Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Sachsen findet zweimal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Sachsen drei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE 2024/1
- 22.02.: ZR
- 23.02.: ZR
- 26.02.: ZR
- 27.02.: StrR
- 29.02.: ÖR
- 01.03.: ÖR
KLAUSURTERMINE 2024/2
- 22.08.: ZR
- 23.08.: ZR
- 26.08.: ZR
- 27.08.: StrR
- 29.08.: ÖR
- 30.08.: ÖR
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen der staatlichen Pflichtfachprüfung werden nach Abschluss der Bewertung aller Prüfungsarbeiten im Prüfungsdurchgang 2024/1 voraussichtlich im Juni/Juli 2024 und im Prüfungsdurchgang 2024/2 voraussichtlich im Januar/Februar 2025 in Leipzig stattfinden.
Quelle: https://www.justiz.sachsen.de/.
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „StrR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Öffentlichen Recht.
Hilfsmittel für das Erste Staatsexamen in Sachsen
Alle zugelassenen Gesetzestexte kannst du dir für deine schriftlichen Examensklausuren bei JurCase mieten.
ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
- dtv/Beck „Europa-Recht 5014“
- Beck „Gesetze des Freistaates Sachsen“