungszusagen vorgelegt werden. Die Station kann ebenso an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer geleistet werden (ohne Einführungslehrgang und Kostenübernahme). Der Antrag für „Speyer“ ist gleichermaßen in der Personalstelle für Referendare einzureichen.

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Die Ausbildung in der Rechtsberatung dauert neun Monate. Spätestens drei Monate vor Ausbildungsbeginn ist der jeweilige Anwalt auf dem Formular Rechtsberatungsstation zu benennen. Das Formular ist mit der Ausbildungszusage (Formular „Ausbildungszusage“) in der Personalstelle für Referendare einzureichen. Trennungsgeld oder Reisekosten werden außerhalb des Bereiches der Stammdienststelle nicht bewilligt. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Die Prüfung wird entweder im Februar (Einstellungstermin im Juni) oder im August (Einstellungstermin im Dezember) des Jahres geschrieben. Sie besteht aus acht Klausuren: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht sowie zwei im Strafrecht. In der Klausur im Zivilrecht handelt es sich meist um ein Urteil, eine Arbeit aus Anwaltssicht oder ein Kautelar. Im Öffentlichen Recht um ein Urteil, eine Klausur aus Anwaltssicht oder einen Beschluss. Im Strafrecht werden Klausuren in Form von Urteil, Aufgaben aus staatsanwaltschaftlicher Sicht oder eine Revision gestellt.

Jede Klausur ist in fünf Stunden zu bearbeiten. Die Klausuren beinhalten die Aufgabe eine schriftliche Äußerung (Entscheidung, Verfügung etc.) der mit der Sache befassten Stelle oder Person zu entwer­fen. Falls eine Begründung nicht erforderlich bzw. üblich ist, müssen die Gründe in einem Gutachten oder Vermerk dargelegt werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem Bearbeitervermerk zu der jeweili­gen Klausur. Meist ist für die zugrunde zu legende Rechtslage der Zeit­punkt maß­gebend, zu dem die mit der Sache befasste Stelle oder Per­son eine Ent­scheidung trifft (bei gerichtlichen Entscheidungen gff. der Zeitpunkt der letz­ten münd­lichen Verhandlung). Achtung: Für die Lösung soll unabhängig davon, die neuere Rechtsprechung berück­sichtigt werden. Bei Nebenentscheidun­gen ist die Gebüh­rentabelle aus dem Habersack zu verwenden (Deutsche Gesetze, C.H.Beck, Anhang in der aktuellen Auflage). Genutzte Gesetzestexte dürfen auf keinen Fall Eintragungen, Unterstreichungen, Anmerkungen, Verweise oder markierte Passagen enthalten.

Die Verwendung von Registern oder Heft- und Markierungsstreifen ist hingegen ungefährlich, sofern es sich lediglich um die Kurzbezeichnung des Gesetzes handelt. Paragrafen oder Zusätze dürfen nicht zusätzlich vermerkt sein. Heftstreifen können sich also durchaus auch innerhalb einzelner Gesetze befinden (mit Kurzbezeichnung des Gesetzes oder unbeschriftet). Tipp: In Mecklenburg-Vorpommern kann man einen Klausurenkurs zur Vorbereitung besuchen. Dort können Klausuren aus vorausgegangenen Examensprüfungen testweise geschrieben werden. Auch vor der mündlichen Prüfung werden spezielle Kurse angeboten, insbesondere in Vorbereitung auf den Aktenvortrag. In der mündlichen Prüfung werden Referendare in einem Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern geprüft, hinzu kommt ein Prüfungsgespräch im gewählten Schwerpunktbereich (aktuell möglich: Justiz, Rechtsberatung, Wirtschaftsrecht, Verwaltung, Arbeit, Steuern, Europarecht, soziale Sicherung oder Internationales Privatrecht). Neben den AGs gibt es noch weitere Angebote.

In Sonderveranstaltungen werden z.B. auch weitere aktuelle Rechtsthemen bearbeitet. Auch eine Teilnahme an Fortbildungsangeboten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern ist möglich. Achtung: Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbstständig beschafft werden. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern sind:

 

  • Grüneberg, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO
  • Fischer, StGB
  • Meyer-Goßner, StPO
  • Kopp/Schenke, VwGO
  • Kopp/Ramsauer, VwVfG
  • Hopt, HGB
  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Habersack Ergänzungsband
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
  • dtv/Beck “Europarecht 5014”
  • Nomos Gesetze “Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern”

Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.

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Auf den schriftlichen Teil folgt die mündliche Prüfung. Die Gesetzestexte und die für den Aktenvortrag benötigten Kommentare müssen mitgebracht werden und werden vor Ort kontrolliert. Anschließend werden die Akten für den Aktenvortrag in zeitlichem Abstand ausgegeben. Mit dem Aktenvortrag beginnt die Prüfung. Durch den Vortrag sollen Referendare demonstrieren, dass Sie fähig sind, nach kur­zer Vor­be­rei­tungszeit in freiem Vortrag den Inhalt einer Akte darzustellen und im Anschluss einen prak­tisch brauchbaren Vorschlag zu begrün­den. Bestandteile des Vortrags sind ein kurzer Bericht, der Ent­scheidungs­vor­schlag, eine knappe Begründung des Vor­schlages und eine abschließende Mitteilung der zu treffenden Ent­schei­dung bzw. Maß­nah­me. Zur Vorbereitung dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel genutzt werden. Die Vorbereitungszeit beträgt 90 Minuten. Tipp: Stichwortzettel dürfen während des Vortrages benutzt werden. Bei Mittei­lun­gen von Anträgen, Zeit-/Zahlenangaben oder Urkunden dürfen Akten herangezogen werden. Vollständiges Able­sen einer Ausarbeitung in Schriftform ist jedoch untersagt. Der Vortrag soll nicht länger als zehn Minuten dauern; unter kei­nen Umstän­den länger als 12. Bei Überschreitung des Zeitlimits, bricht der Vorsitzende den Vor­trag ab. Im Anschluss an den Vortrag wird das Aktenstück übergeben an den Ausschuss. Das Rechtsgebiet des Vortrages wird mit der Ladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Im Falle des Misserfolgs kann die Prüfung einmal wiederholt werden. Zuvor ist ein Ergänzungsvorbereitungsdienst zu leisten. Dieser endet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Wiederholungsprüfung für bestanden oder nicht bestanden erklärt wird. Die Dauer des Dienstes beträgt mindestens sechs Monate. Das Ljpa setzt den Zeitpunkt der nächsten Prüfung und in speziellen Fällen auch Auflagen für den weiteren Vorbereitungsdienst fest.

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Die dreimonatige Wahlstation stellt den Schlussstein des Vorbereitungsdienstes dar. Spätestens drei Monate vor Beginn müssen der Personalstelle für Referendare der gewählte Schwerpunkt und die gewünschte Ausbildungsstelle mitgeteilt werden. Diese müssen fachlich abgestimmt sein. Die Angaben sind auch gegenüber dem Ljpa bindend. Eine Änderung der Zuweisung ist nur in begründeten Ausnahmen möglich. Auch das Landesjustizprüfungsamt muss über solche Änderungen informiert werden.
Die Station kann in der Justiz an einem Zivilgericht (Familiengericht oder ein Gericht in Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit) oder einem Notar verbracht werden. Natürlich auch bei einem Rechtsanwalt oder an anderer Stelle, wo eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung oder Rechtsberatung gewährleistet ist. Manche Referendare gehen in die Wirtschaft (Wirtschaftsberater oder -prüfer, Unternehmen etc.). Andere in die Verwaltung (Behörden auf Bundes- oder Landesebene, verschiedene Gerichte etc.) Wer sich für das Arbeitsrecht interessiert kann neben Gerichten auch fürGewerkschaften oder Arbeitgeberverbände tätig werden. Referendare mit einer Vorliebe für Soziales steht der Weg in die Welt des Sozialrechts offen (Sozialgericht, Landessozialgericht, Körperschaft der sozialen und beruflichen Selbstverwaltung, Leistungsträger in der Sozialversicherung etc.). Natürlich kann man die Station aber auch im Steuerrecht (u. a. Finanzamt oder Steuerberater), Europarecht (z.B. OSZE, UN, EU oder das Informationsbüro des Landes M-V in Brüssel) oder Internationalem Privatrecht (Internationale Handelskammern, Unternehmen mit internationalen Beziehungen etc.) absolvieren. Es gelten nur sehr wenige Einschränkungen in der Wahlstation. Eine dieser Einschränkungen, die man unbedingt beachten sollte, ist: Keine Zuweisung zu Ausbildungsstellen, in denen die Ausbildung durch Ehepartner, Verwandte oder sonstigen nahe Angehörige vorgenommen würde, um etwaige Interessenskonflikte im Vorhinein bereits auszuschließen. Ansonsten hat man in der Wahlstation schöne Spielräume, um den eigenen Berufseinstieg vorzubereiten oder die letzten Monate zu genießen (z.B. im Ausland) bevor der „Ernst des Lebens“ dann beginnt.

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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.