Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Baden-Württemberg?
Das Rechtsreferendariat Baden-Württemberg gliedert sich in folgende Stationen:
1 – Zivilrechtsstation (5 Monate):
Beginnt mit einem ca. zweiwöchigen Einführungslehrgang. Danach findet einmal wöchentlich der praxisbegleitende Ausbildungslehrgang (Arbeitsgemeinschaft) statt, zudem nehmen Referendar:innen an besonderen Lehrveranstaltungen zu ausgewählten Themengebieten teil und absolvieren die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.
2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):
Zu Beginn erfolgt ein Einführungslehrgang (16 bis 20 Stunden) sowie Plädierkurs, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einer bzw. einem Staatsanwält:in, einer bzw. einem Strafrichter:in oder einer Strafkammer beim Landgericht – dazu: Sitzungsvertretung für die Staatsanwaltschaft bei einem Amtsgericht.
3 – Anwaltsstation I (4,5 Monate):
Den Auftakt macht ein zentral von der Rechtsanwaltskammer durchgeführter Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft und Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in in einer Kanzlei.
4 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):
Zunächst steht die Teilnahme an einem Einführungslehrgang an, anschließend Ausbildung bei einer Behörde, einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit sowie wöchentlich AG. Auf die Station kann eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden.
5 – Anwaltsstation II (4,5 Monate):
Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in sowie begleitender Unterricht in einer Arbeitsgemeinschaft. In der zweiten Rechtsanwaltsstation ist eine Ausbildung bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, Verbandes oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, möglich.
6 – Schriftliche Examensprüfungen (21. Monat):
Acht Klausuren: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht.
7 – Wahlstation (3 Monate):
Ggf. Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle – diese kann aus unterschiedlichen Wahlbereichen (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Eine Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist ebenfalls optional wählbar.
8 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich. Es folgt das Prüfungsgespräch über die 4 Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation).
Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?
Keine Sorge, Referendar:innen müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Baden-Württemberg gewährt Rechtsreferendar:innen zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.402,51 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendar:innen in Baden-Württemberg erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei Verheirateten: 158,80 Euro, bei erstem oder zweitem Kind: 138,84 Euro und sowie 750,44 Euro für das dritte und jedes weitere Kind). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.
PS: Ein:e Rechtsreferendar:in in Baden-Württemberg ist nicht „Beamtin auf Widerruf“ bzw. „Beamter auf Widerruf“, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?
„Nebenher“ arbeiten ist Referendar:innen in drei Fällen vom OLG gestattet: Nebentätigkeiten mit Ausbildungsbezug (z. B. freiwilliger Sitzungsdienst, Rechtsanwält:in), Nebentätigkeit an einer juristischen Fakultät und Nebentätigkeiten sonstiger Art.
Bei erkennbarem Ausbildungsbezug darf maximal 35 Stunden gearbeitet werden. In den ersten vier Monaten des Rechtsreferendariat Baden-Württemberg reicht für eine Tätigkeit von bis zu 20 Stunden eine Anzeige, Tätigkeiten bis zu 35 Stunden muss das OLG genehmigen. Ab dem fünftem Monat genügt generell eine Anzeige.
Ebenfalls ab dem fünften Ausbildungsmonat können auch Nebentätigkeiten bei der Ausbildungsstelle für die Zeit der Zuweisung sowie an einer juristischen Fakultät bei besonderer Qualifikation der Rechtsreferendarin bzw. des -referendars bis zu einem Umfang von 70 Stunden im Monat genehmigt werden.
Sonstige Nebentätigkeiten dürfen bis zum 4. Monat im Umfang von 20 Stunden und ab dem 5. Monat im Umfang von 35 Stunden ausgeübt werden. Sie sind anzuzeigen (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks).
Das Entgelt wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet.
Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?
Für alle angehenden Jurist:inen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, gibt es keine guten Nachrichten: Ermäßigungen beim ÖPNV gibt es für Rechtsreferendar:innen nicht. Bisweilen bieten die Landgerichte aber den Erwerb eines Job-Ticket oder ähnlicher speziell vergünstigter Monatskarten (im Abonnement) an.
Tipp: am besten bei den für die Referendarausbildung zuständigen Sachbearbeitern vor Dienstantritt nachfragen – das kann bares Geld wert sein!
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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Sogar Referendar:innen werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall ist die Referendarabteilung beim OLG unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Zusätzlich sind Krankheitstage, an denen eine AG stattfindet, bei der bzw. dem jeweiligen AG-Leiter:in und Ausbilder:in am Arbeitsplatz zu melden.
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen!
PS: Korrektes Verhalten im Krankheitsfall erspart also eine Menge Ärger!
PPS: Eine Krankmeldung von Freitag bis inklusive Montag ergibt (leider) vier Krankheitstage. Also Achtung: Das Wochenende wird mitgezählt!
Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?
Die gute Nachricht: Auch Referendar:innen dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 26 Tage Erholungsurlaub beantragt werden. Urlaub, den Referendar:innen bis zum Ende des Ausbildungsjahres nicht genommen haben ist, sollten diesen noch in den folgenden neun Monaten in Anspruch nehmen, denn danach verfällt dieser.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub wird nicht während der Einführungsphasen, während der Dauer der Aufsichtsklausuren, des Plädierkurses, des Schwerpunktstudiums sowie des Studiums an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer gewährt.
Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit der bzw. dem jeweiligen Ausbilder:in. Dies ist in der Regel unproblematisch. Es ist darauf zu achten, dass nicht der ganze Urlaub innerhalb einer Station genommen wird.
Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können vom OLG auf Antrag zusätzlich bis zu fünf, maximal aber bis zu zehn Arbeitstage Sonderurlaub gewährt werden. Diese werden nicht auf den normalen Urlaubsanspruch angerechnet.
Generell gilt: Anträge auf Erteilung von Erholungsurlaub sind über die bzw. den Leiter:in der Ausbildungsstelle dem Präsidenten des Landgerichts vorzulegen!
Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?
Referendar:innen erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder:innen halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Jurist:innen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch mit der bzw. dem Ausbilder:in zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.
Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!
Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf Teile der Rechtsanwaltsstation, die gesamte Wahlstation (bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisationen) im Ausland absolvieren – ggf. ist eine Befreiung vom AG-Unterricht einzuholen.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein:e Zustellungsbevollmächtigte:r mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendar:innen mitversichert sind.
Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?
Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.
Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.
Im Laufe des Referendariats werden Referendar:innen außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:
- Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
- Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
- Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
- Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
- Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
- Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
- Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
- Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
- Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
- Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
- Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
- Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
- Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
- Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
- Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
- Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
- Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
- Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
- Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
- Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
- Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
- die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
- Skripte von Jura Intensiv.
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Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart
Präsident Dr. Franz Steinle
Oberlandesgericht Stuttgart
Postfach 103653
70031 Stuttgart
Referendarspersonalrat des Oberlandesgerichtsbezirks Stuttgart
Oberlandesgericht Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
E-Mail: sprechervorstand.olgstuttgart@gmx.de
Für Rechtsreferendar:innen Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart
Ausbildungsleiter für Rechtsreferendar:innen:
Herr Dr. Katzenstein
Telefon: 0711 212-3075
E-Mail: Katzenstein@olgstuttgart.justiz.bwl.de
Referentin
Frau Pelant
Telefon: 0711 212-3202
E-Mail: Stefanie.Pelant@olgstuttgart.justiz.bwl.de
Sachbearbeiterin
Frau Renk
Telefon: 0711 212-3200
E-Mail: Renk@olgstuttgart.justiz.bwl.de
Anschrift
Oberlandesgericht – Verwaltungsabteilung – Stuttgart
Olgastraße 2
70182 Stuttgart
Der Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe
Präsident Alexander Riedel
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe
Referendarspersonalrat des Oberlandesgerichtsbezirks Karlsruhe
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe
E-Mail: sprechervorstand.olgka@googlemail.com
Für Rechtsreferendar:innen Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe
Ausbildungsleiter für Rechtsreferendar:innen
Herr RiOLG Bunk
Telefon: 0721 926-2074
E-Mail: Bunk@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Sachgebietsleiterin
Frau Sorg
Telefon: 0721 926-3488
E-Mail: Sorg@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Sachbearbeiter
Frau Weiss(Südbaden)
Telefon: 0721 926-3485
E-Mail: Weiss@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Herr Müller (Nordbaden)
Telefon 0721 926-3478
E-Mail: BMueller@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Anschrift:
Oberlandesgericht – Verwaltungsabteilung – Karlsruhe
Hoffstraße 10
76133 Karlsruhe
Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?
Wer unmittelbar nach Beginn der das Eis zwischen anderen Referendar:innen brechen möchte, kann für das gemeinsame Kennenlernen eine Dienstbefreiung für die Dauer einer Studienreise. Voraussetzung für eine AG-Fahrt ist ein juristisch geprägtes Programm (mindestens 1 Programmpunkt pro Tag). Der Antrag muss schriftlich beantragt werden und dabei enthalten: 1. Termin der AG-Fahrt, 2. Reiseziel, 3. Auflistung der Teilnehmer mit Anschrift, 4. Vermerk, dass AG-Leiter:in und Einzelausbilder:in zustimmen, 5. Juristisches Fachprogramm.
Tipp: Informationen zu AG-Fahrten gibt es bei der Referendarabteilung und bei Reisebüros, die sich auf die Organisation solcher Fahrten inkl. des genehmigungsfähigen Fachprogramms spezialisiert haben.
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Was lernen Referendar:innen in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?
Die fünfmonatige Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen beginnt mit einem rund zweiwöchigen Einführungslehrgang. Im Mittelpunkt steht die Behandlung des Zivilrechtsstreits, wie er Rechtsanwält:innen, Richter:innen und anderen Rechtspflegeorganen in der täglichen Praxis begegnet. Schwierige Einzelfragen des Prozessrechts sollen nur behandelt werden, soweit dies zum Verständnis der konkreten Prozesssituation erforderlich ist. Der Lehrgang soll anhand von Musterakten praxisnah gestaltet werden. Dabei soll der Verfahrensablauf schrittweise dargestellt werden, wobei Rechtsreferendar:innen mit dem Entwurf von Schriftsätzen, Verfügungen und Entscheidungen zu aktiver Mitarbeit herangezogen werden sollen.
In der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft sind unter prüfungsähnlichen Bedingungen bis zu vier Arbeiten abzuleisten. Hier wird die auf der Station gewonnene Praxiserfahrung verarbeitet. Im Rahmen der Besprechung von Übungs- und Aufsichtsarbeiten werden Arbeitstechnik und die Methoden der Fallbearbeitung am praktischen Fall eingeübt.
Ausbildungsziel der AG ist neben dem Erlernen von zivilrichterlichen Arbeits- und Denkmethoden die Entwicklung der Fähigkeit, eigenverantwortlich rechtliche Probleme zu behandeln. Speziell die wesentlichen Verfahrensarten im Zivilprozess sollen unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Problemstellungen vermittelt werden, sodass streitige Zivilsachen selbständig bearbeitet und entschieden werden können. Unabhängig von der Wahl des späteren Wahlfaches sollte die Zivilstation auch zum Üben der Vortragstechnik mittels Aktenvorträges genutzt werden.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation – je nach Zuweisung – am Amts- oder Landgericht – sollen Referendar:innen die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben der Ausbilderin bzw. des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Ziel ist, sich mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut zu machen, das eigene soziale und wirtschaftliche Verständnis in der praktischen Tätigkeit zu entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Referendar:innen sollen befähigt werden, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Dementsprechend sollen Referendar:innen auch auf Antrag Gelegenheit erhalten, an einem oder zwei Tagen die Arbeit einer Gerichtsvollzieherin oder eines Gerichtsvollziehers kennenzulernen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht wird in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit der Richterin bzw. des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.
Was lernen Referendar:innen in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?
Der insgesamt 20-stündige Einführungslehrgang bereitet auf die praktischen Anforderungen der Ausbildung beim Strafgericht und bei der Staatsanwaltschaft vor. Rechtreferendar:innen sollen mit dem Ablauf des Strafverfahrens sowie mit den Aufgaben und der Arbeitsmethode der am Strafverfahren beteiligten Rechtspflegeorgane vertraut gemacht werden.
In der sich daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (mindestens eine Probeklausur und ggf. Referate und Aktenvorträge) werden die im Einführungslehrgang erworbenen methodischen und prozessualen Grundkenntnisse erweitert und unter Einbeziehung der Praxiserfahrung der Stationsausbildung vertieft. Darüber hinaus werden im Unterricht ausgewählte materiell-rechtliche Fragen behandelt und anhand der Übungs- und Aufsichtsarbeiten die Arbeitstechnik und die Methode der Fallbearbeitung geübt.
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendar:innen bei der Staatsanwaltschaft zumeist mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen. Manche Ausbilder:innen lassen zur Übung regelmäßig dazu sog. A-Gutachten anfertigen, manche wollen nur eine Verfügung und eine öffentliche Klageschrift.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendar:innen haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendar:innen nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendar:innen müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat der Ausbilderin bzw. des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Herren tragen eine weiße Krawatte oder eine weiße Fliege, Damen kommen mit einer weißen Blues aus – wer will kann sich aber auch mit einem weißen Tuch schmücken.
Goldene Regel für den Sitzungsdienst: immer die Telefonnummer der Ausbilderin bzw. des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch der jeweiligen Richterin bzw. des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Von der bzw. dem jeweiligen Einzelausbilder:in werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.
Übrigens: Auf Grund der Verkürzung des Referendariats ist die Staatsanwaltschaft in den Monaten Mitte Juni bis August und Mitte Dezember bis Februar ohne Referendar:innen. Es besteht deshalb die Möglichkeit, in dieser Zeit – d. h. über die Strafstation hinaus – Sitzungsdienst als Nebentätigkeit für die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Der Sitzungsdienst ist als Nebentätigkeit generell genehmigt und wird mit 11,50 Euro pro Stunde vergütet.
Was lernen Referendar:innen in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?
Der Einführungslehrgang (40 Stunden) hat die Aufgabe, Rechtsreferendar:innen in den Aufgabenbereich und die Arbeitsweise der Verwaltung und der Verwaltungsgerichte einzuführen. Er soll Zusammenhangs- und Überblickswissen vermitteln und die Voraussetzungen schaffen, dass angehende Jurist:innen in der Verwaltungsstation von Anfang an zielstrebig ausgebildet werden können. Der Einführungslehrgang besteht aus zwei Abschnitten: 1. Organisation der Verwaltung, Verwaltungsverfahren und 2. Verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Grundzüge der rechtlichen Gestaltung und drei Rechtsgebiete (nach näherer Bestimmung des Ausbildungsleiters) werden im zeitlichen Zusammenhang mit dem Einführungslehrgang behandelt.
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft (zwei Übungsklausuren und ggf. Aktenvorträge und Referate) hat die Aufgabe, die in der Verwaltungsstation gewonnene Praxiserfahrung zu verarbeiten, den Stoff des Einführungslehrgangs zu vertiefen und anhand praktischer Beispiele zu verdeutlichen und durch die Besprechung von Übungs- und Aufsichtsarbeiten die Arbeitstechnik und die Methodik der Fallbehandlung einzuüben. Der Unterricht erstreckt sich vor allem auf die Rechtsgebiete: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht mit Widerspruchsverfahren, Sofortvollzug, Verwaltungsvollstreckung; Kommunal-, Bau-, Polizei- und Verwaltungsprozessrecht. Inhaltlich sollen zudem die Querverbindungen zu den Rechtsgebieten der besonderen Lehrveranstaltungen und methodisch die Besonderheiten der rechtlichen Gestaltung im öffentlichen Recht aufgezeigt werden.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation sollen Referendar:innen die Aufgaben einer Verwaltungsjuristin bzw. eines Verwaltungsjuristen sowie deren Arbeitsmethoden kennenlernen. Als mögliche Ausbildungsstellen kommt ein Verwaltungsgericht oder eine Verwaltungsbehörde, z. B. Stadtverwaltung, Landratsamt, Regierungspräsidium oder Städtetag in Frage. Alternativ hierzu können Referendar:innen die Verwaltungsstation an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren. Im Kontext der praktischen Ausbildung sollen Referendar:innen den Aufbau und die Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde kennenlernen und sich in die Tätigkeit einer Beamtin bzw. eines Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes einarbeiten. Damit verbundenen Aufgaben sind u. a.: Erstbescheide, Widerspruchsbescheide, gutachterliche Vermerke zur Rechtslage, Schreiben an andere Behörden, Petitionen, Auskünfte gegenüber Bürger:innen, Teilnahme an Verhandlungen mit anderen Behörden, Mitarbeiter:innen und Bürger:innen. Die inhaltliche Arbeit sich indessen je nach Ausbildungsstelle stark unterscheiden.
Was lernen Referendar:innen in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?
Die Rechtsanwaltsstation beginnt zunächst mit einem von der Rechtsanwaltskammer durchgeführten Einführungslehrgang. Berufsbild, Rechte und Pflichten einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwalts sowie rechtsberatende, rechtsgestaltende und forensische Tätigkeitsfelder sind thematische Inhalte des Lehrgangs.
Ziel der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft ist die Vermittlung der Grundlagen des Anwaltsrechts und die Begleitung der praktischen Ausbildung der Referendar:innen in der Zivil-, Verwaltungs- oder in der ersten Anwaltsstation sowie die Vertiefung der gewonnen Praxiserfahrungen. Inhaltlich werden u. a. das anwaltliche Berufsrecht und standesrechtliche Pflichten, Organisation und Bürobetrieb einer Kanzlei, Anwaltshaftung, die Stellung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts im Verfahren, typische prozessuale Probleme und Klausurtechnik besprochen.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation erfordert je nach Interesse und eigenem Engagement oft ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten. Das fängst bereits bei der eigenen Wahl einer passenden Anwältin bzw. eines passenden Anwalts für die Anwaltsstation 1 (nur Kanzleien) und Anwaltsstation 2 (bei einer bzw. einem Rechtsanwält:in in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, Verbandes oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist) an. Zudem treten Referendar:innen in der Station selbst vor Gericht auf und haben direkten Kontakt zu den Mandant:innen. Referendar:innen sollen zudem an Gesprächen der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts mit dem Mandan:innen teilnehmen und im Laufe der Ausbildung Mandantengespräche nach Möglichkeit selbstständig führen. Auch soll die Gelegenheit gegeben werden, an außergerichtlichen Vergleichs- und Vertragsverhandlungen teilzunehmen. Zudem sollen – zunächst unter Anleitung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts, später möglichst selbstständig – Verhandlungs- und Beweistermine vor Gericht wahrgenommen werden und praktische Kenntnisse in das anwaltliche Gebührenrecht, in das Berufsrecht und in die Büroorganisation vermittelt werden. In Betracht kommt auch die Arbeit in einer großen oder internationalen Kanzlei, bei der man dann eher wissenschaftlich arbeitet als vor Gericht aufzutreten. In solchen Großkanzleien muss immer ein:e Anwält:in benannt werden, der für verantwortlich ist und das Zeugnis schreibt, auch wenn man Fälle von verschiedenen Anwält:innen innerhalb der Kanzlei zur Bearbeitung erhält. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!
Tipp 1: Bereits in der Zivilstation sollte man sich ein Bild von vielen Anwält:innen machen, da man diese in den mündlichen Verhandlungen erlebt und ihre Schriftsätze lest. Daraufhin besteht die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen und Kontakt aufzunehmen. Es ist auch immer ratsam, Kontakt mit „älteren Semestern“ zu pflegen, da man oft gute Anregungen bekommen kann.
Tipp 2: Nebenbei kann es auch vorkommen, dass einzelne Kanzleien Referendar:innen suchen, die im Rahmen einer möglichen Nebentätigkeit für zusätzliches Einkommen ein paar Stunden in der Woche für die Kanzlei Arbeiten übernehmen.
Was müssen Referendar:innen beim Zweiten Staatsexamen beachten?
Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 8 Klausuren, die im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben werden. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: vier im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht.
Der Prüfungsstoff im Zivilrecht umfasst die drei ersten Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit den besonderen Ausprägungen im Straßenverkehrsgesetz, Familienrecht (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, gesetzliches Güterrecht, Ehescheidung mit Unterhalts- und Sorgerecht, Abstammung, Verwandtschaft und Unterhaltspflicht unter Verwandten, gesetzliche Vertretung von Kindern) und Erbrecht (gesetzliche Erbfolge, Verfügungen von Todes wegen, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbenhaftung, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrecht, Erbschein).
Beim Handelsrecht werden folgende Themen behandelt: Kaufleute, Publizität des Handelsregisters, Handelsfirma, Prokura und Handlungs-vollmacht, allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte, Handelskauf.
Aus dem Gesellschaftsrecht sind Fragen zum Recht der OHG und der KG, aus dem Recht der Kapitalgesellschaften (Errichtung, Vertretung und Geschäftsführung der GmbH) zu erwarten.
In Sachen Arbeitsrecht sollten Referendar:innen vorbereitet sein auf: Rechtsquellen und Gestaltungsformen, Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Bestandsschutz, Leistungsstörungen, Haftung im Arbeitsverhältnis, einschließlich der zugehörigen Regelungen aus dem Tarifvertragsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Dazu Überblickswissen zu arbeitsgerichtlichen Verfahren (Urteilsverfahren).
Ein wenig Überblickswissen über Internationales Privatrecht sollten Referendar:innen ebenfalls bereithalten – und zwar zum allgemeinen Teil und zu den Kollisionsnormen des EGBGB.
Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sind ebenfalls Bestandteil des Prüfungsstoffs. Hier geht es um Zivilprozessordnung (ohne Aufgebotsverfahren und schiedsrichterliches Verfahren), gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, Verfahrenskosten, freiwillige Gerichtsbarkeit (Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen), Zwangsversteigerung (Rangordnung der Rechte, Anordnung der Versteigerung, geringstes Gebot, Gegenstand der Versteigerung, Zuschlag), Insolvenzordnung (ohne Verfahrensvorschriften) und Anfechtungsgesetz.
Im Strafrecht sollte man sich in folgenden Bereichen auskennen: Allgemeiner Teil des Strafrechts und aus dem besonderen Teil des Strafgesetzbuchs die Abschnitte 6, 7, 9, 10, 14, 16 bis 23, 27 bis 30.
Dazu kommen aus dem Strafverfahrensrecht und aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen, aus dem Strafprozessrecht das erste bis dritte Buch der Strafprozessordnung sowie das Strafbefehlsverfahren; aus dem Recht der Ordnungswidrigkeiten sollten Referendar:innen: den ersten und zweiten Teil (1. – 8. Abschnitt) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten im Blick haben sowie sich im Bereich Verfahrenskosten auskennen.
Schwerpunkte der Klausuren im Öffentlichen Recht sind das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Verwaltungsvollstreckungsrecht und aus dem Besonderen Verwaltungsrecht Polizeirecht, Baurecht, Kommunalrecht (ohne Kommunalwahlrecht und Kommunalabgabenrecht), Straßenrecht. Zudem ist überblicksartig gefragt: Ausländerrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Kreislaufwirt-schafts- und Abfallrecht, Immissionsschutzrecht und Bodenschutzrecht.
Das Verwaltungsprozessrecht wird ohne gerichtsverfassungsrechtliche Fragen und ohne Rechtsmittel abgefragt.
Beim Europarecht sollte man kennen: Rechtsquellenlehre des Europäischen Gemeinschaftsrechts, Organe und Handlungsformen der Europäischen Gemeinschaft, Grundfreiheiten des EG-Vertrags und ihre Durchsetzung.
Achtung: Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst besorgt werden. Daher lohnt sich das Ausleihen von Mietkommentaren: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.
Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Baden-Württemberg sind:
- Grüneberg „BGB“,
- Thomas/Putzo „ZPO“,
- Fischer „StGB“,
- Meyer-Goßner „StPO“,
- Kopp/Schenke „VwGO“
- Kopp/Ramsauer „VwVfG“
- Sartorius „Verfassung- und Verwaltungsgesetze“,
- Habersack „Deutsche Gesetze“
- Habersack „Ergänzungsband“
- Dürig „Gesetze des Landes Baden-Württemberg“,
- dtv-Beck-Text „Europa-Recht“ oder Sartorius „Internationale Verträge – Europarecht“,
- dtv-Beck-Text „Arbeitsgesetze“
Die Examenskommentare sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden.
Die Gesetzessammlungen und Textausgaben für die Aufsichtsarbeiten, die in der ersten Jahreshälfte geschrieben werden, auf dem Stand vom Oktober des Vorjahres und für die Aufsichtsarbeiten, die in der zweiten Jahreshälfte geschrieben werden, auf dem Stand vom April desselben Jahres befinden
Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein Zweites Staatsexamen mieten.
Insgesamt fallen im Zweiten Staatsexamen acht Klausuren in zwei Wochen an (4x Zivilrecht, 2x Strafrecht und 2x Öffentliches Recht). Jeweils zwei Zivilrechtsklausuren sind i.d.R. aus gerichtlicher und aus anwaltlicher Sicht zu schreiben. Die Strafrechtsklausuren bestehen meist aus einer staatsanwaltlichen Abschlussverfügung und einer offene Klausur (z.B. ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln der bzw. des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft). Die öffentlich-rechtlichen Klausuren sind meistens zum einen aus gerichtlicher Sicht, zum anderen in Form einer behördlichen Entscheidung oder anwaltlichen Beratung zu schreiben. Die Termine für die Klausuren stehen lange im Voraus auf der Homepage des LJPA (www.justiz.nrw.de) zur Verfügung. Die Ergebnisse werden (zumeist per Post) rund drei Monate nach den Klausuren mitgeteilt. Bei Nichtbestehen findet sich im Internet die Kennziffer des jeweiligen Kandidat:innen in der dazugehörigen Liste (https://www.justiz.nrw.de/WebPortal/JM/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/klausuren/ergebnisse/index.php).
Die mündlichen Prüfungen finden im fünften Monat nach erfolgreich bestandenen Klausuren statt. Die Ladung zur Prüfung wird rund drei Wochen vorher verschickt und beinhaltet die Bekanntgabe des Rechtsgebietes des Kurzvortrages (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht oder Arbeitsrecht) sowie die Namen der Prüfer:innen. Protokolle über die einzelnen Prüfer:innen sind gegen eine Pfandgebühr von 60 Euro beim Personalrat erhältlich (Der auf das Konto des Personalrats überwiesene Betrag – mitsamt Foto des Überweisungsbeleg – wird zurückerstattet, wenn innerhalb von zwei Wochen nach mündlicher Prüfung Protokolle zu den jeweiligen Prüfern angefertigt werden). Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Verein zur Förderung der Rechtsreferendare am LG Düsseldorf
Volksbank Düsseldorf Neuss
IBAN: DE97 3016 0213 0022 0030 11
BIC: GENODE1DNE
Die Auswahl des Rechtsgebiets des Kurzvortrages erfolgt nach dem Zufallsprinzip und kann aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Arbeitsrecht entstammen. Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt (ausgenommen ist der Kommentar „Hopt“, der für den Aktenvortrag aus dem Rechtsgebiet Handelsrecht zugelassen ist – also, selbst mitbringen!). Ansonsten Ladung, gültigen Personalausweis, Stift und ausreichend Verpflegung nicht vergessen!
Innerhalb einer Woche nach den mündlichen Prüfungen werden die Zeugnisse mit drei beglaubigten Kopien, Einzelnotenübersicht sowie schriftlichem Bescheid versendet. Die Ergebnisse werden Referendar:innen aber bereits unmittelbar nach der Prüfung mündlich mitgeteilt.
Bei Problemen mit den Prüfungsergebnissen besteht die Option der Einsichtnahme in die Bewertung der Examensklausuren. Der hierfür benötigte Antrag ist innerhalb eines Monats beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht erforderlich und nicht möglich. Sofern die Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Landesjustizprüfungsamtes innerhalb der Monatsfrist erfolgt, ist eine vorhergehende Anmeldung nicht erforderlich. Sollte ein Mitglied der Prüfungskommission den Wunsch nach Mitteilung der Gründe für die Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung äußern, ist ein Antrag innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung notwendig.
Was lernen Referendar:innen in der Wahlstation - was ist zu beachten?
Der Name ist Programm: Referendar:innen haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (die bzw. der Ausbilder:in muss nicht zwingend Volljurist:in sein, z. B. Steuerberater:in). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwält:in, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) oder auch an der DHV Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.
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