Klausurtermine für die Aufsichtsarbeiten in Niedersachsen
Die schriftliche Prüfung des zweite juristischen Staatsexamen in Niedersachsen wird im Januar, April, Juli und Oktober absolviert. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine inkl. der Art der Aufsichtsarbeit dargestellt. Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Niedersachsen vier Klausuren im Zivilrecht, eine Klausur im Strafrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht, sowie zusätzlich eine Wahlklausur im Strafrecht oder öffentlichen Recht absolviert werden.
KLAUSURTERMINE JANUAR 2020
- 06.01.: Zivilrecht – 1 (ZU)
- 09.01.: Zivilrecht – 2 (ZG)
- 07.01.: Zivilrecht – 3 (A1)
- 10.01.: Zivilrecht – 4 (A2)
- 13.01.: Strafrecht – 1 (SR)
- 16.01.: Öffentliches Recht – 1 (VR)
- 17.01.: Öffentliches Recht – 2 (VA)
- 14.01.: Strafrecht – 2 oder Öffentliches Recht – 3 (W/SR; W/VR)
KLAUSURTERMINE APRIL 2020
- 02.04.: Zivilrecht – 1 (ZU)
- 06.04.: Zivilrecht – 2 (ZG)
- 03.04.: Zivilrecht – 3 (A1)
- 07.04.: Zivilrecht – 4 (A2)
- 09.04.: Strafrecht – 1 (SR)
- 17.04.: Öffentliches Recht – 1 (VR)
- 16.04.: Öffentliches Recht – 2 (VA)
- 14.04.: Strafrecht – 2 oder Öffentliches Recht – 3 (W/SR; W/VR)
KLAUSURTERMINE JULI 2020
- 01.07.: Zivilrecht – 1 (ZU)
- 04.07.: Zivilrecht – 2 (ZG)
- 05.07.: Zivilrecht – 3 (A1)
- 02.07.: Zivilrecht – 4 (A2)
- 08.07.: Strafrecht – 1 (SR)
- 11.07.: Öffentliches Recht – 1 (VR)
- 12.07.: Öffentliches Recht – 2 (VA)
- 09.07.: Strafrecht – 2 oder Öffentliches Recht – 3 (W/SR; W/VR)
KLAUSURTERMINE OKTOBER 2020
- 01.10.: Zivilrecht – 1 (ZU)
- 07.10.: Zivilrecht – 2 (ZG)
- 02.10.: Zivilrecht – 3 (A1)
- 08.10.: Zivilrecht – 4 (A2)
- 10.10.: Strafrecht – 1 (SR)
- 14.10.: Öffentliches Recht – 1 (VR)
- 15.10.: Öffentliches Recht – 2 (VA)
- 11.10.: Strafrecht – 2 oder Öffentliches Recht – 3 (W/SR; W/VR)
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZU-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit zivilgerichtlicher Aufgabenstellung.
- Bei den „ZG-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit gutachterlicher Aufgabenstellung aus dem Zivilrecht.
- Bei den „A1/A2-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht
- Bei den „SR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung
- Bei den „VR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung
- Bei den „VA-Klausuren“ handelt es sich um Aufgaben mit gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung aus dem öffentlichen Recht
- Als letzte Klausur kann zwischen der „W/SR-Klausur“ mit staatsanwaltlicher Aufgabenstellung und der „W/VR-Klausur“ mit verwaltungsfachlicher Aufgabenstellung aus dem öffentlichen Recht gewählt werden
Quelle: Justizpruefungsamt Niedersachsen
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ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack, “Deutsche Gesetze”
- Habersack, Ergänzungsband
- Sartorius, “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- März, “Niedersächsische Gesetze”
ZUGELASSENE KOMMENTARE
- Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch
- Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
- Fischer, Strafgesetzbuch
- Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
- Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
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