Klausurtermine für die staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen-Anhalt
Die schriftliche Prüfung des Ersten Staatsexamens* in Sachsen-Anhalt findet zweimal jährlich statt. In diesem Beitrag sind alle Klausurtermine dargestellt.
Es müssen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in Sachsen-Anhalt zwei Klausuren im Zivilrecht, zwei Klausuren im Öffentlichen Recht und zwei Klausuren im Strafrecht absolviert werden.
*Gemeint ist die staatliche Pflichtfachprüfung und nicht die universitäre Schwerpunktsprüfung!
KLAUSURTERMINE 2023/1
- 23.02: ÖR I
- 24.02: ÖR II
- 27.02: SR I
- 28.02: SR II
- 02.03: ZR I
- 03.03: ZR II
KLAUSURTERMINE 2023/2
- 21.08: ÖR I
- 22.08: ÖR II
- 24.08: ZR I
- 25.08: ZR II
- 28.08: SR I
- 29.08: SR II
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen finden ab Juli 2023 bzw. Januar 2024 statt.
Quelle: https://ljpa.sachsen-anhalt.de/themen/staatliche-pflichtfachpruefung-der-ersten-juristischen-pruefung/termine.
Klausurarten und Bezeichnungen bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten:
- Bei den „ZR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht.
- Bei den „SR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht.
- Bei den „ÖR-Klausuren“ handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht.
Hilfsmittel für das Erste Juristische Staatsexamen in Sachsen-Anhalt
Alle zugelassenen Gesetzestexte kannst du dir für deine schriftlichen Examensklausuren bei JurCase mieten.
ZUGELASSENE GESETZESTEXTE
- Habersack (vormals Schönfelder) “Deutsche Gesetze”
- Habersack (vormals Schönfelder) Ergänzungsband
- Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
- dtv/Beck „Europarecht 5014“
- dtv/Beck „Völkerrechtliche Verträge 5031“
- dtv/Beck “Arbeitsgesetze 5006”
- Beck „Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt“